Personalvertretungen – Erfolgreicher Einsatz für Mitarbeiter/-innen oder reine Formalie?
Das Personalvertretungsrecht unterliegt ständig neuen Entwicklungen. Die per Grundgesetz vorliegende Verteilung der Gesetzgebungskompetenz hat verschiedene Personalvertretungsgesetze der Länder hervorgebracht, die untereinander teils widersprüchlich, aber auch problematisch im Verhältnis zum Bundespersonal-vertretungsgesetz stehen. Zudem wird das Personalvertretungsrecht zusätzlich von der obergerichtlichen Rechtsprechung beeinflusst.
Wenn Personalangelegenheiten strittig werden, ist es das erklärte Ziel einer Personalvertretung, die Interessen der Mitarbeiter/innen aktiv zu wahren. Die Veränderungen im Personalvertretungsrecht der jüngeren Zeit, stellen die Personalräte dabei vor immer neue Herausforderungen.
Die rechtlichen Anforderungen an die professionelle Personalratsarbeit reichen von einfacher Mitbestimmung über Informationspflicht bis hin zu konstruktiven Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung. Vor allem die starke Formalisierung der Personalratsbeteiligung stellt für Personalvertretungen häufig die größte Hürde dar. Der Regulierungsaufwand über Verfahren und Vermittlungstechniken scheint so groß, dass sich vielfach Personalvertretungen damit überfordert fühlen.
Auch unter Einbezug der seit Anfang 2011 geltenden Pflicht für die Einsetzung von Personalvertretungen in den neu geschaffenen gemeinsamen Einrichtungen nach dem SGB II (Jobcentern) muss das Personalvertretungsrecht immer neuen Erfordernissen gerecht werden. Aus der flächendeckenden Einbestellung von Personalräten in den Jobcentern ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten, für die interne Organisation der Nachfolgeeinrichtungen der ARGE’n, die teilweise aber noch unsicher angewendet werden oder lediglich „graue Theorie“ geblieben sind.
Wichtiger noch, es ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen für Personalräte nicht nur Kompetenzen in personellen Belangen, sondern auch in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, die es näher zu beleuchten gilt, weswegen das Kommunale Bildungswerk e. V. in seiner ersten Fachtagung zum Thema das Personalvertretungsrecht zum Mittelpunkt erklärt.
Ausgeglichenes Kräfteverhältnis im Arbeitsrecht durch Personalvertretungen
Die Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitern und Personalvertretungen kann durchaus konfliktbeladen sein. So gilt es für Personalräte, die Gruppe der Beschäftigten mit ihren Interessen unter Berücksichtigung der übergeordneten Interessen der entsprechenden Dienststelle zu vertreten – vielfach eine heikle Gratwanderung.
Der Ausgleich im Kräfteverhältnis der Parteien wird in den meisten Fällen deshalb gerade nicht über die harte Konfrontation zwischen Personalrat und Dienststellenleitern erzielt. Vielmehr können die „scharfen Waffen“ des Personalvertretungsgesetzes häufig mithilfe gelungener Kommunikationsprozesse und durch Einbeziehung in einen effizienten Mediationsprozess zielführender eingesetzt werden. Durch die eindeutige und fachkompetente Auslegung der Gesetzeslage nach dem Personalvertretungsgesetz und durch das Erlernen von passenden Kommunikations- und Mediationstechniken wären jedoch viele Konflikte vermeidbar. Wie genau, erklärt die Fachtagung des Kommunalen Bildungswerks e. V. am 13. und 14. September.
Die Tagung „Personalvertretungsrecht 2012“ vermittelt mithilfe der erfahrenen Experten vor Ort Informationen und Fachwissen über den Stand der Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht, über die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen sowie deren Folgen bei fehlerhaften Verfahren. Sie stellt aber auch praktische und konkrete Strategien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und der Personalvertretung dar. Die Vorträge der qualifizierten Referenten sollen die Teilnehmer-/-innen zu einer intensiven fachlichen Diskussion anregen und die praktische Anwendung der Rechte und Pflichten sowie den vermittelnden Kommunikationsprozess der Abteilungen mit der Personalvertretung in den Mittelpunkt rücken.
Die Vortragsthemen im Einzelnen:
- Aktuelles aus der Rechtsprechung des BVerwG zum Personalvertretungsrecht
- Best Practice: Erfolgreiche Strategien für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der – Dienststellenleitung und dem Personalrat
- Die Teilnahme des Personalrats im Auswahlverfahren und bei Mitarbeitergesprächen
- Zwischen Schweige- und Informationspflicht – eine Gratwanderung der Personalvertretung und ihrer Mitglieder
- Folgen einer fehlerhaften Personalratsbeteiligung – Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretungen und Auswirkungen auf beteiligungsrechtliche Maßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: 030-29 33 50-0 oder im Internet unter www.kbw.de.
- Teilnahmegebühr: 295,00 Euro für 2 Tage
- Veranstalter: Kommunales Bildungswerk e.V.
- Veranstaltungsort: Berlin, Abacus-Tierpark-Hotel
Die Anmeldung zur Fachtagung finden Tagungsinteressenten an dieser Stelle: www.kbw.de/Seminare
Das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW e.V.) ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung der berufsorientierten Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des gesamten öffentlichen Sektors, aus Einrichtungen und Verbänden, Unternehmen sowie für sonstige Interessenten und Privatpersonen. Der Hauptsitz des Kommunalen Bildungswerk e.V. befindet sich in Berlin. Regionalbüros bestehen in Wuppertal, Hamburg und Frankfurt am Main.
Das Institut bietet seit mittlerweile mehr als 20 Jahren ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen. Die Veranstaltungen finden als Seminare und Workshops, als Inhouse-Kurse sowie in Form von Fachtagungen statt. Dabei erstrecken sich die Weiterbildungsangebote über das gesamte Bundesgebiet.
Die Fortbildungsveranstaltungen des KBW e.V. richten sich zum Beispiel an Sachbearbeiter/innen, Fallmanager/innen in den Jobcentern, Mitarbeiter/innen aus Jugendhilfeeinrichtungen, rechtliche Betreuer/innen, Rechnungsprüfer/innen, Politiker/innen, Kultur- und Marketingverantwortliche, bis hin zu Schornsteinfegern u.v.a. Auch Interessenten aus der freien Wirtschaft und Privatpersonen finden qualifizierte Angebote der Fort- und Weiterbildung beim Kommunalen Bildungswerk e.V.
Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie nach AZWV zertifiziert. Tagesaktuell präsentiert das KBW e.V. sein Fortbildungsangebot im Internet unter www.kbw.de.
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Quelle: Aktuelle Entwicklungsrichtungen, obergerichtliche Rechtsprechung, Anwendung