Gesundheitspolitik: Sektorengrenzen endlich überwinden – Wettbewerb nutzen

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Berlin (pts/15.02.2011/13:00) – Bereits zum Jahresauftakt hat der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC) ein Ausrufezeichen in die gesundheitspolitische Landschaft gesetzt. Der BMC-Kongress 2011 am 31. Januar und 1. Februar im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin, war ein voller Erfolg. Über 50 Referenten und etwa 450 Teilnehmer beteiligten sich an den Podiumsdiskussionen und insgesamt neun thematischen Foren. Der Kongress stand unter dem Titel „Neue Versorgungsformen auf dem Prüfstand – Impulse für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem“ Die Inhalte deckten die gesamte Palette des deutschen Gesundheitswesens ab. Der BMC-Kongress war getragen von der festen Überzeugung, dass an integrierten, sektorenübergreifenden und kooperativen Versorgungsmodellen über Berufsfelder hinweg kein Weg vorbeiführt. Auf Basis der konstruktiven Diskussionen hat der Vorstand des BMC seine qualitativen Mindestanforderungen an ein Versorgungsgesetz formuliert.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland muss auf breitere Füße gestellt. Dazu braucht es sektorenübergreifende Entscheidungsmechanismen, die den regional unterschiedlichen Versorgungsrealitäten Rechnung tragen. Wettbewerbsorientierte Beziehungen zwischen den direkt zuständigen Akteuren der Versorgung, wie zum Beispiel Ausschreibungen, versprechen mehr Effizienz als planwirtschaftliche Vorgaben.

Die Vergütung medizinischer Leistungen muss sich an der regionalen Versorgungsrealität orientieren. Sie muss flexibler ausgestaltet werden und sich stärker an der Qualität und insbesondere der Ergebnisqualität der erbrachten Leistung ausrichten (Pay for Performance). Die aktuelle Versorgungslandschaft wird weder den Bedürfnissen der nachwachsenden Arztgeneration noch künftigen Versorgungsherausforderungen gerecht. Deshalb gilt es die Aufgaben medizinischer Berufe neu zu ordnen und interprofessionelle Kooperationen zu stärken.

Die 50+1-Regelung für Medizinische Versorgungs-Zentren zugunsten der Ärzteschaft beschränkt die Trägervielfalt ohne sachlichen Grund. Die Sorge, dass die Qualität der medizinischen Versorgung reinem Profitdenken geopfert würde, ist angesichts der zulassungsrechtlichen Anforderungen an MVZ unbegründet.

Der BMC hält an seiner Forderung nach einem Innovationsfonds zur Forcierung neuartiger Versorgungskonzepte und -produkte fest. Die umfassende Evaluation ist Grundvoraussetzung bei der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle, zumal wenn sie mit öffentlichen Geldern finanziert werden.

Selektivverträge haben sich als Instrument für mehr Effizienz, mehr Qualität und mehr Kostenbewusstsein grundsätzlich etabliert. Gerade vor dem Hintergrund besserer intersektoraler Kooperation und der Prävention von Pflegebedürftigkeit gilt es, hier neue Möglichkeiten zu finden und diese weiter durch stärkere institutionelle und personelle Verzahnungen auszubauen.; z.B. durch gemeinsame Versorgungsaufträge für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser bei hochspezialisierten Leistungen und besonderen Erkrankungen.

Die sechs Positionen im Einzelnen:

Vorbemerkung

Der BMC ist pluralistisch orientiert und vertritt keine Partikularinteressen. Aus dieser Position heraus setzt er sich für ein bürger- und stärker wettbewerblich orientiertes Gesundheitssystems ein. Die wesentlichen Variablen eines funktionierenden Gesundheitssystems sind Public-Private-Mix, Versorgungsmanagement und der Zugang zum System. Der BMC befürwortet den markt- und leistungsorientierten Wettbewerb im Gesundheitswesen auf Basis der Grundwerte eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Grundlage eines effizienten Gesundheitssystems ist die Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Insbesondere die Stärkung der Prävention ist von zentraler Bedeutung für die Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung. Aus dieser Perspektive formuliert der BMC sechs grundsätzliche Anforderungen an ein Versorgungsgesetz, wenn es den anstehenden Herausforderungen Rechnung tragen soll.

1. Sicherstellung 2.0

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland muss auf breitere Füße gestellt und sinnvoll ergänzt werden. Dazu braucht es sektorenübergreifende Entscheidungsmechanismen, die den regional unterschiedlichen Versorgungsrealitäten Rechnung tragen. Die Länder können jedoch nicht aus ihrer grundgesetzlichen Verantwortung entlassen werden. Gleichzeitig wird die Versorgung vom Bürger lokal, bzw. regional nachgefragt und erlebt. Der BMC begrüßt deshalb die Einbeziehung der kommunalen und regionalen Vertretungen in die Diskussion um die Sicherstellung medizinischer Versorgung. Auf eine ausreichend kleinteilige Orientierung ist dabei zu achten. Wettbewerbsorientierte Beziehungen zwischen den direkt zuständigen Akteuren, wie zum Beispiel Ausschreibungen, versprechen mehr Effizienz. Bei Versorgungsengpässen zieht der BMC wettbewerbliche Lösungen planwirtschaftlichen Vorgaben vor, um Versorgungssicherheit zu generieren.

