Der Fall Eva Maria S.: Willkür und Schreckensherrschaft des Jugendamtes

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Klagenfurt/Österreich (pts002/14.09.2013/14:15) – 2012: Der 12-jährige Rayen wird in der Schule misshandelt. Eva Maria S. hat ihre drei Kinder Rayen, Jamiro und Arkin selbst aufgezogen. Die beiden Kindesväter haben sie damit allein gelassen. Frau Mag. Deutsch vom Jugendamt und Herr Ferm, der Familienintensivbetreuer, suchen Eva Maria S. bei ihr zu Hause auf. Am gleichen Tag bricht sich Rayen die linke Hand beim Eislaufen. Die Lehrerin zwingt ihn, weiter eiszulaufen: „Mit den Händen tust du eh nicht eislaufen“. Einige Tage später zwingt dieselbe Lehrerin den Linkshänder Rayen, die Englisch-Schularbeit mit der rechten Hand zu schreiben. Rayen kommt heim, weint, erbricht, bekommt Fieber, leidet an Alpträumen. Er muss zum ersten Mal im Schuljahr krank gemeldet werden. Die erzwungene Englisch-Schularbeit ist angeblich in der Schule nicht mehr auffindbar. Eva Maria S. bringt ihren Sohn Rayen in einer anderen Schule unter.

14. Juni 2013: Entziehung der drei Kinder von Eva Maria S. und zwangsweise Unterbringung der Kinder in der psychiatrischen Abteilung des Kindes- und Jugendalters des LKH Klagenfurt. Frau Mag. Deutsch vom Jugendamt Klagenfurt holt den 11-jährigen Jamiro S. vom Gymnasium ab. Er hat Angst und weint. Er weiß Bescheid über den Obsorgeantrag des Jugendamtes. Den 8-jährigen Arkin S. holt Frau Mag. Deutsch von der Volksschule ab. Der mittlerweile 13-jährige Rayen S. liegt mit Fieber zu Hause im Bett. Er wurde krank, als das Jugendamt mit der Diffamierung gegen seine Mutter beginnt. Ein Polizeitrupp beschädigt die Haustür, bricht ein, bemächtigt sich des Buben, reißt ihm das Handy aus der Hand, als er seine Mutter anrufen will. Das Bezirksgericht Klagenfurt begründet den Gewaltakt so: „…dass die Kindesmutter sich seit der Einbringung eines Antrages auf Obsorgeentziehung am 22.2.2013 weiter zurückziehe und für den zuständigen Jugendwohlfahrtsträger nicht mehr erreichbar sei, notwendige medizinische und psychologische Untersuchungen leite sie nicht in die Wege und es bestünde die Gefahr eines erweiterten Suizids“. Das Gericht folgt weiter den Ausführungen des Jugendamtes, das „keine Kooperation bzw. Paktfähigkeit ihrerseits“ sieht.

„In Bezugnahme auf den mj. Rayen … wurde von der Hauptschule V.* mitgeteilt, dass der Mj. im gesamten zweiten Semester des Schuljahres 2012/2013 lediglich fünf Tage die Schule besuchte“ (Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt 18.06.2013). Eva Maria sah sich gezwungen, ihren Buben in einer anderen Schule unterzubringen, da er in oben erwähnter Schule misshandelt worden war und dann krank wurde. Doch das Jugendamt stellt es so hin, als hätte Eva Maria ihren Sohn nicht zur Schule geschickt.

Die Gründe für die Zwangseinweisung der Kinder in die Psychiatrie sind konstruiert. Es wurde eine psychologische Austestung vom Jugendamt aufgedrängt, wobei dieser Termin mit einem Gutachter-Termin kollidiert. Dass dieser Austestungs-Termin deshalb nicht wahrgenommen werden konnte, benutzte das Jugendamt wieder gegen Eva Maria S., sie würde notwendige Untersuchungen nicht durchführen lassen. Auch dieser Vorwurf ist unrichtig: Eva Maria S. sucht mit den Kindern regelmäßig Ärzte auf, um die Gesundheit der Kinder bestmöglichst zu fördern. Arkin besucht monatelang Therapie-Reiten, Jamiro wird psychologisch getestet. Rayen, der Älteste, leidet unter der Traumatisierung durch das Jugendamt so sehr, dass er ernsthaft krank wird, für ihn organisiert Eva Maria S. mehrere Therapeuten. In einem anderen Fall hat genau diese Verdrehung der Tatsachen durch das Jugendamt zur Verurteilung der Mutter nach § 92 StGB geführt (Quälen unmündiger Personen) und in weiterer Folge die Verurteilung nach § 21 StGB (Straftat in unzurechnungsfähigem Zustand).

