Landgericht weist Klage auf Schadenersatz gegen BAC-Gründer Weil und Przybyl ab

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Berlin (pts023/06.08.2013/13:00) – Das Landgericht Berlin hat die Klage eines Anlegers auf Schadenersatz gegen die Gründer der Berlin Atlantic Capital (BAC) Gruppe abgewiesen (Az:14 O 2/2012). Der Anleger hatte auf Rückabwicklung seiner Beteiligung am von der BAC u. a. initiierten Fonds Life Trust 6 geklagt und in seiner Klage unterstellt, dass der Verkaufsprospekt fehlerhaft bzw. nicht vollständig gewesen sei.

So soll der Prospekt beispielsweise keine hinreichende Aufklärung über die Risiken der Beteiligung an dem Fonds enthalten haben. Außerdem, so der Kläger, soll es angeblich auch zu unzulässigen Fonds-zu Fonds-Transaktionen gekommen sein. Weiterhin unterstellte der Kläger den Initiatoren und BAC-Gründern Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl sowie einem Anlagevermittler ihn über die Höhe der mit diesem Fondsmodell zu erzielenden Gewinne vorsätzlich getäuscht zu haben.

Das Landgericht Berlin lehnte diesen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 a StGB deutlich ab. Nach Ansicht des Gerichts vermittelte der damalige Verkaufsprospekt zum Zeitpunkt der Herausgabe entgegen der Ansicht des Klägers sehr wohl ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt. Das Gericht urteilte, dass allein dieser Zeitpunkt für das sogenannte abstrakte Gefährdungsdelikt des § 264 a StGB maßgeblich sei und dass daher keine bewusste Täuschung durch die Fondsinitiatoren vorgelegen hat. In diesem Zusammenhang konnte das Gericht schon gar nicht, wie vom Kläger behauptet, ein vorsätzliches Handeln der BAC-Gründer feststellen.

Das Geschäftsmodell der Life Trust-Fonds (www.lifetrust.de) begründete sich auf Investitionen in US-Lebensversicherungspolicen und damit verbundene verwandte Geschäften. Nach erfolgreicher Platzierung des Life Tust 6 wurde diesem später, wie auch anderen Life Trust-Fonds, durch die Kündigung der LTAP Kreditlinie von Wells Fargo eine wesentliche Grundlage entzogen. Wells Fargo hatte sich nach der Übernahme der Wachovia Bank im Zuge der Finanzkrise treuwidrig verhalten und die ursprüngliche Geschäftsgrundlage des Kreditgeschäfts ignoriert.

Mittlerweile ist die BAC Gruppe restrukturiert worden, so dass BAC-Gründer Franz-Philippe Przybyl den Geschäftsbereich der US-Lebensversicherungen im Rahmen eines Management Buy-Outs übernommen hat und mit der ILMG Management GmbH (www.ilmg-management.com) erfolgreich fortführt.

Die Entscheidung des Landgerichts zugunsten der BAC-Gründer stützt sich auf die grundlegende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Es folgte damit im Tenor außerdem der Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom November 2012 (Az: 24 U 47/12), welches eine Haftung der BAC als Emissionshaus in letzter Instanz sogar ausgeschlossen hatte. Ein Fehlverhalten und damit Ansprüche gegen die handelnden Personen der BAC können folgerichtig also nicht vorliegen bzw. geltend gemacht werden.

Dass das Geschäftsmodell der Life Trust Fonds „prospektgemäß, schlüssig und sinnvoll“ war, hatte Anfang 2012 bereits ein von Anlegern der Life Trust Fonds in Auftrag gegebenes Sondergutachten beim Deutschen Institut für Kapitalanlagen ergeben. Das von Prof. Dr. jur. Bicanski geleitete Institut bestätigte unzweideutig die vorangegangenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsinstitute KPMG, BDO, Deloitte und kam zu dem Schluss, dass sämtliche Policen-Transaktionen in jeder Hinsicht beanstandungsfrei gewesen sind.

