Linz (pts006/11.08.2015/09:00) – Seit fast 4,5 Jahren sind Stellenanzeigen in Österreich per Gesetz mit Gehaltsangaben zu versehen. Bereits zum dritten Mal analysiert die auf Vertriebspositionen spezialisierte Personalberatung Xenagos, wie Firmen damit umgehen. Das überraschende Ergebnis: Es hat zwar Jahre gedauert, aber es zeichnet sich tatsächlich Transparenz ab.
In Folge einer Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes sind seit dem 01.03.2011 Gehaltsangaben in Stellenanzeigen Pflicht. Da wenige Themen Jobsuchende mehr interessieren als das liebe Geld, handelt es sich um eine Regelung, die anfangs viel Aufsehen erregt, in der Praxis aber in den ersten Jahren nichts geändert hat. Seit Einführung der Angabenverpflichtung analysiert die Personalberatung Xenagos in regelmäßigen Abständen, ob und wie Unternehmen Gehaltsangaben vornehmen und inwieweit diese dem Ziel der Transparenz dienlich sind. Die Stichprobenanalyse wertet Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen vornehmlich im Vertrieb im Erhebungszeitraum 01.07.2015 bis 15.07.2015 aus. Langsam zeichnet sich ein Trend zu mehr Transparenz ab.