Wien (pts/25.02.2011/11:20) – Durch eine neue Regelung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) können Steuerzahler die für die Arbeitnehmer-Veranlagung benötigten Formulare (L1, L 1k, L 1i) nicht mehr aus dem Internet herunterladen. Stattdessen sollen alle Steuerzahler die Original-Papierformulare verwenden, die sie selbst vom Finanzamt abholen oder per E-Mail bestellen müssen. Die Zusendung des Formulars erfolgt danach auf dem Postweg.
Alternative: Formular am PC ausfüllen und ausdrucken
Wer sich das Warten auf das Papierformular und den Weg zum Finanzamt ersparen will, greift zum LohnSteuer-Experten 2011 des Software-Spezialisten haude electronica (www.haude.at). Dieses Programm ermöglicht auch weiterhin das unkomplizierte elektronische Erstellen und Ausdrucken der Lohnsteuer-Erklärung für das Jahr 2010. Das erforderliche L1-Formular, das vom BMF anerkannt und maschinenlesbar ist, kann wie bisher ausgedruckt und beim Finanzamt per Post eingereicht werden.
Auch ohne Fachkenntnisse in Steuerrechtsfragen können österreichische Dienstnehmer damit ihre Steuererklärung schnell und unkompliziert erledigen. Wie alle haude electronica-Softwareprogramme richtet sich auch der LohnSteuer-Experte nach aktuellen österreichischen Steuergesetzen und Richtlinien.
LohnSteuer Experte 2011 von haude electronica
Dr. Rainer Haude, Geschäftsführer haude electronica: „Der LohnSteuer Experte kann als Ergänzung für FinanzOnline des BMF betrachtet werden; man kann das Formular online als File einreichen oder wie bisher ausdrucken und auf Papier einreichen. Für den Anwender ändert sich also trotz der neuen Regelung nichts.“
Der LohnSteuer-Experte bietet neben den amtlichen Formularen L 1, L 1i, L 1k einen Eingabeassistenten, der den Anwender Schritt für Schritt durch das Programm führt und automatisch die Lohnsteuer berechnet. Der Vorteil: man wird auf mögliche Absetzposten hingewiesen. Darüber hinaus können mit dem LohnSteuer-Experten zwei verschiedene Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung erstellen, ohne die Daten des anderen davor löschen zu müssen. Schließlich lässt sich die fertige Steuererklärung direkt aus dem Programm elektronisch an FinanzOnline übermitteln.
Sofort-Download des haude LohnSteuer-Experten: www.haude.at/LohnSteuer-Experte
Nähere steuerliche Informationen über die neue Regelung auf der FinanzOnline-Seite: tinyurl.com/5wys6tv
Über haude electronica
haude electronica bietet seit 12 Jahren hochwertige und benutzerfreundliche Software für Jung-, Klein- und Mittelunternehmen sowie für Privatanwender in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen und Steuern. Die Programme werden in Österreich entwickelt und orientieren sich an den Bedürfnissen österreichischer Anwender. www.haude.at
haude electronica: Nestroyplatz 1, 1020 Wien, www.haude.at
Presserückfragen und Fotos: Mag. Tanja Rosenberger, KORN PR, Telefon: 01 / 409 56 31-14, e-Mail: rosenberger@korn-pr.at, Web: www.korn-pr.at
Aussender: haude electronica
Ansprechpartner: Mag. Tanja Rosenberger
Tel.: 01 / 409 56 31-14
E-Mail: rosenberger@korn-pr.at
Website: www.haude.at
Quelle: pressetext.com/news/110225013