UPC erwirkt einstweilige Verfügung gegen A1
Wien (pts006/16.07.2012/10:20)- UPC Austria war in den vergangenen Wochen mit einer Vergleichswerbung von A1 konfrontiert. UPC überzeugt stets durch ehrliche und sachliche Darstellung seiner wettbewerbsfähigen Angebote. Die vergleichende Werbung von A1 war jedoch irreführend und daher brachte UPC eine Unterlassungsklage ein. Nun hat das Handelsgericht Wien die Position von UPC bestätigt: Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen A1, die feststellt, dass die Werbung von A1 eine nicht zulässige Vergleichswerbung darstellt und zu unterlassen ist.
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