Ulm (pts006/18.11.2014/09:00) – Beruflich Selbstständige sehen sich bei Krankheit hohen finanziellen Risiken ausgesetzt. Wo Arbeitnehmer bei Krankheit eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, gibt es bei Selbstständigen diese gesetzliche Regelung nicht.
Damit ein Verdienstausfall wenigstens zum Teil aufgefangen wird, schließen viele Selbstständige eine private Krankenversicherung inklusive Krankentagegeld ab.
Grundsätzlich ist der Abschluss dieser Versicherung gut, er ist jedoch hochpreisig. Je kürzer der Zeitabstand zwischen Abschluss und Inanspruchnahme der Versicherung ist, desto höher liegen die Monatsprämien. So lange der Krankheitsfall nicht eintritt und die Arbeitsfähigkeit voll erhalten ist, sehen viele Selbstständige die Prämien als Verschwendung an. Daraus resultiert oft der Gedanke, über eine Krankheitssimulation einen Teil der gezahlten Prämien zurückzuholen. Wer als Selbstständiger einen solchen Versicherungsfall inszeniert, sieht sich schnell im Umfeld eines Versicherungsbetruges.
Methoden der Betrüger: Arbeitsunfähigkeit und falsche Belege
Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit erfordert kein großes Können. Insbesondere im Bereich der psychologisch begründeten Krankheiten wie Burnout fällt Simulieren leicht. Mit dem Pendelattest versuchen die privaten Krankenversicherungen dem Missbrauch entgegen zu wirken. Dieses Attest wird nach Abfrage der allgemeinen Angaben zur Arbeitsunfähigkeit ausgefüllt. Der Arzt vermerkt Erkrankungsart und Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit. Die Versicherung gleicht diese Angaben dann mit der Tätigkeit des Versicherungsnehmers ab. Diese Maßnahmen erschweren zwar den Versicherungsbetrug über das Krankentagegeld, verhindern ihn jedoch nicht. Versicherungsnehmer beweisen hier ein Höchstmaß an Kreativität und krimineller Energie.
Private Krankenversicherungen verzeichnen außerdem regelmäßig Fälle von gefälschten Belegen. Beispiel: Es werden nicht in Anspruch genommene Leistungen berechnet, oder es kommt zu höheren und damit gefälschten Rechnungsbeträgen. Wer über moderne Druckgeräte verfügt, hat hier leichtes Spiel.
Nachweis schwer zu führen
Versicherungsnehmern ihr betrügerisches Verhalten nachzuweisen, ist ein schwieriges Unterfangen für die Versicherungen. Persönliche Bekanntschaft mit den Versicherten besteht üblicherweise nicht, sodass die Beurteilung einer echten oder simulierten Krankheit und damit der kompletten Arbeitsunfähigkeit nahezu unmöglich ist. Arbeitet der behandelnde Arzt mit dem Versicherungsnehmer zusammen, indem er das Pendelattest nicht wahrheitsgemäß ausfüllt, steht dem Gelingen des Versicherungsbetruges praktisch nichts im Weg. Besonders dreist ist es, wenn die Selbstständigen während ihrer simulierten Arbeitsunfähigkeit doppelten Verdienst einfahren: durch das zu Unrecht gezahlte Krankentagegeld und die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit.
Betrüger überführen: Detektei sichert Beweise
Für den Nachweis eines Betruges ist eine konkrete Überprüfung notwendig. Hegt eine Versicherung einen konkreten Verdacht, so kann eine Wirtschaftsdetektei wie die die LB Detektei viel zur Aufklärung beitragen. Detektive observieren den Versicherungsnehmer und stellen fest, ob dieser tatsächlich erkrankt und hundertprozentig arbeitsunfähig ist und ob er zum Verlustausgleich seiner Arbeit nachgeht. Fahren Selbstständige beispielsweise in ihr Unternehmen, um Mitarbeitern Anweisungen zu geben oder selbst Bürotätigkeiten auszuüben, so ist allein dadurch die volle Arbeitsunfähigkeit schon nicht mehr gegeben. Liegen der Versicherung Beweise für das Fehlverhalten des Versicherungsnehmers vor, können Zahlungen eingestellt und rechtliche Schritte eingeleitet werden. Einer gerichtlichen Prüfung halten die Nachweise der Detektive selbstverständlich stand.
Die LB Detektei GmbH & Co. KG als Detektei für nationale und internationale Privat- und Wirtschaftsermittlungen unterstützt durch erfahrene Berufsdetektive Unternehmen und Privatpersonen bundesweit bei der Wahrheitsfindung und Beweiserbringung. Neben den Büros in Ulm und Stuttgart befinden sich weitere Partneragenturen in zahlreichen deutschen Städten.
LB Detektei GmbH & Co. KG: Lindenstraße 27, 89077 Ulm, Tel: 0800 333 98 99 (kostenfrei), Fax: +49 (0) 731 3799 45 82, Mail: info@lb-detektei.de, Web: www.lb-detektei.de
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Quelle: www.pressetext.com/news/20141118006
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