Wien (pts005/13.10.2012/16:15) – Weit über 200 Personen haben an einem Online-Wissenstest des Online-Marketing-Forum.at teilgenommen. Dabei ergaben sich teilweise dramatische Wissenslücken. Bei 30% aller Fragen lag mehr als die Hälfte der Respondenten mit ihrer Einschätzung falsch.
„Damit haben wir nicht gerechnet“, zeigt sich Mag. Michael Kornfeld, Chef des Online-Marketing-Forum.at, überrascht. „Eigentlich sind die meisten Fragen nicht allzu schwer. Ich hätte nicht gedacht, dass hier teilweise fast 90% aller Umfrage-Teilnehmer mit ihrer Einschätzung daneben liegen.“
Schwachstelle Datenschutz und E-Mail Marketing
Im Test hat sich klar gezeigt, dass insbesondere bei den Themen „Datenschutz“ und „E-Mail Marketing“ der größte Aufholbedarf besteht.
Ein Beispiel zum Thema Datenschutz
Eine Aussage im Wissenstest lautet: „Wenn der Betroffene zugestimmt hat, dürfen Daten in jedem Fall erhoben und verarbeitet werden. Die Zustimmung muss aber im Zweifel nachgewiesen werden.“ Hier waren 88% aller Teilnehmer überzeugt, dass die Aussage korrekt ist. Doch das Gegenteil ist der Fall.
Tatsächlich dürfen Unternehmen nicht einfach Daten sammeln, wie es ihnen beliebt – auch nicht von Kunden und nicht einmal, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zugestimmt haben. „Denn eine Datenerhebung ist selbst bei Zustimmung nur dann erlaubt, wenn sie zu dem unternehmerischen Zweck passt“, erklärt Mag. Kornfeld. „So darf beispielsweise ein Frisörbetrieb nicht die Schuhgröße seiner Kunden erheben und speichern. Selbst wenn ihm die Kunden diese Daten völlig freiwillig und gerne geben – denn diese Daten haben nichts mit seinem unternehmerischen Zweck zu tun.“
Ein Beispiel zum Thema E-Mail Marketing
66% aller Respondenten dachten, dass folgende Aussage zur Einholung einer Zustimmung (für den Erhalt von Newslettern) falsch wäre: „Bei einer Messe antwortet die Person auf die Frage, ob sie per E-Mail kontaktiert werden darf, mit einem bloßen Kopfnicken.“
Tatsächlich ist diese Aussage jedoch richtig. Denn der Gesetzgeber schreibt für die Zustimmung keine bestimmte Form vor. Dazu Mag. Kornfeld: „Ein Kopfnicken kann eine völlig gültige Zustimmung sein. Nur kann sich im Diskussionsfall ein Problem mit der Beweisbarkeit ergeben.“
Falsche Einschätzung bei 30% aller Aussagen
In Summe gab es bei dem Wissenstest 40 Aussagen zu unterschiedlichen rechtlichen Themen. Bei 12 davon (entspricht 30%) täuschte sich mehr als die Hälfte aller Umfrage-Teilnehmer.
Ein „Klassiker“ ist die Aussage „Bestehende Kunden darf man in jedem Fall per E-Mail kontaktieren.“ Immerhin 55% aller Unternehmen wissen noch immer nicht, dass auch bestehende Kunden nicht ohne weiteres mit Werbemails beschickt werden dürfen. Denn der Gesetzgeber sieht für diese Zielgruppe zwar eine Ausnahme vom allgemeinen Opt-In Prinzip vor, knüpft diese jedoch an mehrere Bedingungen – die in der Praxis meist nicht zutreffen. Dann dürften – streng genommen – auch Kunden keine Werbemails erhalten.
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht
Viele Unternehmen bewegen sich hier auf einem glatten Parkett, denn die Strafen können recht beträchtlich ausfallen. So wurden in der Novelle zum Medien-Gesetz erst im Juli 2012 die Höchststrafen für medienrechtliche Verstöße auf EUR 20.000,- deutlich angehoben. „Das zeigt, dass der Gesetzgeber die laissez-faire Politik mancher Unternehmen nicht länger hinnehmen will“, kommentiert Mag. Kornfeld diese Erhöhung.
Links zum Thema
- Online-Wissenstest (Ergebnisse werden sofort danach angezeigt): www.str-act.com
- Webinar „Rechtliche Grundlagen für Online-Marketing“: www.online-marketing-forum.at
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Aussender: Online-Marketing-Forum.at
Ansprechpartner: Mag. Michael Kornfeld
E-Mail: office@online-marketing-forum.at
Tel.: 02273 72788
Website: www.online-marketing-forum.at
Quelle: www.pressetext.com/news/20121013005
Fotohinweis: Bis 88% falsche Antworten bei Fragen zu rechtl. Grundlagen von Online-Marketing