Brüssel/Wuppertal (pts015/11.12.2013/10:35) – Mitte des Jahres trat auf Beschluss des EU-Parlaments die neue Bauproduktenverordnung in Kraft, die die vormals geltende Bauproduktenrichtlinie ablöst. Damit einher gehen grundsätzliche Veränderungen, durch die einheitliche bzw. zumindest harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten in allen Mitgliedsstaaten geschaffen werden sollen. Die Novelle sieht unter anderem die Aufstellung einer Leistungserklärung verbindlich vor und regelt zugleich die darauf basierende CE-Kennzeichnung. Als wichtigstes neues Instrument ist die Europäische Technische Bewertung zu betrachten, die an die Stelle der bisherigen Europäischen Technischen Zulassung tritt, erklärt der Verband Holzfaser Dämmstoffe (VHD), der die Interessen der Hersteller und Anbieter natürlicher Holzfaserdämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme auf Holzfaserbasis bündelt.
„Die neue Verordnung betrifft alle Bauprodukte, für die eine harmonisierte EU-Norm gilt oder für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist vom Hersteller für das betreffende Bauprodukt eine Leistungserklärung abzugeben; außerdem muss das Bauprodukt mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Das bedeutet, dass die Angaben des Herstellers über die Produktleistung mit den tatsächlichen Leistungen des Produkts in der Praxis konform gehen müssen. In diesem Punkt weicht die neue Verordnung von der vormaligen Praxis ab, wonach mittels CE-Kennzeichnung lediglich die Erfüllung allgemeiner Grundanforderungen bescheinigt wurde“, erläutert Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer des Verbandes Holzfaser Dämmstoffe (VHD) in Wuppertal.
Nur wenige Ausnahmen
Ausnahmen von der Verpflichtung zur verbindlichen Erklärung der Produktleistungen gibt es nach der neuen EU-Bauproduktenverordnung nur noch wenige; dazu zählen beispielsweise Sonderanfertigungen für den Einsatz in nur einem einzelnen Bauwerk, unmittelbar auf der Baustelle hergestellte Bauprodukte und solche, die auf tradierte, nicht-industrielle Weise angefertigt werden, um in einem Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes eines EU-Mitgliedstaates zu leisten. In so gut wie allen anderen Fällen sind die Hersteller von Bauprodukten zur Abgabe einer verbindlichen Leistungserklärung und entsprechenden CE-Kennzeichnung verpflichtet.
Neue Grundanforderungen
Zu bewerten ist seit Inkrafttreten der Europäischen Bauproduktenverordnung auch die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Dabei sind Aspekte wie die Materialgewinnung und deren Verarbeitung im Herstellungsprozess sowie die Wiederverwendbarkeit oder der Verbleib nach Ausgebrauch zu berücksichtigen. Neu ist ferner, dass ermittelt werden soll, welchen Beitrag das zu bewertende Bauprodukt zur Energieeffizienz eines Bauwerks leistet, in dem es bestimmungsgemäß einzusetzen ist. Für Holzfaserdämmstoffe dürfte gerade diese neue Grundanforderung Vermarktungsvorteile mit sich bringen, da sie rund ums Jahr eine komfortable Wärmedämmung bieten, zu einem ausgeglichenen Raumklima maßgeblich beitragen und darüber hinaus einen erstklassigen sommerlichen Hitzeschutz sowie einen äußerst komfortablen Schallschutz bewirken. Auch im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit sieht der VHD Vorteile für Dämmprodukte aus Holzfasern, da sich Holzfaserdämmstoffe am Ende ihrer Nutzungsdauer entweder kompostieren oder CO2-neutral thermisch verwerten lassen. (az)
Der VHD und seine Mitglieder informieren
Ein Blick auf die VHD-Website www.holzfaser.org sowie auf die Internetseiten der Hersteller von Holzfaserdämmplatten bzw. der Anbieter von Holzfaser-Wärmedämmverbundsystemen empfiehlt sich bei Neubauvorhaben ebenso wie bei anstehenden energetischen Sanierungen im Gebäudebestand: www.agepan.de ; www.doser-dhd.de ; www.gutex.de ; www.homatherm.com ; www.inthermo.de ; www.knauf.de ; www.kronoply.de ; www.pavatex.de ; www.schneider-holz.com ; www.steico.com ; www.unger-diffutherm.de
Aussender: Verband Holzfaser Dämmstoffe e.V. (VHD), Wuppertal
Ansprechpartner: Achim Zielke, M.A.
E-Mail: vhd@textify.de
Tel.: 02224-968021
Website: www.holzfaser.org
Quelle: www.pressetext.com/news/20131211015
Fotos: www.pressetext.com/news/media/20131211015
Fotohinweis: Neue EU-Bauproduktenverordnung