Die angeblich so notwendigen Therapien für die Kinder Eva Marias werden übrigens in der Psychiatrie Klagenfurt bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt. Es ist ja auch keine Therapie notwendig, sondern einzig und allein das normale Leben daheim bei Mama. Aber genau das verwehrt das Jugendamt den Kindern.

Eva Maria S. steht im Visier des Amtes. Alles wird gegen sie verwendet. Es werden unwahre Behauptungen gestreut. Eine Therapeutin hält die durch das Jugendamt betriebene Demontage Eva Marias so fest:

„So wurden ihre Versuche um Aufklärung von Situationen oder die Bitte um Gehör bei der Richtigstellung von Falschmeldungen oder empfundener Ungerechtigkeiten, zu ihren Lasten, als Unfähigkeit oder Unzurechnungsfähigkeit ausgelegt…“. Eva Maria S. finanziert über einen längeren Zeitraum die Lernförderung für Rayen und Jamiro selbst. Das Jugendamt behauptet jedoch fälschlich, dass Eva Maria eine Lernförderung abgebrochen und sich um keine weitere gekümmert hätte.

Der große Freundeskreis Eva Marias schreibt Petitionen zugunsten Eva Marias, diese bleiben unbeantwortet. Sie kontrastieren allzusehr mit der konstruierten Version des Jugendamtes. Welcher Verrat auch immer im Hintergrund stattgefunden hat, Eva Maria S. wird systematisch diskreditiert: Ihr „antiautoritärer Erziehungsstil“ wird moniert, so als ob nur eine autoritäre Erziehung legal sei. Das Jugendamt behauptet, dass Eva Maria S. wegen „massiver finanzieller Probleme“ es nicht geschafft hätte, ihre Kinder impfen zu lassen.

Der Kinderarzt, der die Einstellung der Mutter gegen Impfungen ihr gegenüber befürwortete, hat Österreich mittlerweile verlassen….

Eva Maria S. ist ausgebildete Kindergruppen-Betreuerin und hat zahlreiche weitere ähnliche Seminare besucht. Sie hat eine Montessori-Kindergruppe geleitet. Ihre vielfältige Qualifikation im sozialen Bereich ignoriert das Jugendamt.

Halten Sie sich da heraus wird eine Lehrerin vom Jugendamt abgekanzelt, nachdem sie schrieb: „Von 2008 bis 2012 war ich die Klassenlehrerin des Schülers Jamiro S.* Ich bestätige, dass der Schulbesuch von Jamiro S.* regelmäßig erfolgte, und der Schüler immer einen gepflegten Eindruck machte. Frau Eva S.* erschien regelmäßig in den Sprechstunden, besprach mit mir wichtige Fragen zur Erziehung, war am Lernerfolg Jamiros interessiert und immer zur Zusammenarbeit mit der Schule bereit“. Eine positive Bewertung Eva Marias passt nicht in die tödliche Strategie des Jugendamtes. Die Lehrerin wird unter Druck gesetzt, sie bangt um ihre Stelle.

Die plötzlich aufflammende Freundschaft zwischen Jugendamt und den Kindesvätern: Die Kindererziehung, das Kochen, das Betreuen der Kinder nach der Schule, die Hilfe bei Hausaufgaben, das Zu-Bett-Bringen, Gestalten und Finanzieren des Familienlebens leistet Eva Maria. Vater Eduardo F. wohnt in einer anderen Stadt, Vater Markus F. H. zieht in eine andere Gegend, lehnt seinen Sohn völlig ab. Er hat ihn seit sechs Jahren kein einziges Mal gesehen und hat seiner Herkunftsfamilie jeglichen Kontakt untersagt. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt berichtet jedoch am 27.08.2013, dass „Hr. H.* … immer wieder große Ängste bezüglich einer nicht adäquaten psychischen und physischen Entwicklung des Mj. bei der Kindesmutter äußert“… Möglicherweise erhoffen sich die beiden Männer durch ihre plötzlich eingebrachten Obsorge-Anträge einen Geldsegen vom Amt. Vater Eduardo F. setzt seine Söhne unter Druck: „Ich habe das Sorgerecht“. „Die Mama bekommt nie mehr die Obsorge. Ihr könnt träumen soviel ihr wollt“. „Ich kann auch machen, dass die Mama nicht mehr kommt“. Die Kinder sind verängstigt, weinen. Sie sagen der Kinder- und Jugendanwaltschaft, dass sie nicht bei Vater F. leben wollen. Das Jugendamt interessiert das nicht: Eduardo F. bekommt großzügiges Besuchsrecht.

