Darauf sollten Kreditnehmer aktuell bei der Kredit-Umschuldung achten

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ratenkredit-1a.de mit Tipps zur Umschuldung

Hambühren (pts013/18.04.2013/11:20) – Die Darlehenszinsen, gleich ob für Baufinanzierungen oder Ratenkredite, sind auf einem historisch niedrigen Niveau und bewegen sich seit Monaten seitwärts. Grund genug für Darlehensnehmer, sich mit der Überlegung zu beschäftigen, ob es sinnvoll ist, ein vor einigen Jahre geschlossenes Darlehen umzuschulden, berichtet www.ratenkredit-1a.del . Die Überlegung als solche macht natürlich Sinn, sollte aber von einem Taschenrechner und einem sehr spitzen Stift begleitet werden. Weniger bei Ratenkrediten als vielmehr bei Baufinanzierungen können erneute Kosten den Zinsvorteil schnell relativieren.

Am Anfang steht die Zinsabfrage

Grundlage für eine Berechnung hinsichtlich der Rentabilität einer Umschuldung ist eine Bankenanfrage. Diese beinhaltet die folgenden, auf einen Stichtag berechneten Punkte:

  • Höhe der Restschuld
  • Summe der noch zu zahlenden Zinsen bis zum Ende der Zinsbindung respektive des Darlehens
  • Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Hat das Darlehen eine Zinsbindung von mehr zehn Jahren, kann der Kredit zum Ende des zehnten

Jahres gekündigt werden, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen darf.

Hat das Darlehen eine Zinsbindung von mehr zehn Jahren, kann der Kredit zum Ende des zehnten Jahres gekündigt werden, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen darf.

Liegen diese Informationen vor, beginnt nun, am Besten über einen Darlehensvergleichsrechner, die Suche nach einem günstigeren Angebot, beispielsweise auf www.ratenkredit-1a.de. Im Falle der Umschuldung einer Baufinanzierung entstehen in Zusammenhang mit der Grundschuld noch weitere Kosten. Entweder wird die Grundschuld komplett gelöscht und für das neue Institut neu eingetragen. Dieser Umstand ist mit Kosten in Höhe von rund einem Prozent der Restschuld für Gericht und Notar verbunden. Wesentlich preiswerter, nur mit einer Gebühr von ungefähr 100 Euro verbunden, ist eine notarielle Abtretungserklärung der Grundschuld der alten Bank zugunsten des neuen Institutes. Erneute Kreditabschlussgebühren sollten nicht anfallen, da diese von einigen Oberlandesgerichten als unzulässig erklärt wurden. Eine entsprechende Klage einer Sparkasse vor dem Bundesgerichtshof wurde zurückgezogen. Damit sind die OLG-Urteile rechtskräftig.

Zinsvorteil zunächst auf die Restlaufzeit berechnen

Zuerst einmal muss die Höhe des neuen Darlehens ermittelt werden. Diese errechnet sich aus der Restschuld und allen mit der Umschuldung verbundenen Kosten. Danach erfolgt eine Kalkulation der für die ursprüngliche Restlaufzeit anfallenden neuen Zinslast im Rahmen des neuen Darlehens. Ist diese geringer als bei dem alten Darlehen, ist die Umschuldung sinnvoll. Nur darauf zu bauen, dass niedrigere Zinsen auch automatisch eine geringere Belastung bedeuten, kann zu einem teuren Trugschluss führen. Darlehen mit einer Restlaufzeit von nur einem oder zwei Jahren sollten nicht mehr umgeschuldet werden.

Aussender: FIELITZ ULRICH DR
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Fielitz
E-Mail: mail@umweltanalysen.com
Tel.: 05084-988628
Website: www.ratenkredit-1a.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20130418013
Fotohinweis: ratenkredit-1a.de mit Tipps zur Umschuldung

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