Der Vorsitzende des Life Trust 11 Anlegerbeirats, Stephan von Dellingshausen, sagte dazu: „Das Gutachten des Deutschen Instituts für Kapitalanlagen bestätigt, dass die Policen-Transaktionen der Life Trust Fonds prospektgemäß waren und sind. Die Behauptung, dem Fondsmanagement sei ein Vorwurf zu machen, ist damit schlicht falsch.“

Darüber hinaus hat der in Rechtsfragen des Kapitalanlagebetrugs führende Professor Dr. jur. Wolfgang Joecks vom Lehrstuhl für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Greifswald sich eingehend mit den unhaltbaren Vorwürfen gegen das Emissionshaus BAC auseinandergesetzt. In einem ausführlichen Rechtsgutachten stellte Prof. Dr. Joecks für einen parallel gelagerten Fall (Az: 37 O 1/12) innerhalb des Fonds Life Trust 11 fest, dass sich „nicht einmal der Anfangsverdacht eines Kapitalanlagebetrugs“ ergibt. Mit dieser Ansicht bestätigte Prof. Dr. Joecks einmal mehr die eindeutigen Vorgaben des BGH und des BVerfG. Diese Grundsatzrechtsprechung wird allerdings bisweilen von erstinstanzlichen Gerichten außer Acht gelassen, so dass es immer wieder zu kaum nachvollziehbaren und nicht haltbaren Urteilen kommt. Die fehlerhaften Urteile werden freilich unter Anwendung der vom BGH und BVerfG entwickelten Grundsätzen regelmäßig wieder aufgehoben.

Bedauerlich in diesem Zusammenhang ist, dass gutgläubige Anleger von sogenannten „Anlegerschutz“-Anwälten und einer Vielzahl von gescheiterten Markteilnehmern, die unter der zwielichtigen Bezeichnung „Anlegerschutz“ seit Jahren ein dubioses Geschäftsmodell verfolgen, immer wieder wissentlich in eine Kostenfalle gelockt werden. Im Fall BAC/Life Trust agieren beispielsweise der ehemalige BAC-Vorstand und Mitgesellschafter Oliver Schulz im Verbund mit der Anwaltskanzlei Brüllmann aus Stuttgart und dem Prozessfinanzierer Intract mit Sitz in Luxemburg, deren Begründer Ernst Gerhard Bohlender in Kürze seine mehrjährige Haftstrafe wegen Untreue antreten muss, in dieser Weise. Zunehmend ist auch festzustellen, dass vermeintliche Fachpresse wie zum Beispiel Dr. Tilman Welther vom Fondstelegramm sich in diesem Umfeld bewegt. So veröffentlichte dieser nach einigen in der Tendenz zweifelhaften Artikeln erneut einen Beitrag über die BAC-Gründer, ohne diese zuvor selbst zu befragen. Dies stellt eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht dar und ist offenbar dem Interesse der Fondstelegramm-Redaktion geschuldet, den Eindruck einer investigativen Berichterstattung zu erwecken.

Bei all diesen Marktteilnehmern, die vorgeben, dem Anleger dienen oder unmittelbar helfen zu wollen, bleiben exakt dessen Interessen am Ende auf der Strecke. Deshalb wird die ILMG Management GmbH ihren Anlegern und Vertriebspartnern künftig einen „Verifizierungs-Service“ anbieten. Sobald eine Information über die Life Trust-Fonds oder die BAC veröffentlicht wird, können Anleger und Vertriebspartner mit dieser auf die ILMG Management GmbH zukommen und diese verifizieren lassen oder ergänzende Auskünfte hierzu erhalten.

Aussender: ILMG Management GmbH
Ansprechpartner: Franz-Philippe Przybyl
E-Mail: presse@ilmg-management.com
Website: www.lifetrust.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20130806023

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