„Der Papa wollte uns in ein Internat oder Heim schicken, deshalb will ich ihn auch nicht mehr sehen, er ist oft schlecht drauf“, sagt einer der Buben am 10.07.2013 in der Befragung durch die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Diesen Besuch hat Eva Maria S. erbeten, da „sich die Kinder in der NPKJ des Klinikums Wörthersee nicht ausreichend Gehör verschaffen konnten“. Herrn Mag. Wuzella, dem Richter, wird das Schreiben zugestellt. Das Jugendamt räumt Eduardo F. ein großzügiges Besuchsrecht ein, nachdem die Buben ihn nicht sehen wollten. Eva Maria S. darf ihre Buben zwei Mal zwei Stunden pro Woche unter Aufsicht sehen. Sie wird von den Ämtern wie eine Schwerverbrecherin behandelt, eine arme Irre, der man unbedingt die Kinder wegnehmen müsse.

Die Kinder beginnen ihren eigenen Kampf, zurück zu ihrer Mutter zu dürfen. Jetzt gehen die zuständigen „Betreuer“ gegen die Kinder vor, sie beginnen mit tätlichen Angriffen. 26. August 2013: Die Kinder wollen nach einem Besuch bei ihrer Großmutter nicht aus dem Auto aussteigen. Frau Mag. Deutsch nötigt sie zur Rückkehr in die Psychiatrie: „Sonst droht eurer Mutter eine Freiheitsstrafe“. Die drei Buben sind sich einig: „Wir wollen nicht, dass Mama ins Gefängnis kommt“. Also gehen sie zurück in ihr Gefängnis, in die Psychiatrie. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen 10 Minuten pro Tag ins Freie gehen. Sie müssen die Klinikregeln einhalten. Es gibt drei Handy-Zeiten, dann müssen die Handys abgegeben werden. Die Handys der Buben werden beschädigt. Als Eva Maria der Sache nachgeht, wird ihr das als „Aufhetzen der Kinder gegen die Regeln“ zur Last gelegt. Ein Klinikangestellter misshandelt ihren Sohn Jamiro, indem er seinen Nacken schmerzhaft runterdrückt. Als Eva Maria S. den Klinikangestellten am Telefon darauf anspricht, legt er einfach auf. Eine Betreuerin greift bei Rayen so fest zu, dass das Kind blaue Flecken an den Oberarmen, einen roten Striemen und einen blauen Fleck auf der Brust hat.

Gegen die Kinder werden Strafsanktionen verhängt: Eine Woche Handyverbot. Nachmittagsausflug gestrichen. Handyzeit am Vormittag gestrichen. Eine Betreuerin fügt Rayen blaue Flecken zu. Die zuständige Psychologin sagt zu Rayen: „Wenn du Papa nicht sehen magst, wirst Du Mama auch weniger sehen“. Dies, nachdem die Kinder sich vor ihrem Vater aus Angst versteckt hatten. Dadurch, dass die Kinder das Gleiche sagen wie Eva Maria S., wird ihr zum Vorwurf gemacht, sie würde ihre Kinder instrumentalisieren. Rayen wird massiv unter Druck gesetzt: „Wenn du mit Papa redest, darfst du ausgehen“.

Zwei der Kinder verletzen sich mittlerweile selbst: Von ärztlicher Seite wird dies verharmlost: „Das ist nicht Ritzen, das ist nur Hautabschaben“. Die Selbstverletzungen beginnen, als die Besuchszeiten für die Mutter gekürzt werden. Niemand kommt auf die Idee, das seelische Leid des Kindes ernst zu nehmen. Ganz im Gegenteil. Die Kinder werden so sehr unter Druck gesetzt, dass sie die in Aussicht gestellten Ausflüge zum Vater akzeptieren, weil sie es in der Psychiatrie nicht mehr aushalten.

