Dresden (pts014/19.10.2011/11:50) – Die Internetdruckerei unitedprint.com SE erzielt mit seinem Tochterunternehmen print24 (www.print24.com) einen erneuten Erfolg gegen Vistaprint. Ausgangspunkt für das nunmehr vorliegende Urteil gegen Vistaprint ist ein bereits am 30.11.2010 vom Landgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 3 O 949/10 erlassenes Urteil. Dabei wurde festgestellt, dass Vistaprint mit Gratisprodukten warb, obwohl den Kunden tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt wurden. Dieses Verhalten ist unlauter und folglich wettbewerbswidrig. Vistaprint hat sich durch wahrheitswidrige Behauptungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die dagegen eingelegte Berufung wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.06.2011 zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
In dem nun am 30.09.2011 vom Landgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 42 HK 0 35/11 geführten Verfahren wurde Vistaprint weiterhin verurteilt, print24 darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang die untersagten Werbemaßnahmen betrieben wurden. Vistaprint ist somit verpflichtet, print24 den Schaden zu ersetzen, der ab dem 11.02.2011 durch die wettbewerbswidrigen Handlungen von Vistaprint entstanden ist und künftig noch entstehen wird. Folglich muss Vistaprint gegenüber print24 die durch das unlautere Verhalten ausgelösten Bestellungen und den damit erzielten Umsatz sowie die tatsächlich durch die Bestellungen endstandenden Kosten offenlegen. Der Streitwert wurde auf 250.000 Euro festgesetzt.
Aussender: unitedprint.com SE
Ansprechpartner: David Gornickel
E-Mail: david.gornickel@unitedprint.com
Tel.: +44-20-86019315
Website: www.print24.com
Quelle: www.pressetext.com/news/20111019014