Berlin (pts011/15.11.2012/10:15)- Die Möglichkeiten im Internet sind nahezu unbegrenzt – die Gefahren auch! Viele Internetnutzer werden Jahr für Jahr abgemahnt. Wofür? Zum Beispiel für angeblich illegales Downloaden oder Bereitstellen von Musik und Filmen in Tauschbörsen. Was aber, wenn die Nutzer gar nicht in den Börsen unterwegs waren? Die Beweislast liegt in der Regel beim Surfer. Nicht selten passieren Fehler beim Identifizieren der zugewiesenen IP-Adresse. Eine falsche Zahl, ein falscher Punkt – und arglose Internetsurfer erhalten ruckzuck Post von der Abmahnindustrie. Die vom TÜV-Saarland geprüfte Software LOXXIO kann Nutzern in diesem Fall helfen, sich gegen die unberechtigte Abmahnung zu verteidigen. Denn die „Software gegen IP-Abzocke“ dokumentiert das Surfverhalten wie eine Black Box.
Warum LOXXIO?
LOXXIO protokolliert zuverlässig, welche Webseiten Nutzer beim Surfen im Internet mit ihrem Computer aufgerufen haben und speichert die benutzte IP-Adresse. Das Ergebnis wird in einer sicheren und ausschließlich lokalen Datenbank des Nutzers offline festgehalten und kann nicht unbemerkt manipuliert werden. Das macht es den Abmahnkanzleien und IP-Abzockern mit ihrer teils umstrittenen Generierung von IP-Adressen schwer, unberechtigte Abmahnungen durchzusetzen. Dazu weist LOXXIO die Nutzer schon beim Installieren auf etwaige Sicherheitslücken wie ein ungeschütztes oder schwach verschlüsseltes WLAN-Netz hin.
Abzocke kann jedem passieren
Wer bisher noch keine Post von Abmahnkanzleien bekommen hat, hat vielleicht nur Glück gehabt. Anderen hingegen wird das unsichere Abmahnsystem zum Verhängnis, wie zum Beispiel einer Rentnerin mit Telefon- und Internetanschluss, aber ohne Computer und Router. Sie musste zahlen, weil die Software der IP-Ermittler sie als angebliche Downloaderin eines Hooliganfilms mit rohen Gewaltszenen identifiziert hatte. Ein älteres Ehepaar aus Rostock zahlte, weil es Angst vor den gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte. Das Problem: Die Software der IP-Ermittler kann fehlerhaft sein, bestätigte jüngst auch ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Informatik. LOXXIO kann Nutzern helfen, sich gegen falsche Anschuldigungen zu verteidigen.
Was kostet LOXXIO?
LOXXIO kostet als Einzellizenz inklusive Mehrwertsteuer 29,95 Euro. Das Programm gibt es ausschließlich im LOXXIO-Onlineshop unter www.loxxio.de. Da jeder PC aus Sicherheits- und Dokumentationsgründen mit einem eigenen Lizenzschlüssel ausgestattet sein muss, bietet LOXXIO für 69,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer eine Dreierlizenz für Haushalte mit mehreren Computern an. Die Fünferlizenz gibt es schon für attraktive 99,95 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Beispiele aus der Abmahnpraxis:
Das umstrittene Millionengeschäft
Hunderte von Mails flattern in die Sat1-Akte-Redaktion, denn ebenso viele Menschen werden beschuldigt, illegal Sexfilme aus Tauschbörsen heruntergeladen zu haben. Diesen Eindruck jedenfalls vermitteln die Abmahnungen und geforderten Unterlassungserklärungen einiger Abmahnkanzleien. Die Beschuldigten sind schockiert, sollen sie doch Beträge bis zu 15.000 Euro zahlen. Alle versichern, dass sie keine Sexstreifen heruntergeladen haben oder zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause waren. Ein Fachanwalt für IT-Recht vermutet, dass Fehler bei der Ermittlung der IP-Adressen passiert sein könnten. Fehler, die lukrativ sein können, denn hierzulande werden Schätzungen zufolge jährlich Abmahnungen in einer Gesamthöhe von rund 200 Millionen Euro verschickt. Quelle: Sat 1, Akte 20.12, „Abmahnflut mit Pornofilmen“
Zweifelhafte Software und Gutachten
Für die IP-Datenerhebung in Tauschbörsen arbeiten Abmahnanwälte Hand in Hand mit Inkassofirmen und Softwareherstellern, die IP-Adressen im Internet ermitteln. Und zwar mit Software wie zum Beispiel ePAC. Damit solle laut Hersteller eine eindeutige Identifizierung möglich sein. Dafür legt er sogar ein Gutachten vor. Ein gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Informatik urteilt darüber: In der Schule hätte es für das Gutachten eine Ungenügend gegeben. Bei Gericht sei es eigentlich nicht verwendbar, weil es nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen ziehe und mit schwachem technischen Sachverstand geschrieben sei. Dennoch lassen viele Gerichte diese und andere Software zu – und genau deshalb können sich Nutzer jetzt mit LOXXIO gegen falsche Anschuldigungen verteidigen. Quelle: Sat 1, AKTE 20.10 – „Der Abmahn-Wahnsinn der Musikindustrie“
Es kann jeden erwischen
Diese Erfahrung musste ein älteres Ehepaar aus Rostock machen. Die beiden erhielten sieben Abmahnungen von fünf verschiedenen Anwaltskanzleien, weil sie angeblich Musiktitel im Internet heruntergeladen und teilweise in Tauschbörsen angeboten haben sollen. Sie zahlten aus Angst. Holten sich aber dann über einen Anwalt einen Teil des Geldes zurück, weil sie nachweisen konnten, dass der Rechner zu dem fraglichen Zeitpunkt ausgeschaltet war. Diesen Nachweis kann auch LOXXIO führen. Quelle: NDR-Fernsehen, Sendung „Nordmagazin“ vom 08.11.2011
Für immer betrogen
Die Abmahnwelle rollt übers Land. Auch über Christa S. ist sie hinweg geschwappt. Die ältere Dame bekam Post von einem Rechtsanwalt aus Linden: Der Vorwurf: illegaler Download des Bushido-Songs „Für immer jung“. Und andere Chart-Titel soll sie gleich in einem Aufwasch mitgeladen haben. Die Seniorin versteht die Welt nicht mehr, fühlt sich betrogen und kriminalisiert. Mit LOXXIO hätte der Nachweis erbracht werden können, dass sie zum fraglichen Zeitpunkt die fragliche Downloadseite nicht besucht hat. Quelle: ARD Kontraste, „Unberechtigte Internet-Abmahnungen – Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern“
Teurer Spaß ohne Router und Rechner
Einer Rentnerin, die nach eigenen Angaben weder Computer noch WLAN, wohl aber einen kombinierten Telefon- und Internetanschluss besitzt, flattert eine Abmahnung ins Haus. Höhe: 650 Euro. Der Vorwurf: Sie habe auf dem eDonkey2000-Netzwerk einen Film mit Hooligans und extremen Gewaltszenen heruntergeladen. Dass sie keinen Router besitzt, war dem Gericht egal. Denn es ging davon aus, dass die IP-Ermittlung korrekt verlaufen ist. Dieser Dame hätte auch LOXXIO nicht geholfen. Aber es zeigt, dass sich PC- und Internetanschluss-Besitzer generell schützen sollten. LOXXIO eignet sich dafür. Quelle: spiegel.de – „Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen“; Amtsgericht München: 142 C 2564/11
Weitere Informationen unter:www.loxxio.de
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