Zürich (pts005/24.04.2012/07:45) – Die Zürcher Innovative Financial Management AG (IFM) (ifm-ag.ch) offeriert interessierten Unternehmen eine AG-Mantelgesellschaft. „Firmen profitieren dabei von kurzen Gründungszeiten, einem geringen bürokratischen Aufwand und einer besonders steuergünstigen Lage des Unternehmens innerhalb der Schweiz“, sagt Frank Simon, Head of Corporate Finance.
Größtmögliche Anonymität
Die Aktiengesellschaft ist die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in der Schweiz und auch international sehr repräsentativ. „Neben einem, gegenüber der GmbH, höheren Bonitätsranking ist vor allem die Reputation der AG ein entscheidender Faktor bei der Unternehmensgründung“, unterstreicht Simon.
Für eine AG wird ein Stammkapital von mindestens 100.000 Franken (83.000 Euro) benötigt. Von diesem müssen 20 Prozent, mindestens aber 50.000 Franken, als Sach- oder Bareinlage bei der Gründung vorliegen. Seit der Reformierung des Gesellschaftsrechts ist nur noch ein Aktionär nötig – dieses macht die AG auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv. Darüber wird mindestens ein Verwaltungsrat, der seinen Wohnsitz in der Schweiz haben muss, benötigt. Innovative Financial Management stellt Interessierten einen Verwaltungsrat mit geeignetem Profil zur Verfügung.
Bei Mantelgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften mit vollständig eingezahltem Stammkapital und ohne Altlasten. Neben der entfallenden Gründerhaftung ermöglicht die Gesellschaft die größtmögliche Anonymität und verfügt üblicherweise aufgrund der längeren Bestehensdauer gegenüber einer Neugründung über eine höhere Bonität. Da die Übertragung des Mantels unbürokratisch und ohne notarielle Mitwirkung durchführbar ist, reduziert sich der Aufwand im Vergleich zu einer klassischen Gründung um ein Vielfaches. „Vor allem Firmen aus dem IT-Sektor, die steuerschonend ihre Lizenzen verkaufen wollen, nutzen unser Angebot“, sagt Simon, dessen Unternehmen seit zwei Jahren in diesem Bereich aktiv ist.
Steuervorteile
Nicht ohne Grund gilt die Schweiz weltweit als einer der beliebtesten Unternehmensstandorte: Neben der Innovationsmentalität, einer überdurchschnittlich hohen Produktivität und einem der effizientesten Kapitalmärkte der Welt, bietet sie den dort ansässigen Unternehmen massive Steuervorteile. Das Schweizer Recht kennt die Steuerarten Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Bundessteuer ist in der gesamten Schweiz einheitlich und beträgt 8,5 Prozent. „Daher ist es besonders wichtig für die Entscheidung über den zukünftigen Sitz des Schweizer Unternehmens, welche Höhe die Kantons- und Gemeindesteuern betragen“, betont Simon. Eine generelle Empfehlung kann jedoch, auch wenn die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Zug traditionell sehr interessant sind, nicht ausgesprochen werden.
Denn gerade als Holding- oder Domizilgesellschaft können Schweizer AGs von massiven Vorteilen profitieren: Die Holding zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Tätigkeit ausschließlich oder vornehmlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen beziehungsweise Gesellschaften besteht. Die steuerlichen Privilegien reichen dabei von der Ermäßigung des ordentlichen Steuerbetrages oder des steuerpflichtigen Kapitals bis zu einer reduzierten proportionalen Steuer auf das Gesellschaftskapital in Verbindung mit der Steuerfreiheit des Ertrags.
Domizilgesellschaften haben nur ihren rechtlichen Sitz in der Schweiz – die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten findet im Ausland statt. Dadurch genießt dieser Gesellschaftstyp in 17 Kantonen das sogenannte „Domizilprivileg“, welches stark reduzierte oder gar keine Ertragssteuern vorsieht. Die Finanzexperten der Innovative Financial Management AG analysieren den optimalen Standort für Unternehmen.
Aussender: Innovative Financial Management AG
Ansprechpartner: Simon Frank
E-Mail: frank.simon@ifm-ag.ch
Tel.: 0041 44 586 16 78
Website: www.ifm-ag.ch
Quelle: www.pressetext.com/news/20120424005