Frankfurt am Main (pts006/08.01.2015/09:05) – Das neue Jahr beginnt auch steuertechnisch mit guten Vorzeichen. So hatte der Bundesrat zum Jahresende die populäre 44 Euro Freigrenze für Sachbezüge bestätigt. Darüber hinaus wurde aber der steuerfreie Wert für Aufmerksamkeiten aus besonderem Anlass angehoben: von bisher 40 Euro auf 60 Euro. „Damit wird es für Unternehmen noch einfacher, den Angestellten ein vorteilhaftes Geschenk zum Beispiel zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum zukommen zu lassen“, betont Sodexo-Unternehmenssprecher und HR-Experte George Wyrwoll.
Das Besondere: Anders als bei der 44-Euro-Freigrenze ist der Steuerwert für die Aufmerksamkeiten nicht auf den Monat begrenzt. Fallen beispielsweise zwei besondere Ereignisse in einem Monat an, kann der Wert auch mehrfach genutzt werden.
Sparpotential für Mitarbeiter und Unternehmen: Steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt
Geldzuwendungen des Arbeitgebers sind stets voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dagegen gibt es eine Vielzahl von geldwerten Extras, mit denen der Arbeitgeber das Gehalt aufbessern kann und zwar ohne Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben. Es muss keineswegs ein Dienstwagen oder eine Direktversicherung sein: Kindergartenzuschuss, Jobticket, Tankgutschein, Restaurantschecks, Einkaufsgutscheine oder Erholungsbeihilfe – diese Instrumente führen direkt zu einem Gehaltsplus und rechnen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Tipp: Auf einzelne Incentives und Sonderleistungen des Arbeitgebers wird statt des persönlichen Einkommensteuersatzes nur ein ermäßigter pauschaler Steuersatz fällig. Auch hier bleibt unterm Strich oft mehr übrig, als bei einer klassischen Gehaltserhöhung. Daher sollten Arbeitnehmer auch bei Gehaltsverhandlungen ganz gezielt das Thema vorteilhafte Gehaltsextras ansprechen [PT08012015SX].
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Fotohinweis: 60 Euro steuerfrei mit Gutscheinen