2. Intelligente Vergütung

Die Vergütung medizinischer Leistungen muss sich an der regionalen Versorgungsrealität orientieren. Sie muss flexibler ausgestaltet werden und sich stärker an der Qualität und insbesondere der Ergebnisqualität der erbrachten Leistung ausrichten (Pay for Performance). Deshalb darf die Vergütung ebenso wie die Versorgung nicht an den Sektorengrenzen halt machen. Sektoren übergreifende Leistungen müssen auch sektorenübergreifend vergütet werden. Kostenträger und Leistungserbringer müssen in die Lage versetzt werden, die Erprobung innovativer Versorgungsmodelle durch finanzielle Anreize zu fördern. Der BMC verweist in diesem Zusammenhang auf sein bereits Ende 2009 vorgelegtes Konzept eines Innovationsfonds als Impulsgeber für ein modernes Gesundheitssystem. (s. auch Punkt 5.)

3. Sicherung der Personalressourcen

Die aktuelle Versorgungslandschaft wird weder den Bedürfnissen der nachwachsenden Arztgeneration, noch künftigen Versorgungsherausforderungen gerecht. Deshalb gilt es die Aufgaben medizinischer Berufe neu zu ordnen und interprofessionelle Kooperationen zu stärken. Nicht alle gesundheitlichen Leistungen müssen unter Arztvorbehalt stehen. Deshalb bedarf es einer Qualifizierungsoffensive für nicht ärztliche Gesundheitsberufe sowie der Entwicklung neuer Berufsbilder jenseits originär ärztlicher Aufgaben. Dies steigert sowohl die Attraktivität des Arztberufes als auch pflegerischer Berufsbilder. Dazu gehört auch und vor allem der Ausbau telemedizinischer Angebote.

4. Organisation vertragsärztlicher Versorgung

Komplexe Versorgungsherausforderungen und wachsender Arztmangel erfordern Trägervielfalt. Die 50+1 Regelung für Medizinische Versorgungszentren zugunsten der Ärzteschaft beschränkt diese Trägervielfalt ohne sachlichen Grund. Die Sorge, dass die Qualität der medizinischen Versorgung reinem Profitdenken geopfert würde, ist angesichts der zulassungsrechtlichen Anforderungen an MVZ unbegründet. Diesem Anliegen kann auch durch eine verbesserte gesetzliche Normierung der Kompetenzen der ärztlichen Leitungsebene in MVZ Rechnung getragen werden. Managed-Care-Ansätze brauchen auch ein betriebswirtschaftliches Management. Ebenso sollte die Wahl der Rechtsform keiner Beschränkung unterliegen. Managementgesellschaften von Ärztenetzen bedürfen des Status als Leistungserbringer mit allen damit verbundenen rechtlichen Folgen. Nur so können sie aktiv in den Sicherstellungsauftrag eingebunden und gleichzeitig zu notwendigen datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet werden.

5. Evaluation neuer Versorgungsformen

Der Zugang von Innovationen (Produkte und Prozesse) ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor moderner Gesundheitssysteme. Weder Leistungserbringer, noch Krankenkassen können die erforderlichen Anfangsinvestitionen allein erbringen. Der BMC fordert deshalb einen Innovationsfonds, der die Entwicklung neuartiger Versorgungskonzepte und -produkte forciert. Gleichzeitig muss aber auch der Nutzen solcher innovativen Modelle nachgewiesen werden, damit sie Eingang in die Regelversorgung finden. Deshalb ist umfassende Evaluation eine Grundvoraussetzung bei der Erprobung innovativer Versorgungsmodelle, zumal wenn sie mit öffentlichen Geldern finanziert werden.

6. Selektivverträge und intersektorale Kooperation ausweiten

Selektivverträge haben sich vor allem im niedergelassenen Bereich als Instrument für mehr Effizienz, mehr Qualität und mehr Kostenbewusstsein grundsätzlich etabliert. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen konnten selektivvertragliche Möglichkeiten bisher noch nicht in vollem Ausmaß nutzen. Vor dem Hintergrund besserer intersektoraler Kooperation und der Prävention von Pflegebedürftigkeit gilt es, neue Möglichkeiten zu finden und diese weiter durch stärkere institutionelle und personelle Verzahnungen auszubauen; z.B. durch gemeinsame Versorgungsaufträge für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser bei hochspezialisierten Leistungen und besonderen Erkrankungen. Das Instrument der Ermächtigungen sollte durch vertragliche Lösungen abgelöst werden.

Zum BMC:

Der BMC ist ein pluralistischer Verein für innovative Systementwicklung im Gesundheitswesen. Er ist das Forum für zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Konzeptionen. Der BMC vertraut auf die Kräfte eines freiheitlichen und wettbewerbsorientierten, gleichwohl auch solidarischen Systems. Seine Mitglieder repräsentieren die gesamte Bandbreite aller Akteure des Gesundheitswesens. Der BMC wurde 1997 gegründet und zählt aktuell 147 Mitglieder.

Aussender: Bundesverband Managed Care e.V.
Ansprechpartner: Ralf Breitgoff
Tel.: +49 (0)30 2809 4480
E-Mail: breitgoff@bmcev.de
Website: www.bmcev.de

Quelle: pressetext.com/news/110215019/

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