Der Richterspruch, der explizit den sozialrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Asylbewerber definiert und damit eine Neuberechnung der Leistungen erfordert, entfacht zwischen Kommunen und Bund die Debatte um die Zuständigkeiten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern neu. Wenngleich der Städte- und Gemeindebund bereits fordert, Kommunen und Gemeinden von den wachsenden Kosten der Asylbewerberleistungen zu entlasten, treffen die steigenden Ausgaben nach dem Urteil der Verfassungsrichtet vorerst die kommunalen Träger.
Eine Maßnahme, die sozialpolitisch nachvollziehbar und auch notwendig ist, wird so zum Zankapfel zwischen Kommunen und Bund. So beziffert Uwe Zimmer, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die daraus resultierenden Mehrausgaben für Kommunen bereits auf 250 Mio. Euro jährlich (Quelle: DStGB 18. Juli 2012), wobei das Hauptrisiko aus der Vorfinanzierung der Leistungen primär bei den Städten und Gemeinden liegt. Die Asylbewerberleistungen, die nur einen Teil aller Sozialleistungen von Kommunen ausmachen, werden ihre prekäre Haushaltslage weiter verschärfen, solange Bund und Länder hier keine Entlastung vornehmen.
Anpassungskosten für Kommunen senken – Anwendungssicherheit durch Weiterbildung gewinnen
Gerade in Abwägung zur schwierigen Haushaltssituation der Kommunen, ist es für kommunale Träger entscheidend, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts effektiv und anwendungssicher in der Praxis umzusetzen. Das Kommunale Bildungswerk e. V. unterstützt mit seinen aktuellen Seminaren über die „Ausgewählten, aktuellen Probleme der praktischen Arbeit mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ und die „Aktuelle Rechtsprechung zum AsylbLG“ Kommunen darin, die Anpassungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich vorzunehmen. In den aktuell vorgesehenen Seminaren soll den Teilnehmer/-innen vermittelt werden, wie die neue Rechtslage zu interpretieren ist, wie die Bescheide rechtssicher erlassen werden können, wann rückwirkend Ansprüche geltend gemacht werden können, welche Verfahren die Überprüfungsanträge gem. § 44 bzw. § 48 SGB X nach sich ziehen und welche Rechtsvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes im Allgemeinen und Speziellen anzuwenden sind.
Neu konzipierte Seminare zum Asylbewerberleistungsgesetz beim KBW e.V. – aus aktuellem Anlass
Das Spezialseminar „Aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte zum AsylbLG“ (31. Oktober, Code: SOG095) thematisiert den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die daraus resultierende Anwendungspraxis. Im Seminar „Ausgewählte aktuelle Probleme der praktischen Arbeit mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ (29. – 30. Oktober, Code: SOG090) geht es zusätzlich um die konkrete Fallbearbeitung anhand praktischer Beispiele, die die Teilnehmer/-innen selbständig vorab zur Behandlung im Workshop einreichen dürfen.
Das im Dezember stattfindende Grundlagen-Seminar „Systematische Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz“ (03.12.2012, Code: SOG087) hat außerdem zum Ziel, einen Gesamtüberblick über den Gesetzestext zu vermitteln. Dabei wird das Asylbewerberleistungsgesetz in seinen 13 Paragrafen behandelt und vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erläutert. Weiterführende Hinweise auf Kommentare, Lehrbücher und relevante Gesetze sollen den Seminarteilnehmer/-innen wertvolle Arbeitstechniken für die Anwendung in der Praxis vermitteln. Auch die Definition der Leistungsberechtigten, die Erläuterung von Berechnungsgrundlagen, die örtlichen Zuständigkeiten und die Abgrenzung verschiedener Leistungsarten für Asylbewerber sollen im Einführungsseminar Berücksichtigung finden.
Das Kommunale Bildungswerk e.V. setzt bei diesen Seminaren, wie auch im Rahmen seiner sonstigen Weiterbildungen üblich, einen ausgesprochenen Experten in diesem Fachgebiet ein. Der Dozent Jürgen Rombach war bei der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am Verfahren beteiligt und berichtet daher in den Seminaren aus praktischer Erfahrung.
Interessenten für diese Seminarthemen erfahren mehr unter Tel.: 030-29 33 50-0 oder per Mail: info@kbw.de. Die Informationen sind auch unter: www.kbw.de mit Hilfe der Suche über das Stichwort „Asylbewerberleistungsgesetz“oder über den Seminar-Code abrufbar.
Kommunales Bildungswerk e.V.: Internet: www.kbw.de
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Quelle: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz