Sicheres Spielzeug dank Europäischer Normen

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Sicheres Kinderspielzeug

Wien (pts016/06.12.2011/11:00) – Weihnachten steht vor der Tür. Und wie jedes Jahr stellen sich fürsorgliche Eltern die Frage, mit welchen Spielsachen sie ihren Nachwuchs beglücken sollen. Die Kaufhäuser quellen über vor kuscheligen, blinkenden oder quäkenden Spielen und Spielgefährten. Damit sich manche der Spielsachen für Kinder nicht als verhängnisvoll erweisen, sorgen Europäische Normen auch in Österreich für die nötigen Qualitätsstandards.

Von dieser riesigen Auswahl unterschiedlicher Angebote sind selbst erfahrene Konsumenten oftmals überfordert. Soll es Holz- oder Plastikspielzeug sein? Altersgerecht muss es sein, pädagogisch wertvoll, und das kreative Potential des Kindes soll es selbstverständlich erweitern. Manche stressgeplagte Eltern möchten den gewünschten Eigenschaften des Geschenks gerne auch „geräuschlos“ hinzufügen.

Sicherheit hat Vorrang

Wiewohl die Qual der Wahl in der Vorweihnachtszeit Eltern und Verwandte peinigen mag, viel wichtiger noch sind andere Aspekte, nämlich jene der Sicherheit für die Kinder. Um die sichere und altersgemäße Beschaffenheit von Kinderspielzeug zu gewährleisten, gibt es klare gesetzliche Rahmenbedingungen und entsprechende Europäische Normen (EN).

Wichtigste Grundlage ist die EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009). In Österreich umgesetzt wurde sie durch die Spielzeugverordnung 2011. Um diese gesetzlichen Vorgaben in die Praxis umsetzen zu können, wurde beim Europäischen Komitee für Normung CEN die mehrteilige ÖNORM EN 71 erarbeitet. Ihr grundlegender Teil 1 wurde nun aktualisiert und an die neue Spielzeugrichtlinie angepasst.

Hersteller und Importeure haben damit ein Instrument, um die grundlegenden Anforderungen an Spielzeug erfüllen zu können. Äußeres Zeichen dafür, dass der Hersteller die Übereinstimmung mit der Richtlinie erklärt, ist die CE-Kennzeichnung, die direkt auf dem Spielzeug angebracht werden muss.

Für Kinder bis 14

Geregelt werden in Richtlinie, Verordnung und Normen physikalische und mechanische Anforderungen, die Spielzeug für Kinder unter 14 Jahren erfüllen muss. Dazu gehören geforderte Festigkeiten der Materialien, ihr Verhalten bei Bruch, die Mindestgröße von Einzelteilen, Lärmobergrenzen sowie die Beschaffenheit der Verpackung.

Das Verhalten eines Spielzeugs im Brandfall findet hier ebenso Berücksichtigung wie zahlreiche Anforderungen an elektrische, hygienische und chemische Eigenschaften. Auch Art und Umfang von Warnhinweisen, Kennzeichnungen und Gebrauchsanleitungen sind darin zusammengefasst.

Besonderes Augenmerk legt die Spielzeugverordnung auf Spielzeug für Kinder unter drei Jahren. Zum Schutz von Kleinkindern schreibt der Gesetzgeber die zusätzliche Produkt-Kennzeichnung „nicht für Kinder unter 36 Monaten bzw. 3 Jahren geeignet“ vor. Als Alternative oder ergänzend kann eine symbolische Kennzeichnung am Produkt angebracht werden.

Welches Spielzeug für welches Alter?

Auch die im November 2011 bei Austrian Standards Institute neu erschienene ONR CR 14379 widmet sich Kleinkindern. Sie liefert eine Klassifizierung und definiert Leitlinien für die Entscheidung, welches Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten angemessen ist. Die Einteilung erfolgt in die Entwicklungsstufen 0-18 Monate, 18-36 Monate und über 36 Monate.

Für jede Kategorie werden anhand von Spielzeuggruppen funktionale Merkmale aufgezeigt und tabellarisch Beispiele angeführt. Den Kindern mögen all diese Details und Definitionen erspart bleiben. Am Heiligen Abend sollen im Kerzenschein ihre Augen beim Anblick neuer Spielsachen leuchten.

Dafür, dass ihr Spiel sicher bleibt, sorgen – unsichtbar wie Weihnachtsmann und Christkind – die entsprechenden Normen, Verordnungen und Richtlinien. In diesem Sinn: Frohe Weihnachten!

Bibliographie:
ÖNORM EN 71 Sicherheit von Spielzeug (Teile 1 bis 11)
ONR CR 14379 Klassifizierung von Spielzeug – Leitlinien

Erhältlich bei: Austrian Standards plus GmbH, Webshop: www.as-plus.at/shop, E-Mail: sales@as-plus.at , Tel.: +43 1 213 00-444, Fax: +43 1 213 00-818, Heinestraße 38, 1020 Wien

Aussender: Austrian Standards Institute
Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern
E-Mail: johannes.stern@as-institute.at
Tel.: +43 1 213 00-317
Website: www.as-institute.at/

Quelle: www.pressetext.com/news/20111206016
Foto: www.pressetext.com/news/media/20111206016
Fotohinweis: Sicheres Kinderspielzeug

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