Berlin (pts/17.03.2011/13:50)- Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel am 11. März 2011 in Brüssel der Umwandlung der Europäischen Währungsunion in eine Transferunion zugestimmt hat, ist es nunmehr an den Volksvertretern, darüber zu entscheiden, wie sie diesen Systembruch innerstaatlich umsetzen wollen. Im Vorfeld des „Eurogipfels“ jedenfalls erwartete der Bundestag „aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenaufkaufprogramme ausgeschlossen werden“.
Diese Erwartung hat die Bundeskanzlerin mit den in Brüssel getroffenen Vereinbarungen nicht nur enttäuscht, sondern sehenden Auges aufgegeben. Es ist nunmehr am Deutschen Bundestag zu entscheiden, ob er diese Wende akzeptiert oder das ihm gegebene Versprechen einfordert.
Um die Abgeordneten bei dieser weitreichenden Entscheidung zu unterstützen, haben sich der Verfahrensbevollmächtigte in den Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die „Griechenlandhilfe“ sowie den „Eurostabilisierungsmechanismus“, Prof. Markus C. Kerber, zusammen mit dem ehemaligen BDI-Präsidenten Hans-Olaf Henkel gestern in einem Brief an die Abgeordneten gewandt.
Für die beiden Unterzeichner ist das Votum des Deutschen Bundestages historisch: „Der Bundestag entscheidet darüber, ob Deutschland seine finanzwirtschaftliche Souveränität behält oder für die Misswirtschaft anderer in Mithaftung genommen werden kann. Er wählt aber auch zwischen Vergemeinschaftung der Schulden und der Selbstverantwortung jedes Landes und entscheidet damit über die Wettbewerbsfähigkeit Europas.“
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