UNIQA Österreich: Zwei Tipps für Hobby-Gärtner und Grillmeister
Wien (pts010/25.06.2015/09:30) – Wenn beim Grillen ein Feuer ausbricht, sind die Schäden in der Regel in der Haushaltsversicherung gedeckt
– Rasenroboter müssen nicht extra versichert werden, sofern man eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat
Wenn beim Grillen etwas passiert
Wer am Balkon oder im Garten grillen möchte, darf das rein juristisch betrachtet grundsätzlich machen. Vorausgesetzt er macht es fachmännisch, sprich mit einem dafür vorgesehenen Griller, der richtigen Grillkohle usw. Außerdem ist es bei Mietwohnungen wichtig zu prüfen, ob im Mietvertrag oder in der Hausordnung ein Grillverbot oder eine Beschränkung festgehalten sind. Auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder im Garten darf man grundsätzlich grillen so viel man möchte. Allerdings ist vor allem in der Stadt auf die Zumutbarkeit zu achten. Denn wer im ersten Stock am Balkon grillt und das jeden Tag, der beeinträchtigt womöglich die Nachbarn und das wäre unzumutbar.