Berlin (pts016/11.04.2014/14:00) – Der BHSB unterstützt ausdrücklich die Online-Petition 50389 für eine schnelle und umfassende Pflegereform, die der Sozialverband VdK gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
„Die Reform ist längst überfällig, da sind wir uns alle einig“, bekräftigt BHSB-Vorsitzende Alexandra Herzog. Aber die Politik verkenne offenbar deren Dringlichkeit, wenn laut Presseberichten (von heute) ab 2015 zwar Leistungsverbesserungen vorgesehen sind, aber die dringend notwendige Neureglung des Pflegebegriffs weiter vertagt werden soll: „Solange nichts passiert, werden so gut wie alle Familien mit betreuungsbedürftigen Angehörigen vollkommen allein gelassen mit der Organisation und Finanzierung einer häuslichen Hilfe.“
Massive Probleme für pflegende Angehörige
Die Betreuung ihrer plötzlich pflegebedürftig gewordenen Eltern stelle die meisten erwachsenen Kinder vor massive Probleme, da sie oft weit entfernt lebten oder voll berufstätig seien, so Herzog. Da könnten sich die wenigsten leisten, selbst als Vollzeit-Betreuer einzuspringen oder professionelle häusliche Betreuer vollständig aus eigener Tasche zu finanzieren. „Nur wenn der „größte Pflegedienst Deutschlands“ – die pflegenden Angehörigen – wie versprochen durch Leistungen aus der Pflegeversicherung unterstützt werden, kann die drohende Pflege-Katastrophe in Zukunft verhindert werden“, erklärte die BHSB-Vorsitzende.
Beschlossene Änderungen reichen bei weitem nicht aus
Zwar habe die neue Regierung aus CDU/ CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag im letzten Herbst beschlossen, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent zu erhöhen und auf diese Weise zusätzlich etwa 5 Milliarden Euro pro Jahr einzunehmen, um gerade Demenzkranke und Betreuungsbedürftige, die bisher keine oder nur sehr geringfügige finanzielle Hilfen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, zu unterstützen. Allerdings fehle immer noch die zeitliche Vorgabe, wann die überfällige Beitragserhöhung konkret umgesetzt werden soll. Da ein Gesetz in der Regel mindestens 18 Monate bis zur Umsetzung benötigt, ist sogar zu befürchten, dass die wünschenswerte Realisierung der Pflegereform noch auf halber Strecke scheitert. „Wenn die Pläne nicht in diesem Jahr noch in den Bundestag eingebracht werden, kann die Reform bestenfalls 2016, 2017 – also erst zum Ende der Legislaturperiode – in Kraft treten. Noch länger zu warten ist aber unverantwortlich“, erläutert Alexandra Herzog.
Bitte unterschreiben auch Sie bis 21. April die Forderung: www.grosse-pflegereform-jetzt.de
Aussender: Bundesverband Haushaltshilfe und SeniorenBetreuung e.V. (BHSB e.V.)
Ansprechpartner: Karina Krawczyk
E-Mail: presse@bhsb.de
Tel.: +49 (30) 746 999 75
Website: www.bhsb.de
Quelle: www.pressetext.com/news/20140411016