Berlin/Wiesbaden (pts008/17.06.2014/10:00) – Auf Antrag der Bundeskanzlerin vom 26. Februar 2014 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt (Bundesrats-Drucksache 77/14). Mit der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bisher geltenden Landesverordnungen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter auseinanderentwickelt haben, zu vereinheitlichen. Die nunmehr bundesweit geltende Regelung des Gewässerschutzes dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000, die es jedem EU-Mitgliedsstaat auferlegt, einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu schaffen.
Chemiker Dr. Jörg Rathenow, Geschäftsführer der auf Betonschutz spezialisierten Sinnotec Innovation Consulting GmbH (www.sinnotec.eu), weist auf wichtige Neuerungen hin, die Betreiber von Industrieanlagen kennen sollten.
„Die novellierte Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Substanzen stellt klar, dass der Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass seine technischen Einrichtungen und die umgebenden Gebäude jederzeit den Gewässerschutzvorschriften entsprechen. Infolge des Anlagenbetriebs dürfen also keine wassergefährdenden Substanzen ins Grundwasser gelangen können. Für die Beseitigung von Gewässerschäden, die dennoch eintreten, hat der Anlagenbetreiber einzustehen“, erläutert Sinnotec-Geschäftsführer Dr. Jörg Rathenow in Wiesbaden. Der erfahrene Bautenschutz-Experte rät Anlagenbetreibern, ihre baulichen Einrichtungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren und schon bei kleinsten Rissen im Betonboden, bei Abplatzungen oder sonstigen Anzeichen einer möglichen Leckage tätig zu werden. „Risse im Beton bilden sich nicht von selbst zurück; man muss sie fachgerecht verfüllen und fachmännisch schließen, um wieder eine sicher nutzbare und vor allem dichte Fläche zu erhalten“, mahnt der Experte zur Achtsamkeit und gründlichen Inaugenscheinnahme der baulichen Gegebenheiten.
Betriebe in der Pflicht
Die Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutze der Gewässer war vor allem von der Wirtschaft schon seit geraumer Zeit gefordert worden. Hauptgrund: Aus der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Handhabung der bisher in Gewässerschutzfragen herangezogenen Muster-Anlagenverordnung resultierten Wettbewerbsverzerrungen, die es auszugleichen galt. Diesem Ansinnen entspricht das vereinheitlichte Wasserhaushaltsgesetz, das die gewerblichen Anlagenbetreiber allerdings auch in die Pflicht nimmt: So gewährt das novellierte WHG keinen Bestandsschutz für Altanlagen und betont das Prinzip der Betreiberverantwortlichkeit umso stärker. Im Klartext heißt das, dass Unternehmer – Geschäftsführer in der Industrie ebenso wie Landwirte und mittelständische Gewerbebetreibende – die Verantwortung für lückenlosen Gewässerschutz auf ihrem Betriebsgelände tragen und für die Einhaltung der Verordnung haften.
Wichtig zu wissen: Flächen, auf denen Transportmittel mit wassergefährdenden Stoffen abgestellt werden, gelten gemäß § 14 der novellierten Verordnung nicht als Lageranlagen: Bei Umschlaganlagen sind auch solche Flächen, auf denen Behälter oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen vorübergehend im Zusammenhang mit dem Transport abgestellt werden, keine Lageranlagen, sondern der Umschlaganlage zuzuordnen. Gewähr für Gewässerschutz hat der Betreiber gemäß Wasserhaushaltgesetz folglich auch hier zu bieten.
Schwachstellen erkennen
Insbesondere unterhalb technischer Anlagen oder tankähnlicher Behälter, in denen Flüssigkeiten hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, sind regelmäßige Kontrollen anzuraten. „Oft nimmt man Risse in Betonböden und Fundamenten erst richtig wahr, wenn man sich bewusst macht, wie gefährlich eine solche Schadstelle für das Grundwasser sein oder werden kann. Tritt beispielsweise Hydraulik- oder Heizöl aus, kann es durch eine Leckage in den Boden sickern und das Trinkwasser verunreinigen“, erläutert Dr. Jörg Rathenow.
Vorbeugend kontrollieren
Schädlich für Nutzpflanzen und tierische Organismen können auch solche chemischen Substanzen sein, wie sie beispielsweise in der Landwirtschaft zu Reinigungs- und Desinfektionszwecken verwendet werden – etwa im Rahmen der Fleischverarbeitung oder Milcherzeugung. „Gerade wo aus Hygienegründen routinemäßig mit biozid oder toxisch wirkenden Mitteln umgegangen wird, sollte jeder Landwirt, jeder Gewerbetreibende, jeder Unternehmer und natürlich auch jeder Mitarbeiter auf ein intaktes bauliches Umfeld achten und die Oberflächen der Böden unterhalb technischer Anlagen ebenso akribisch kontrollieren wie Schlauchverbindungen, Zuleitungen, Dichtungen und Ventile“, rät der Experte.
