Bauunternehmen

Bauen: Wer als Bauherr die Qual hat, hat offensichtlich falsch gewählt!

Meerbusch/Düsseldorf – Ein zufriedener Bauherr zu werden ist leicht, vorausgesetzt Sie erwischen das richtige Bauunternehmen! Aber wie erkennen Sie dieses, was macht ein solches aus? Der BAUHERRENreport beschäftigt sich mit der Untersuchung und Darstellung der Bauherren-Zufriedenheit, anhand derer Sie schnell feststellen können, wie es um die Kundenorientierung in einem Bauunternehmen bestellt ist!

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Bestleistung der Euro Massiv Bau GmbH – Zufriedenheit garantiert!

Duisburg/Meerbusch. Seit 2008 plant und baut das Team der Euro Massiv Bau GmbH mit dem Firmensitz in Duisburg massive Traumhäuser – Stein auf Stein – in ganz Nordrhein-Westfalen. Kundenzufriedenheit wird im gesamten Unternehmen groß geschrieben und ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensphilosophie.

Nun hat das Unternehmen einen weiteren Meilenstein in seiner Unternehmensgeschichte erreicht. Als erstes und bisher einziges Unternehmen in der Region hat die Euro Massiv Bau GmbH das Vertrauens-Gütesiegel „Geprüfte Bauherrenzufriedenheit“ für nachweislich zufriedene Bauherren erhalten.

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OSTRAUER Baugesellschaft mbH stellt sich zum wiederholten Mal der Meinung der Bauherren!

Ostrau/Meerbusch – Seit 1991 realisiert die OSTRAUER Baugesellschaft mbH mit Sitz in Ostrau den Traum vom perfekt realisierten Wohnungseigentum. Der rasch wachsende Kundenkreis konzentriert sich auf die Region Dresden und Umland. Hier errichtet das Bauunternehmen individuell geplante, schlüsselfertige und in traditioneller Bauweise Stein auf Stein gebaute Einfamilienhäuser – freistehend oder als Doppel- bzw. Reihenhaus. Die Zufriedenheit der Bauherren stand und steht dabei immer im Fokus der Geschäftspolitik.

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Gerichte halten Baupreise in Deutschland für sittenwidrig

ANZEIGE – Am Anfang war der Bundesgerichtshof Das Jahr 2008 wurde vom Bundesgerichtshof mit einem Paukenschlag beendet (Az.: VII ZR 201/06). Da lag nämlich eine Klage eines Bauunternehmens zur Entscheidung vor, mit der letzteres eine Werklohnforderung in Höhe von Euro 1,7 Millionen geltend machte. Der Betrag sollte nach Auffassung des Bauunternehmens und Klägers vom Auftraggeber

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