Dresden (pts/17.01.2011/15:45) – 1,4 Millionen Menschen leben bereits unter rechtlicher Betreuung. Über 2 Millionen sind geschäftsunfähig und werden durch Bevollmächtigte vertreten. Über 400.000 Menschen leben im Koma oder komähnlichem Zustand. Weit über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland leiden heute an einer Demenz und bis zum Jahr 2025 rechnen Experten mit einer Verdoppelung der Krankenzahlen. Aber vielen jungen Menschen ist nicht bewußt, dass auch sie durch einen Auto- oder Sport-Unfall aber auch durch Krankheit von einem Moment zum anderen urplötzlich geschäftsunfähig werden können. Wenn man dann keinen „Wunschbetreuer“ festgelegt hat, bestellt das Betreuungsgericht einen fremden Berufsbetreuer, der zunächst keinerlei Bezug zu der zu betreuenden Person hat. Anders als die meisten annehmen, dürfen Lebenspartner oder andere nahe Verwandte geschäftsunfähige Angehörige eben nicht ohne weiteres rechtlich vertreten. Sie werden auch nicht automatisch vom Gericht als Betreuer eingesetzt. Die Überraschung und das Entsetzen sind oft groß. Hier hätte man VORSORGEN können.
Zu Recht bewegt deshalb das Thema rechtliche Vorsorge für den Notfall Millionen von Bundesbürgern und sorgt für erhebliche Verunsicherung. Viele haben für den Notfall finanziell vorgesorgt. Aber auch rechtlich? Es sollte selbstverständlich werden, dass alle finanziell UND rechtlich vorsorgen, unabhängig vom Lebensalter.
Immer mehr Menschen erkennen, dass für den Notfall auch rechtlich vorgesorgt werden muss. Sehr viele Menschen, vor allem ältere Mitbürger, haben rechtliche Fragen zu den wichtigen Vorsorgeverfügungen wie PATIENTENVERFÜGUNG, BETREUUNGSVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT, TRAUERVERFÜGUNG, ORGANVERFÜGUNG, ENTBINDUNG VON DER ÄRZTLICHEN SCHWEIGEPFLICHT u.a.m. Doch nur wenige wagen den Schritt zum Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen. Ein Grund dafür sind sicherlich auch die schwer einzuschätzenden Kosten. Eine anwaltliche Erstberatung kann bereits bis zu Eur 226,- inkl. MwSt. kosten.
Die Stiftung VorsorgeDatenbank (mehr Informationen siehe www.stiftung-vorsorgedatenbank.de) hat deshalb das VorsorgeTelefon eingerichtet. Unkompliziert und preiswert kann sich jeder Interessierte über das VorsorgeTelefon von spezialisierten Rechtsanwälten beraten lassen. Entsprechend dem Stiftungszweck sind die ersten 3 Minuten des Telefongesprächs kostenfrei. Ab der 4.Gesprächsminute werden Eur 2,99 berechnet, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Bei einem 8-minütigen Gespräch belaufen sich die Beratungskosten damit auf Eur 14,95 ohne Warten und Terminvereinbarung in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Über die Telefonnummer 09001-010114 können Ratsuchende das VorsorgeTelefon Montag bis Freitag von 09:00 -18:00 Uhr erreichen. Dieser Telefonservice soll auch auf die Abendstunden und das Wochenende ausgedehnt werden, damit den Betroffenen sofort und an jedem Ort, eine Antwort auf ihre Fragen erteilt werden kann.
Über die Stiftung kann auch der Bestseller das „VorsorgeBuch“ bestellt werden, das aktuelle Standardwerk für alle notwendigen Vorsorge-Regelungen. Mit allen Checklisten für die finanzielle wie persönliche Vorsorge – sowie mit den wichtigsten VorsorgeFormularen bis hin zu Vorsorgeverfügungen für Heim- und Haustiere (siehe Website der Stiftung VorsorgeDatenbank).
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Quelle: pressetext.com/news/110117019