St. Pölten (pts023/21.03.2016/12:00) – Heute endete die Begutachtungsfrist der Kärntner Windkraftstandorträume-Verordnung. Der vorgelegte Entwurf würde die derzeitige gesetzliche Lage, die einen Ausbau der Windenergie in Kärnten praktisch verunmöglicht, auf unbestimmte Zeit festschreiben. „Dies ist besonders enttäuschend, weil der 2014 im Landtag beschlossene Energiemasterplan eine Unterstützung des Windkraftausbaus erhoffen lies“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und appelliert an die Landesregierung diesen Verordnungsentwurf nicht zu beschließen und grundlegend, fachlich zu überarbeiten.
Seit dem Jahr 2012 gilt in Kärnten eine Verordnung, die nur jene Standorte für den Windkraftausbau ermöglicht, wo Windräder praktisch nicht gesehen werden können. Die Fakten sprechen eine klare Sprache. Seitdem diese Verordnung in Kraft ist, wurde in Kärnten kein einziges Windrad gebaut. Im selben Zeitraum wurden in den anderen Bundesländern in Summe 363 Windräder mit einer Gesamtleistung von 1.036 MW errichtet.
Verordnung soll neu erlassen werden
Im Mai 2014 wurde im Landtag einstimmig der „eMAP 2025 – Energiemasterplan Kärnten“ beschlossen. Darin ist für die Windkraft eine klare Zielsetzung von 50 Windkraftanlagen mit einer Stromproduktion von 250 GWh bis zum Jahr 2025 verankert, und sowohl eine Evaluierung wie auch eine Optimierung der Verordnung wurde beschlossen. „Statt diese Möglichkeit zu nutzen und den Windenergieausbau in Kärnten mit geeigneten Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen, wird das Windkraftverhinderungsgesetz dauerhaft einzementiert“, kritisiert Stefan Moidl.
Nach der geltenden Verordnung muss nach drei Jahren eine Evaluierung stattfinden und nach vier Jahren würde sie außer Kraft treten. Bisher wurde keine wissenschaftlich, umfassende Evaluierung durchgeführt. Es wurde lediglich eine mangelhafte Evaluierung, mit stark eingeschränkter Fragestellung durchgeführt, deren Empfehlungen nicht übernommen wurden. Der neue Begutachtungsentwurf ist nun unverändert, nur die Evaluierungspflicht soll entfallen und die Verordnung soll auf unbestimmte Zeit Gültigkeit erlangen.
Windräder – Bestandteil der Landschaft
In keinem anderen Land weltweit ist die Sichtbarkeit auf bis zu 40 km Entfernung von Windkraftanlagen ein übergeordnetes Kriterium für den Windkraftausbau. International und in Österreich ist es hingegen üblich die unmittelbare Sichtbarkeit in den Bewilligungsverfahren gemeinsam mit anderen Bereichen wie zum Beispiel Raumordnung, Naturschutz, Technik etc. fachlich zu behandeln. „Windräder kann man eben nicht verstecken“, bemerkt Moidl und setzt fort: „Warum auch? In vielen anderen Regionen stehen Windräder für die Energiewende und die umweltfreundliche Stromerzeugung.“
Als Hauptgrund für diese Verordnung wird der Wunsch die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft zu erhalten genannt. Der Ausbau der Windenergie gefährdet die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft aber gar nicht. Das Nachbarbundesland Steiermark zeigt vor, wie mit sinnvollen Regelungen der Windkraftausbau in der Alpinregion konfliktfrei gelenkt wird. Im Gegensatz zu Kärnten sind in den letzten Jahren in der Steiermark 36 Windräder mit einer Gesamtleistung von 80 MW errichtet worden. Die Windparks stehen zum Teil sogar in touristisch bedeutenden Gebieten. Der größte Windpark der Steiermark erzeugt seit über zehn Jahren Windstrom in Roseggers Waldheimat.
Appell an Kärntener Landesregierung
„Der Entwurf ist nicht brauchbar, sollte so nicht beschlossen werden. Es braucht eine grundlegende fachliche Überarbeitung“, so Stefan Moidl.
Aussender: IG Windkraft
Ansprechpartner: Katharina Hochecker
E-Mail: k.hochecker@igwindkraft.at
Tel.: 02742 21955
Website: www.igwindkraft.at
Quelle: www.pressetext.com/news/20160321023
Foto: Windräder ©Hamann