Risiken vermeiden
Als Maßnahme zur dauerhaften und nachhaltigen Instandsetzung schadhafter Betonbodenflächen unter Anlagen, die der Herstellung, Verwahrung oder Verwendung wassergefährdender Substanzen dienen, bietet sich die dichte und beständige Sinnotec-Silikat-Technologie an, die Chemiker Dr. Jörg Rathenow nach jahrzehntelanger Tätigkeit in der Baustoffforschung entwickelt hat.
Fachgerecht sanieren
Ein aktuelles, besonders anschauliches Beispiel für eine verantwortungsbewusste, von A bis Z gelungene Betonflächeninstandsetzung liefert die Spezialitäten-Käserei Wiegert in Heide/Niedersachsen: In dem Lebensmittel herstellenden Unternehmen war der Betonuntergrund sowohl im LKW-Fahrbereich auf dem Freigelände als auch in geschlossenen Betriebsräumen durch biogene Schwefelsäurekorrosion angegriffen und geschädigt worden. Die Unternehmensleitung suchte daher nach einer umfassenden Sanierungslösung, die sowohl auf großenteils gebrochenen Fliesen als auch auf schadhaftem Altbeton unter CIP-(in place)-Bedingungen (Reinigung und Desinfektion durch Säure, Lauge, Oxidationsmittel bei hohen Temperaturen) sicher funktioniert. Erforderlich war darüber hinaus eine schnelle Verarbeitung möglichst ohne Unterbrechung der Betriebsabläufe. Das ideale Produktsystem sollte außerdem geruchsneutral und lebensmittelgerecht sein und nach dem Aushärten hoch belastbar. Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, wurde vom sanierten Boden zusätzlich Rutschfestigkeit (R11) gefordert.
Dr. Jörg Rathenow empfahl den Einsatz eines silikatischen Produktsystems, das die drei aufeinander abgestimmten Komponenten Sinnofloor Primer, Sinnofloor Verlaufsspachtelmasse und Sinnofloor CW 2in1 umfasste. Die heterogenen Oberflächen (Fliesenbelag und Ortbeton) wurde gründlich gereinigt und grundiert. Anschließend wurde die Verlaufsbeschichtung gegossen und bereits am Folgetag chemikalienbeständig imprägniert.
„Die Oberfläche konnte sicher vor chemischen Angriffen und Verschmutzung geschützt werden. Die Beschichtung ist fugenlos und verfügt über eine Dichtungskehle, die an der Wand hochgeführt wurde. Der sanierte Boden bleibt somit hygienisch sauber und dauerhaft pflegeleicht. Auch die gewünschte Rutschfestigkeit R11 konnte mit dem Sinnotec-Produktsystem realisiert werden“, resümiert der Betonschutz-Experte.
Sinnotec auf der EPF 2014
Die Fachmesse „Estrich Parkett Fliese“, die vom 26. bis 28. Juni in Feuchtwangen stattfindet, bietet sich an, um mit Dr. Jörg Rathenow persönlich über nachhaltige Betoninstandsetzung zu sprechen und Näheres über die Sinnotec Silikat-Technologie zu erfahren.
Wissenswertes über Sinnotec
Die Sinnotec Innovation Consulting GmbH wurde im Jahr 2009 von Dr. rer. nat. Jörg Rathenow gegründet, der seither als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer fungiert. Das forschungsbegeisterte Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt in enger Zusammenarbeit mit qualifizierten Kooperationspartnern der chemischen Industrie Betonzuschlagstoffe und Bautenschutzprodukte, die der Zweckbestimmung des kundenspezifischen Anwenderprojekts optimal entsprechen. Im Vordergrund steht dabei die Veredelung und Instandsetzung von Beton durch Nutzung der innovativen Silikattechnologie, auf der die besondere Expertise von Sinnotec beruht. Sitz des Unternehmens ist Schäferweg 8 in 65207 Wiesbaden. Weitere Informationen im Internet auf www.sinnotec.eu
Aussender: Sinnotec Innovation Consulting GmbH, Wiesbaden
Ansprechpartner: Dr. Jörg Rathenow, Geschäftsführer
E-Mail: j.rathenow@sinnotec.eu
Tel.: +49-6127-9160374
Website: www.hightechmaterials.de
Quelle: www.pressetext.com/news/20140617008
Fotos: www.pressetext.com/news/media/20140617008
Fotohinweis: Betonschutz ist Gewässerschutz!