Zeiselmauer (pts012/31.03.2015/10:05) – EU-Austritts-Volksbegehren informiert: „Wenn sich die Regierungspartei ÖVP in ihrem jüngst präsentierten neuen Parteiprogramm klar für eine gemeinsame EU-Armee ausspricht und sich damit noch enger an die EU-Militarisierung anpassen will, höhlt sie damit weiter die Bundesverfassung aus und verhält sich nun bereits völlig eindeutig neutralitäts- und somit verfassungswidrig“, ist Inge Rauscher, Bevollmächtigte des bevorstehenden EU-Austritts-Volksbegehrens, welches vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 abgehalten wird, entsetzt. „Eine österreichische Beteiligung an einer EU-Armee wäre ein eindeutiger und endgültiger Neutralitätsbruch.“
Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, welches wir unseren „Volksvertretern“ – v.a. ÖVP-Vizekanzler Mitterlehner und ÖVP-Generalsekretär Blümel – empfehlen, sich wenigstens einmal durchzulesen, heißt es unter Artikel I : „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.“ Und weiter: „Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.“
Durch die „Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik“ der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages – also der eigentlichen „EU-Verfassung“ -, hat sich die Europäische Union ein begrenztes „ius ad bellum“ (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auf der ganzen Welt auch „Kriege gegen den Terror“ sein. Terrorismus ist aber ein schwer definierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich zum Beispiel der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung desselben rechtfertigen. Diese euphemistisch „Friedenspolitik“ genannte Außen- und Sicherheitspolitik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung – auch im fernen Ausland – ist klar gegen die in Österreich verfassungsmäßig verankerte Neutralität gerichtet.
„Österreich ist der EU 1995 – nach einem Trommelfeuer an Angstmache und Lügen, die den Österreichern vor der Volksabstimmung eingetrichtert wurden – als neutrales Land beigetreten. Die damalige Regierung hat vor dieser Volksabstimmung am 12. Juni 1994 u.a. zugesichert, daß die immerwährende Neutralität des Landes erhalten bleibt. Aber auch dieses Versprechen wurde längst gebrochen – siehe die Beteiligung Österreichs am Wirtschaftskrieg (Sanktionen) gegen Rußland. Mit dem jüngsten Vorstoß der ÖVP soll die Neutralität weiter zu Grabe getragen werden! Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität und Freiheit als „immerwährend neutraler Staat“, um dies 60 Jahre später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO/EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch echte Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes, neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Bundeskanzler Leopold Figl (ebenfalls ÖVP!) 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt versprochen hat („Österreich ist frei“!), ist in jedem Fall zu respektieren. Sämtliche Umfragen haben ergeben, daß die Österreicher neutral sein und bleiben wollen. Deshalb Ja zum EU-Austritts-Volksbegehren vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 in allen Gemeindeämtern und Stadtmagistraten in ganz Österreich“, so Inge Rauscher abschließend.
Aussender: EU-Austritts-Volksbegehren
Ansprechpartner: Inge Rauscher
E-Mail: ihu@a1.net
Tel.: +43 2242 70516 +43 676 7082434
Website: www.volksbegehren-eu-austritt.at
Quelle: www.pressetext.com/news/20150331012