Wien (pts022/16.07.2014/17:00) – Die mit 1. Jänner 2014 wirksam gewordene Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform hat tief greifende Neuerungen im System der Kontrolle staatlichen Verwaltungshandelns bewirkt. Durch die Änderungen des B-VG und des VwGG haben sich die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes, die Zulässigkeit von Anträgen und das Verfahren erstmals seit Errichtung des VwGH vollständig geändert.
Dies hat einige Fragen aufgeworfen, wie z.B. „Welche rechtlichen Begriffe, Bestimmungen und Auslegungen sind weiter anwendbar und wie sollen neue Begriffe und Bestimmungen ausgelegt bzw. angewendet werden?“ Das Handbuch VwGH-Verfahren führt Sie systematisch und anschaulich durch das Labyrinth der Regelungen und zeigt, wie die vermeintlichen Lücken der Gesetzgebung geschlossen werden könnten. Es stellt das Verfahren vor dem VwGH auf dem Stand der Rechtslage vom 1.1.2014 erstmals umfassend dar und behandelt neben dem Verwaltungsgerichtshof auch die Verwaltungsgerichte, denen im „VwGH-Verfahren“ nicht zu unterschätzende Aufgaben und Rechte zukommen.