Eine aktuelle Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum belegt, dass die Versorgungslücke der Deutschen im Rentenalter größer ist als bisher angenommen. Auch und gerade Selbständige sorgen oft zu wenig für das eigene Alter vor. Kaum jemand kennt dabei die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wirklich.
Für den klassischen Selbstständigen, der seine Firma als Einzelunternehmer aufgebaut hat, sind die Möglichkeiten relativ beschränkt. Als wichtigstes Instrument gilt für diese Gruppe die Basis-Rente, landläufig auch Rürup-Rente genannt. (Einzel) Unternehmer können dabei bis zu 20.000 Euro pro Jahr steuerwirksam (!) einzahlen (bei Ehegatten erhöht sich das Maximum auf 40.000 Euro). Großes Plus: Im Falle einer Insolvenz sind die angesparten Beiträge vor einer Pfändung sicher. Nur die spätere Rente ist oberhalb der Freigrenzen pfändbar.
Ein Nachteil der Basis-Rente ist die recht starre Konstruktion. Entwickelt wurde Sie quasi als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten und sie soll genau deren Funktionen übernehmen. Auszahlungen können nur als lebenslange Rentenzahlung erfolgen. Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital im Regelfall. Sofern der Versicherte (Sparer) verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten im Vertrag vereinbart werden, wenn gewünscht auch für Kinder.
Ein sehr großer Vorteil der Rürup-Rente: Während der Einzahlungsphase können innerhalb der Maximalgrenzen auch Einmalbeträge eingezahlt werden. Man kann als Selbständiger somit flexibel, nach „Wirtschaftslage“ ansparen.
Der Klassiker für Mitarbeiter ist die arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse: Das Unternehmen zahlt dabei monatliche Beiträge in die Unterstützungskasse ein, über die dann ein Rentenanspruch für den Begünstigten (Angestellten) mittels Versicherungen aufgebaut wird. Einmalbeiträge oder Zuzahlungen sind innerhalb dieses Modells nicht möglich. Einzahlungen gelten für das Unternehmen in voller Höhe als Betriebsausgaben. Es sind deutlich höhere Beiträge als bei Direktversicherungen oder Pensionskassen möglich, sodass sich dieses Instrument mittlerweile als klassische Unternehmerversorgung etabliert hat.
Eine weitere Alternative ist die Errichtung einer Direkt– oder Pensionszusage. Hierbei sagt das Unternehmen dem Arbeitnehmer eine bestimmte Form des Altersruhegelds zu. Die Finanzierung kann dabei sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen, als auch durch eine Gehaltsumwandlung des Mitarbeiters, oder auch als Mischform. Da das Unternehmen eine Verpflichtung für die Zukunft eingeht, ist auf der Passivseite der Bilanz eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Der Arbeitgeber bestimmt die Anlageform (Rückdeckung), welche auf der Aktivseite der Bilanz abgebildet wird.
Wünscht der Arbeitnehmer einen flexiblen Aufbau seiner Altersvorsorge, ohne Einzahlungsverpflichtungen oder Finanzierungsrisiken einzugehen, so empfiehlt sich die sogenannte beitragsorientierte und wertpapiergebundene Pensionszusage.
Das Unternehmen garantiert in diesem Fall keine Rente, sondern nur die Tatsache, dass für einen frei bestimmbaren Zeitraum ein gewisser Betrag für den Mitarbeiter angespart wird. Dies kann in Form von regelmäßigen Beträgen oder einer Einmalzahlung geschehen. Dem Arbeitnehmer steht dann bei Rentenbeginn das angesparte Vermögen zuzüglich möglicher Wertsteigerungen zu. Egal ob Zinspapiere, Aktien oder Gold – die Anlageform kann frei gewählt werden.
Der größte Vorteil dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die große Flexibilität zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Unternehmer sollten sich möglichst frühzeitig, zum eigenen Vorteil und zum Vorteil der Mitarbeiter mit betrieblicher Altersvorsorge beschäftigen. Unabhängige Versicherungsexperten sind für die Beratung erste Wahl.