Urlaubsmängel: Holen Sie sich Ihr Geld zurück
Wien (pts019/30.06.2011/13:20) – Überbuchte Hotels, mindere Zimmer- und Servicequalität, Lärm oder schlechtes Essen – die Liste möglicher Reisemängel ist lang. Um zu wissen, welche finanziellen Ansprüche enttäuschte Urlauber gegenüber Reiseveranstaltern haben, hilft ein Blick in die Reisepreisminderungstabelle der Fachzeitschrift Zivilrecht aktuell (Zak), die kostenlos im Internet auf zak.lexisnexis.at/tabellen abrufbar ist.
Preisminderung und Schadenersatz wegen Fluglärm und eintönigem Essen
Bei Reisemängeln kann der Reisende vom Veranstalter Preisminderung – unter Umständen auch Schadenersatz – fordern. Die Zak-Reisepreisminderungstabelle informiert aktuell mit Stand Juli 2011, in welcher Höhe welche Urlaubsmängel bisher in Österreich entschädigt worden sind. Die Tabelle gibt einen klar strukturierten Überblick, wie österreichische Gerichte bisher bei Reisemängeln entschieden haben. So erfährt man zum Beispiel, dass einem vom ständigen Fluglärm gequälten Urlauber eine Reisepreisminderung von 30 Prozent sowie Schadenersatz in Höhe von EUR 25,- pro Reisetag zugesprochen wurden. Der fehlende Swimming-Pool brachte einem anderen Urlauber eine Preisminderung von 10 Prozent. Der eintönige Speiseplan der Hotelküche wurde in einem Fall mit 5 Prozent Reisepreisminderung vergütet. In einem anderen Urteil wurde hingegen entschieden, dass schlecht zubereitetes, aber immerhin genießbares Essen keine Minderung des Reisepreises rechtfertigt.
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