Berlin (pts027/16.01.2013/15:35) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat die heutige Verabschiedung der Änderungen zur EU-Verordnung über Ratingagenturen durch das Europäische Parlament begrüßt.
„Wir unterstützen das Ziel der Europäischen Union, die Bedeutung der direkten Bezugnahme auf externe Ratings zu verringern. Dabei muss sich allerdings der höhere Aufwand für die Institute im Rahmen halten“, sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Reckers.
Die neue Verordnung führt unter anderem die Haftung der Ratingagenturen für grob fahrlässiges Fehlverhalten ein. Nicht bestellte Staatenratings dürfen in der Regel nur noch an drei von den Ratingagenturen vorab festgelegten Tagen im Jahr veröffentlicht werden. Die förmliche Annahme der neuen Verordnung durch den Ministerrat steht noch aus, dürfte aber angesichts der vorausgegangenen Einigung im Trilog nur noch ein formaler Akt sein.
Über den VÖB
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt die Interessen von 62 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Mitgliedsinstitute des VÖB repräsentieren mit 1.991 Milliarden Euro knapp 24 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankenmarktes (Geschäftsjahr 2011). Mit rund 80.000 Beschäftigten nehmen die öffentlichen Banken ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit knapp 47 Prozent sind die VÖB-Mitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 24 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung.
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