Scheidung-Online.de berät zu Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter
Düsseldorf (pts022/11.11.2015/11:00) – Hat eine Mutter aufgrund der Geburt bzw. Schwangerschaft kein ausreichendes Einkommen, kann sie, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist, Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Wenn die Kindesmutter mit einem anderen Mann verheiratet ist, so ist sie bezogen auf das außereheliche Kind trotzdem eine nichteheliche Mutter und hat einen Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater. Selbstverständlich haben auch nichteheliche Väter einen Unterhaltsanspruch, wenn sie, und nicht die Mutter, das Kind betreuen.