Arzthaftung: Absicherungslücken dringend schließen

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Mag. Marcel Mittendorfer

Wien (pts014/07.10.2014/11:40) – ARGE MED-Experten gehen die Lösung offener Arzthaftungsthemen an – off label-use als eines der großen Problemfelder geortet.

Die ARGE MED, ein Spezialisten-Beraternetzwerk für Ärzte und Zahnärzte, setzt sich seit Jahren für die optimale Absicherung von Ärzten ein. Viele Haftungsfragen wurden bereits entschärft. Drei große, noch offene Problemfelder sind für die Experten aber nach wie vor akut. 1. Der off label-use (Verschreibung von Medikamenten, die am heimischen Markt generell oder für bestimmte Anwendungen nicht zugelassen sind) ist tägliche Praxis und oftmals die einzige Möglichkeit, dem Patienten eine passende Therapie zukommen zu lassen. Die Frage der Arzthaftung ist dabei höchst brisant. 2. Ungelöst war bisher auch die Haftung von Primarärzten bei der Abrechnung von Privatpatientenaufhalten in Spitälern sowie 3. die Managerhaftung von leitenden Spitalsärzten. Die ARGE MED-Experten haben dieses üblicherweise ausgeblendete Thema durchleuchtet und erstmals Lösungen zur rechtlichen Absicherung der Ärzteschaft erarbeitet.

Große Haftungsprobleme wirft der off label-use von Medikamenten für die verschreibenden Ärzte auf. Es handelt sich vermutlich um den größten rechtlichen Graubereich für Ärzte und Zahnärzte überhaupt: Arzneimittel werden ohne nationale Zulassung verwendet oder anders eingesetzt, als ursprünglich approbiert.

Problem 1: off label-use, Ärzte agieren „ohne Netz“

Das Arzneimittelgesetz (AMG) formuliert grundsätzlich sehr streng: „Arzneispezialitäten dürfen im Inland erst abgegeben oder für die Abgabe im Inland bereitgehalten werden, wenn sie vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zugelassen sind.“ In der Praxis sparen sich Pharmaunternehmen jedoch oftmals Zulassungen für weitere Indikationsgebiete ihrer Produkte oder die gesonderte Zulassung für kleinere Märkte.

Off label-use ist im Medizinbetrieb daher omnipräsent und oftmals die einzige Möglichkeit, dem Patienten ein passendes Medikament zu verschreiben. Aber: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen in punkto Arzthaftung wirklich gelten, ist völlig unklar.

Haftungsfragen ungeklärt

Insgesamt noch das geringste Problem stellt die Frage der Kassenverrechenbarkeit dar, auch wenn sich das etwa in Deutschland mitunter ganz anders darstellt. Wie sieht es für den österreichischen Arzt im off label-use von Arzneimitteln aber berufsrechtlich, strafrechtlich und haftungsrechtlich aus?

Eine Frage, die viel Diskussionsstoff aufwirft. Nicht nur in Österreich. Einige Richtlinien lassen sich für die ARGE MED-Experten aus der aktuellen Gesetzeslage ableiten: Erstens, je besser die Anwendung durch Studien unterlegt ist, desto geringer ist das persönliche Risiko für den Arzt. Zweitens, Aufklärung des Patienten ist Pflicht. Sowohl über die Anwendung, als auch über Alternativen. Der Patient muss ausdrücklich und am besten schriftlich sein Einverständnis erklären. Drittens, der Arzt muss sich bewusst sein, dass er für die medizinische Richtigkeit der Anwendung im off label-use persönlich haftet.

Berufsrechtlich und strafrechtlich wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass bei solcher sorgfältiger Anwendung der off label-use von Medikamenten zulässig und straffrei ist. Ungeklärt sind hingegen die Sicht der Zivilgerichte und jene der Haftpflichtversicherer, für die ein „bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften“ zur Deckungsfreiheit führen kann.

