Wien (pts008/06.05.2011/10:00) – Barrierefreies Bauen – das bedeutet Eigenständigkeit und höhere Lebensqualität für alle. Es ermöglicht jedem die sichere Nutzung von Gebäuden und Anlagen – weitgehend ohne fremde Hilfe. Oft ein Wunschtraum für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Eltern mit Kinderwagen oder Verletzte mit Krücken.
Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden!
2007 unterzeichnete Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2008 in Kraft getreten ist. Seit 1. April 2011 liegt die ÖNORM B 1600 „Barrierefreies Bauen“, deren Ursprung bereits in den späten 1970er Jahren lag, in einer vollständig überarbeiteten Fassung vor.
Soziale Nachhaltigkeit am Bau
Die demographische Entwicklung der Bevölkerung zeigt klar den Bedarf an sozialer Nachhaltigkeit des Bauens, nach Wohnungen, Büros oder öffentlichen Gebäuden, die bereits bei der Errichtung grundsätzlichen Anforderungen entsprechen (keine Stufen innerhalb der Wohnung, ausreichende Tür- und Wegbreiten usw.), aber auch im Bedarfsfall durch geringe Umbauten individuell angepasst werden können.
„Wichtig ist, bereits früh im Planungsprozess Barrierefreiheit zu berücksichtigen, denn nachträgliche Adaptierungen erhöhen die Kosten beträchtlich“, sagt Ing. Hans Wiesinger, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Barrierefreies Planen und Bauen“ bei Austrian Standards Institute. „Die Einhaltung der Bestimmungen schafft die Voraussetzungen für eine Betreuung bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden – ein volkswirtschaftlicher Aspekt, der immer noch viel zu wenig berücksichtigt wird“, so der Experte.
Glastüren, Kontraste und Altbestand
Glastüren bzw. Glasflächen und ihre Kennzeichnung, Rutschfestigkeit von Bodenbelägen im Außen- wie im Innenbereich, Farbkontraste bei Sicherungsmarkierungen, Warnungen und Orientierungshilfen bei Sehbehinderungen, aber auch das gesamte Kapitel der Aufzüge wurde in der Ausgabe 2011 vollständig überarbeitet.
Die Norm wurde auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch neu strukturiert, um zahlreiche Illustrationen und Grafiken erweitert und nicht zuletzt an die Festlegungen der OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ angepasst, um eine möglichst breite Umsetzung zu gewährleisten.
Die ÖNORM B 1600 befasst sich primär mit Neubauten, gilt aber genauso für Zu- und Umbauten. Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass es dabei oft zu Problemen kommt. Deshalb wurden mögliche Erleichterungen bei der barrierefreien Gestaltung bestehender Baulichkeiten „unter erschwerten Bedingungen“ definiert, um auch hier Planungssicherheit zu geben. Dies ist vor allem für eine künftige freiwillige Zertifizierung auf Barrierefreiheit wichtig.
Die ÖNORM B 1600 ist zugleich die Basis für eine Reihe weiterer spezieller Normen mit Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung, etwa von speziellen Baulichkeiten für behinderte oder alte Menschen (B 1601), Schulen und Ausbildungsstätten (B 1602) sowie Tourismuseinrichtungen (B 1603). Diese Dokumente werden derzeit überarbeitet und voraussichtlich noch heuer publiziert.
Im Juni 2011 startet Austrian Standards plus Trainings übrigens einen eigenen Lehrgang zum zertifizierten Experten für barrierefreies Bauen.
Information: www.as-plus.at/trainings/
E-Mail: trainings@as-plus.at
Tel.: +43 1 213 00-333
Bibliographie: ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Aussender: Austrian Standards plus
Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern
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Website: www.as-plus.at
Quelle: www.pressetext.com/news/110506008
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