CONSULTATIO vergleicht Pendlerpauschale alt und neu

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CONSULTATIO Steuerberater Julius Stagel

Wien (pts012/14.12.2012/11:05) – Knapp 800.000 Österreicher nehmen derzeit die Pendlerpauschale in Anspruch. Eine Reform für diese Förderung wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen und soll im Februar rückwirkend für Jänner im Parlament verabschiedet werden. In Zukunft sollen verstärkt Niedrigverdiener davon profitieren. Das neue Berechnungskonzept wird erst 2013 wirksam. Für die Arbeitnehmerveranlagung 2012 gelten noch die bisherigen Regeln. CONSULTATIO Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Julius Stagel erklärt schon jetzt die Unterschiede.

Wohnen Sie mehr als zwei Kilometer vom Arbeitsort entfernt?

Grundsätzlich werden alle Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von EUR 291,- abgegolten. Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, wer weiter als zwei Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnt und die Zumutung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht besteht oder der Arbeitnehmer weiter als 20 Kilometer entfernt wohnt und öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Damit können je nach Lage zwischen EUR 372,- und 3.672,- pro Jahr an Steuern zurückgeholt werden.

Das Konzept für 2013 sieht zusätzlich zu dieser Regelung vor, dass künftig pro gefahrenen Kilometer ein Euro als Absetzbetrag geltend gemacht werden kann. „Wenn der Arbeitsort zum Beispiel 30 km entfernt liegt, gibt es zukünftig pro Jahr EUR 60,- vom Finanzamt zurück“, sagt Julius Stagel.

Verbesserungen für Niedrigverdiener ab 2013

Wer unter EUR 1.205,- monatlich verdient und somit keine Lohnsteuer zahlt, erhält einen „Pendlerzuschlag“. Dieser liegt derzeit bei maximal EUR 141,- pro Jahr. Die neue Regelung ab 2013 sieht vor, dass dieser Zuschlag auf maximal EUR 290,- angehoben wird, was eine wesentliche Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte oder Niedrigverdiener wäre. Auch soll die Voraussetzung, dass mindestens elf Fahrten pro Monat nötig sind, für das nächste Jahr gestrichen werden.

„Nach der Novelle haben Pendler bereits Anspruch, wenn Sie einmal pro Woche in die Arbeit fahren. Sie erhalten dann ein Drittel der Förderung. Jene, die zwei Mal pendeln, bekommen zwei Drittel und ab drei Mal wird die volle Pauschale gewährt“, so Julius Stagel.

Der Leitfaden für den gesamten Steuerausgleich

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen. Die Chancen sind groß, dass auch in diesen Bereichen Ausgaben getätigt wurden, die in Ihrem Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden können. Im soeben erschienen Buch „Steuern sparen 2012/13“ von Julius Stagel und Manfred Lappe finden Sie Schritt für Schritt praktische Anleitungen, wie Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurückholen können. Holen Sie sich die Leseprobe unter www.consultatio.at/cms/cms.php?newsId=180 .

Über CONSULTATIO Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
Julius Stagel ist einer der Geschäftsführer von CONSULTATIO Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (www.consultatio.at). Die Kanzlei zählt zu den führenden in Wien. Mit über 40 Jahren Erfahrung ist das Unternehmen Pionier in vielen Beratungsfeldern und bietet ein breites Know-how im Steuerrecht.
Die Unternehmensgruppe mit Sitz in Wien und Tochtergesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien beschäftigt über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Rückfragehinweis: Mag. Julius Stagel
CONSULTATIO Steuerberatung Wirtschaftsprüfung
Telefon +43 (1) 27775 – 260
E-Mail: julius.stagel@consultatio.at

Aussender: CONSULTATIO Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Ansprechpartner: Mag. Isabella Wuthe, MAS
E-Mail: isabella.wuthe@consultatio.at
Tel.: +43 1 27775-277
Website: www.consultatio.at

Quelle: www.pressetext.com/news/20121214012
Foto: www.pressetext.com/news/media/20121214012
Fotohinweis: CONSULTATIO Steuerberater Julius Stagel

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