Wuppertal/Köln/Luxemburg (pts006/04.10.2012/09:00) – (news4germany) – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Einführung von Unisex-Tarifen notwendig macht, erzeugt sowohl in der Versicherungs-wirtschaft als auch bei den Verbrauchern Handlungsbedarf. Das im Sinne der Gleichberechtigung zwar gut gemeinte EUGH-Urteil könnte nach Ansicht vieler Experten eine weitreichende Verunsicherung bei Verbrauchern zur Folge haben, wenn nicht bald eine flächendeckende Aufklärung bezüglich der neuen Unisex-Tarife in Gang kommt. Auch Dr. Josef Beutelmann, Chef der Barmenia-Versicherungen in Wuppertal, weist eindringlich auf den Informationsbedarf bei Verbrauchern hin.
Noch lässt sich gar nicht genau beziffern, wie sich die Prämien in den einzelnen Versicherungsarten infolge des Unisex-Urteils entwickeln werden. Dr. Josef Beutelmann, Chef der Barmenia-Versicherungen erklärt: „Das Thema stellt auch für die Aktuare, also für Versicherungsmathematiker, eine große Herausforderung bei der Berechnung von Versicherungsrisiken dar, die sich aus den zukünftigen Unisex-Tarifen ergeben können. Denn hier muss zum Beispiel abgeschätzt werden, wie hoch der Anteil an Frauen und wie hoch der Anteil an Männern in einem bestimmen Versicherungstarif nach Einführung der Unisex-Tarife sein wird.“ Das ist sehr kaum vorherzusagen. Und Dr. Josef Beutelmann fügt hinzu: „Erschwerend kommt hinzu, dass der Gesetzgeber hier noch keine Kalkulationsgrundlage festgeschrieben hat.“
Das Thema Unisex-Tarife wird für die Verbraucher noch weiter an Relevanz gewinnen. Denn die Übergangsfrist, die der EUGH (EUGH, Rechtssache C-236/09) den Assekuranzen für die Umstellung auf Unisex-Tarife eingeräumt hat, endet am 21.12.2012. Danach dürfen keine Neuverträge, mit unterschiedlichen Konditionen für Männer und Frauen, mehr abgeschlossen werden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) in Berlin steht dem Unisex-Urteil zwar grundsätzlich positiv gegenüber, befürchtet jedoch gleichzeitig, dass sich die Tarife durch die Umstellung insgesamt verteuern werden. Auch beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht man davon aus, dass im Schnitt die Beiträge steigen könnten, da der Geschlechter-Mix als zusätzliches Risiko in die Prämienkalkulation mit einfließt.
Bei dieser Thematik ist das Fachwissen von Branchenkennern wie Dr. Josef Beutelmann und Thomas Bilitewski, Geschäftsführer der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH in Köln, gefragter denn je. Barmenia-Chef Dr. Josef Beutelmann, verdeutlicht die Veränderungen, die sich durch die Umstellung auf die Unisex-Tarife für alle nach dem 21.12.2012 abgeschlossenen Neuverträge ergeben können, anhand eines Beispiels: „Neuverträge in der Risikolebensversicherung werden nach dem 21.12.2012 für Frauen deutlich teurer werden und zwar zwischen 30% und 50%, so dass man die Zeit bis zum 21.12.2012 diesbezüglich ebenso als „Frauenschlussverkauf“ bezeichnen könnte, wie in Bezug auf Rentenversicherung (+ 4% bis 6%), Berufsunfähigkeitsversicherung (+ 0% bis 15%) und Krankenversicherung als „Männerschlussverkauf.“ Horbach-Geschäftsführer Thomas Bilitewski fügt hinzu: „Die Beiträge in der privaten Pflegeabsicherung können für Männer 30% teurer werden. Auch die private Krankenvollversicherung auf Unisex-Basis wird für Männer, bei Abschluss nach dem 21.12.2012, deutlich teurer. Deshalb kann „Mann“ bei rechtzeitigem Abschluss zum alten Bi-Sex-Tarif, vor dem 21.12.2012, eine auf die Gesamtlaufzeit kalkulierte Ersparnis bis zu deutlich fünfstelliger Höhe gegenüber dem neuen Unisex-Tarif realisieren“, so Thomas Bilitewski.
Aktuelle Umfragen belegen, dass bis jetzt nur ein kleiner Teil der Verbraucher über das Unisex-Urteil und die sich daraus ergebenden Konsequenzen ausreichend informiert ist. Daher ist es im Interesse der Verbraucher unerlässlich, dass in den kommenden Monaten gezielte Aufklärungsarbeit geleistet wird, um die Verbraucher darüber in Kenntnis zu setzen, welche Veränderungen, die neuen Unisex-Tarife nach sich ziehen. Horbach-Geschäftsführer Thomas Bilitewski: „Es lohnt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher genauer hinzusehen und sich umfassend und rechtzeitig vor dem 21.12.2012 über Unisex-Tarife informieren, aufklären und beraten zu lassen.“
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