Neuötting (pts007/23.05.2011/09:30) – Unter dem fadenscheinigen Vorwand des „Spielerschutzes“, den der Staat selbst nicht ansatzweise so betreibt, wie er es von gewerblichen Geld-Gewinnspiel-Anbietern fordert, soll der ganzen Unterhaltungsautomatenbranche rigoros der Garaus gemacht werden. Dabei betrifft die künstlich aufgebauschte „Spielsucht“ nur eine verschwindend geringe Anzahl von Erwachsenen: zirka 0,2 Prozent! Über 99 Prozent aller Spieler von Glücks- und Gewinnspielen spielen ohne Probleme und zum reinen Vergnügen! Das eigentliche Ziel des aktuellen Entwurfs zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages ist allein die Stärkung des staatlichen Glücksspielmonopols durch erweiterte Privilegien und Zugewinn der Umsätze der staatlichen Wettbewerber – mit katastrophalen Auswirkungen:
Staatsgeschenke für illegale Glücksspielbetreiber
Durch die gezielte Vernichtungskampagne gegen die gewerbliche Unterhaltungsautomatenbranche, die jährlich 1,5 Milliarden Euro Steuern und sonstige Abgaben aus legalem Geld-Gewinnspiel an den Staat abführt, werden die legalen Spieler ohne Zweifel in die Illegalität des Internets getrieben – in Online-Casinos und Online-Wettbüros, wo kein Gesetz vor Betrug schützt, wo unlimitiert Unsummen verwettet werden können, wo es keine regelmäßigen gesetzlichen Geräte-Überprüfungen gibt und jegliche soziale Kontrolle sowie der Jugendschutz fehlen.
Kann sich unser Staat den Verlust von Steuereinnahmen dieses Ausmaßes leisten? Sollen tatsächlich unzählige ausländische Glücksspielanbieter in Übersee mit über 4 Milliarden Euro Umsatz p.a. aus deutschen Landen belohnt werden – am Staat vorbei? Dass diese Umsätze in staatlich betriebene deutsche Spielbanken oder in Oddset-Wetten abwandern – was die erklärte Absicht hinter dem neuen ,,Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)“ ist – können nur Ignoranten hoffen.
Politik hinter verschlossenen Türen
Von einem bayerischen Landtagsabgeordneten war zu erfahren, es sei „in der Angelegenheit Spielhallen das letzte Wort bereits gesprochen, soweit es um die Änderungen im 1. GlüÄndStV geht.“ Tatsächlich liegt das Machwerk bereits bei der EU-Kommission in Brüssel zur Notifizierung, obwohl es noch nicht einmal vom Bayerischen Landtag ratifiziert worden ist! Wozu dann noch eine schriftliche Stellungnahme bis zum 06. Mai 2011, wozu eine mündliche Anhörung am 25. Mai 2011 in der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt? Es ist eine Farce zum Schreien und nichts anderes als ein abgekartetes Spiel mit „gezinkten Karten“!
Stationen einer Vernichtungskampagne
Mit der Änderung der Spielverordnung ging den gewerblichen Anbietern von Geldgewinn-Spielgeräten 2006 über Nacht ein komplettes Umsatzsegment verloren. Bundesweit mussten 80.000 sog. „Fun-Games“ abgebaut werden. Neben immerfort neuen Auflagen zum Spielerschutz wurden 2011 die Rahmenbedingungen der Geldgewinn-Spielgeräte nochmals verschärft – durch stündlichen Pausenzwang und stark begrenzte Gewinnerwartungen. Vorläufige Folge: zweistelliger Umsatzrückgang und stark abnehmende Gästezahlen.
Der Gipfel des Vernichtungsfeldzuges: Jede Gewerbeerlaubnis für Spielstätten soll mit dem GlüÄndStV zum 31.12.2016 ablaufen, nach dem 6.4.2011 erteilte Erlaubnisse schon am 1.1.2013!. In einem Gebäude soll es künftig nur noch eine Spielstätte geben!
Die fatalen Konsequenzen deutschlandweit: 6.000 mittelständische Unternehmen mit rund 70.000 Mitarbeiter (75% davon Frauen) stehen vor dem Ruin. Ihre Existenzen werden bewusst vernichtet.
Aussender: Bayerischer Automaten Verband e.V.
Ansprechpartner: RA Christian Szegedi
E-Mail: info@bavev.de
Tel.: 08671 – 8865 10
Website: www.bavev.de
Quelle: www.pressetext.com/news/20110523007