Zentrale Lücke im Versicherungsschutz

Diese zentrale Lücke im Versicherungsschutz von Ärzten haben die ARGE MED-Experten, deren zentrales Ziel die optimale ärztliche Berufsabsicherung ist, als erste erkannt. Eine entsprechende Lösung wurde vor kurzem erstmals veröffentlicht und erste heikle Praxisfälle wurden bereits erfolgreich abgesichert. Da eine Klarstellung durch den Gesetzgeber vorerst nicht zu erwarten ist, raten die Experten daher Ärzten, ihre Absicherung in die Hände von spezialisierten Beratern zu legen und wichtige Maßnahmen zur Risikominimierung zu setzen.

Problem 2: Risiken bei der Abrechnung von Sonderklasse-Patienten

Für viele erstaunlich, aber sowohl in Bundes- als auch Landesgesetzen bestimmt: Die gesamte Abrechnung der Aufenthalte und Behandlungen von Privatpatienten in österreichischen Krankenhäusern hat nicht über deren Verwaltung sondern über die behandelnden Primarärzte zu erfolgen. Die Verantwortung für die Lenkung beachtlicher Geldströme im Land trifft somit eine insgesamt überschaubare Zahl von Einzelpersonen.

Aus dieser gesetzlichen Sondersituation können sich für die Primarärzte hohe finanzielle Risiken ergeben, sollten sich z.B. bei der Verteilung der Sonderklassehonorare Streitigkeiten ergeben. Ein Haftungsproblem, mit dem sich erstmals die Experten der ARGE MED auseinandergesetzt haben. Eine entsprechende Erweiterung der Haftpflichtversicherung und des Rechtsschutzes für Primarärzte wurde entwickelt und kann seit kurzem bei den Beratern der ARGE MED abgeschlossen werden.

Problem 3: Ärztliche Managerhaftung, das unbekannte Wesen

Die Arzthaftpflichtversicherung ist auf den unmittelbaren beruflichen Tätigkeitsbereich von Medizinern beschränkt. Kaufmännische Risiken, wie den Vorwurf der Nichteinhaltung eines Budgets oder Fehlinvestitionen, sind darin nicht umfasst. Das persönliche Haftungsrisiko für Abteilungsleiter oder ärztliche Leiter in Krankenhäusern war also bis dato ungedeckt, sofern nicht das Krankenhaus für alle Führungskräfte eine entsprechende Absicherung bot. Eine solche ist in Österreichs Krankenhäusern jedoch alles andere als Standard.

Eine eigene Arbeitsgruppe der ARGE MED beschäftigte sich speziell mit der Schließung dieser erheblichen Haftungslücke, die vermutlich tausende österreichische Ärzte betrifft. Erstmals wurde ein spezieller Versicherungsschutz für diese Zielgruppe entwickelt, falls deren Arbeitgeber dem Wunsch nach einer Absicherung ihrer Managertätigkeit nicht nachkommt bzw. der leitende Arzt lieber individuell diese Absicherung treffen möchte. Als ultimativer Schutz, nur für sich persönlich, so wie die Haftung letztlich einen Leiter persönlich treffen kann.

Informationen zur ARGE MED
Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialisten-Netzwerk für die professionelle Beratung und Servicierung von Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängige Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, eigene Spezialprodukte mit den führenden Versicherungsunternehmen entwickelt wie z.B. die Nachdeckungsregelug für das wrongful birth-Deckungsproblem, die weltweite Deckung bei der Behandlung von ausländischen Patienten und der lebenslange Erste Hilfe-Versicherungsschutz.

Rückfragehinweis: Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann ARGE MED, Tel.: +43 (0)1 3702616 , m.mittendorfer@verag.at, www.arge-med.at

Pressekontakt: Mag. Andrea Pfennigbauer, Agentur comm*in, Tel. +43 (0)1 319 41 01-15, Mobil: +43 676 377 0310, a.pfennigbauer@commin.at

Aussender: ARGE MED
Ansprechpartner: Mag. Marcel Mittendorfer
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Quelle: www.pressetext.com/news/20141007014
Foto: www.pressetext.com/news/media/20141007014
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