Die unverantwortliche Abwertung der Kinder. Derzeit besuchen die drei Kinder die Heimstättenschule in der Psychiatrie. Weil das Jugendamt es so bestimmt hat. Für die Entwicklung der Kinder wäre es wesentlich besser, wenn sie ihre bisherigen Schulen weiter besuchen dürften: Die normale Volksschule, die Hauptschule, das Gymnasium.

Warum beraubt das Jugendamt drei Kinder ihrer ihnen gesetzlich zugesicherten Bildungschance? Ist das Jugendamt so sehr dem Geist seiner Gründerzeit verhaftet?

Die perverse Lust am Pervertieren oder die Anwendung von Gefälligkeitsgutachten: „Fr. Dr. S. P.* teilte in der mündlichen Gutachtenserörterung … mit, dass die Kindesmutter zu den Mj. eine extrem symbiotische Beziehung führt, welche für die Mj. eine massive Kindeswohlgefährdung darstellt …“ (Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt 18.06.2013). Die natürliche Mutterliebe zum Kind, die das Notwendigste und Beste für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist, wird im Gutachten ins Gegenteil pervertiert. Die tiefe Liebe zwischen den drei Buben und ihrer Mutter wird als etwas Schädliches dargestellt und gegen Eva Maria verwendet.

Die innige Liebe der Kinder zur Mutter und ihre innige Liebe zu den Kindern wird als „extrem symbiotische Beziehung“ der Mutter zur Last gelegt.

„Das Prinzip ‚primum non nocere‘ (vor allem nicht Schaden zufügen) wurde in der ggstl. Pflegschaftssache verletzt“, stellt ein unabhängiger Sachverständiger fest. Weiters korrigiert er die Erstgutachterin: „… dass Frau S.* eine ‚instabile Persönlichkeit‘ aufweise, wurde eben nicht lege artis erhoben … wie sie es nicht als ihre Aufgabe erachtete ‚die Persönlichkeit der Mutter genau zu überprüfen‘ “ und: „Reliable, valide und objektive Untersuchungsverfahren kamen nicht zum Einsatz“!

„Eine umgehende Zusammenführung der Familie im privaten Umfeld ist somit unzweifelhaft im besten Interesse der Kinder“ schreibt der unabhängige Sachverständige weiter.

13.09.2013: Die beiden älteren Buben flüchten aus der Psychiatrie, sie wollen weder die physischen Misshandlungen dort noch den Psychoterror weiter ertragen. Sie sind auf dem Weg zum Bahnhof und rufen ihre Mutter an. Eva Maria S. holt sie mit dem Auto ab. Sie fährt zum Gelände der Psychiatrie, um ihre Buben schweren Herzens zurückzugeben. Die Buben weigern sich aber auszusteigen. Die Polizei wird gerufen. Über sechs Stunden lang versucht Eva Maria S. ihre Buben zu überreden, in die Psychiatrie zurückzugehen, sie haben das Auto von innen erst geöffnet, als ihre Mutter ihnen sagte: „Wir fahren jetzt“.

Es gibt angeblich plötzlich eine Anzeige gegen die Mutter, sie sei suizidgefährdet. Das entspricht nicht der Realität, aber die Unterstellung einer Suizidgefährdung eignet sich bestens als Vorwand für die Ämter, wieder in den Besitz der Kinder zu kommen.

Eva Maria S. wird zu mitternächtlicher Stunde zwangsweise dem Amtsarzt vorgeführt. Er kann keine Suizidgefährdung feststellen. Auch der unabhängige Sachverständige schreibt: „Zum nunmehrigen Untersuchungszeitpunkt bestanden bei Frau S.* keinerlei psychische Störungen“. Dies wird auch in anderen Gutachten bestätigt. Warum müssen also die Kinder zurück in die Psychiatrie? Alle verdienen Geld an den geraubten Kindern: Ärzte, Gutachter, Krankenhaus, Richter, Anwälte, Pharmafirmen und viele mehr. Mutter und Kinder werden gezielt gebrochen. Das Geschäft mit Kindern blüht.

*Namen gekürzt

Aussender: Sissi Kammerlander
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
E-Mail: elisabeth.kammerlander@gmx.at
Tel.: +43 (0)676 7807229

Quelle: www.pressetext.com/news/20130914002

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