Der Fall Mara: Leidensweg eines österreichischen Mädchens

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Wien (pts005/28.03.2013/07:00) – Stellungnahme von Sissi Kammerlander:

Im Zuge des Symposiums „Prävention von Missbrauch und Gewalt – ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“ im Februar im Haus der Industrie in Wien wurde unter anderen Aspekten der extensiven Kindesmissbräuche das Anliegen geäußert, Kindesmissbrauch, also jede Gewalt, insbesondere auch sexuelle Gewalt gegen Kinder, dürfe keinesfalls verharmlost werden.

Tendenz zur schnellen Einstellung von Gerichtsverfahren bei Missbrauchsfällen in Österreich: Wenn man die Gesetzgebung prüft, ist unschwer zu erkennen, dass selbst der Gesetzgeber Probleme hat, dem Missbrauch und der Gewalt gegen Kinder effektiv entgegenzutreten. Die festgelegten Verjährungsfristen beispielsweise fallen gern in die Zeitperiode, in welcher Missbrauchsopfer aufgrund der schweren Traumatisierung nicht über ihre Erfahrungen sprechen können. Wenn Opfer oder ihre Angehörigen eine Anzeige einbringen, sind die folgenden Verfahren oft von kurzer Dauer: Die Staatsanwaltschaften tendieren dazu, sie einzustellen.

Ein dramatisches Beispiel für unterstellten Missbrauch, sexuellen Kindesmissbrauch sowie Verharmlosung und Vertuschung institutioneller Gewalt gegen Kinder ist das der heute 9-jährigen Mara*: Mara ist die Tochter von Frau S. Das Ehepaar S. ist zusammen mit seinen beiden Buben Max* und Roy* eine junge, glückliche Familie. Sie suchen ein schönes Haus und finden es in Güssing (Burgenland). Ein Nachbar stellt im Jahr 2009 am Haus der Familie fest, dass die Rollläden eines Fensters am Nachmittag manchmal geschlossen sind, und informiert die Behörden. War er hierzu angestiftet worden? Warum mischt er sich ein? Das Jugendamt schickt die Sozialarbeiterin Erna K.* zur Beobachtung der damals 5-jährigen Mara. Zuerst im Kindergarten, dann in der ersten Volksschulklasse. Die 6-jährige Schülerin kommt im Oktober 2009 mit einem blauen Auge von der Schule nach Hause, einem richtig dunklen „Veilchen“, die Heilung dauert Wochen. Die besorgten Fragen der Eltern werden von der Schule nicht beantwortet.

Am 20.11.2009 wird Mara von Jugendamt und Polizei gewaltsam aus der intakten Familie „entnommen“. Das Mädchen wird zuerst in ein Spital und im Dezember 2009 in die Sozialpädagogische Wohngemeinschaft „Fühl dich wohl“ deportiert. Die anwesende Sozialarbeiterin verbietet eine Verabschiedung von der Mutter. Der geschockten Mutter wird U-Haft, dem fassungslosen Stiefvater Gefängnis angedroht, sollten sie den Raub ihrer geliebten Tochter nicht widerstandslos hinnehmen.

Der Leidensweg des Kindes hat begonnen. Im Kinderheim Rust wird es mit RISPERDAL zwangsmedikamentiert, im Kinderheim Marz mit TRUXAL, in der psychiatrischen Abteilung in Mauer mit TRESLEEN, im Heidlmair-Heim in Biberbach mit SEROQUEL und RITALIN. Möglicherweise wurde das Kind mit weiteren Psychopharmaka traktiert. Einige Medikamente wurden abgesetzt, Mara litt nämlich an Schwindel und extremer Gewichtszunahme trotz Appetitlosigkeit. Als die Eltern ihr Mädchen im Ruster Heim besuchen, wirkt es fahrig, eingeschüchtert, verzweifelt, spricht immer weniger. Es zittert am ganzen Körper. Früher war Mara ein aufgewecktes, fröhliches, glückliches Kind gewesen.

Die Gerichte sehen sich mit Verdächtigungen konfrontiert:

Der Stiefvater habe sexuellen Missbrauch am Kind begangen. Von dieser falschen Anschuldigung sollte er aber erst Monate später durch das Bezirksgericht Güssing erfahren. Das 6-jährige Mädchen wird gynäkologisch untersucht, einen Missbrauch kann der Arzt nicht feststellen. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein, „weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“ (Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vom 17. Mai 2010). Die versprochene Rückführung des Mädchens in die Familie im Falle des Freispruchs erfolgt nicht. Das Jugendamt erhält im selben Jahr die Obsorge.

Die Mutter sei ungepflegt und psychisch labil, würde ihr Mädchen schlagen und seinen Mund mit Laugenwasser auswaschen. Alles Unterstellungen ohne Wahrheitsgehalt. „Es bestehe die Gefahr einer Überforderung des Familiensystems…“ heißt es im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013. Tatsächlich ist der durch die Deportation Maras verursachte Druck auf die Familie ungleich höher als jede Erziehungsarbeit. Auch erinnert dies an die Familienpolitik anderer Länder, in welchen per Gesetz nur eine bestimmte Anzahl von Kindern erlaubt ist. Herr und Frau S. teilen sich die Erziehung ihrer drei zu Hause lebenden Kinder perfekt auf, warum sollten sie nicht auch ihr viertes Kind erziehen können? Der Verdacht erhärtet sich, das Jugendamt wolle über das Kind unter allen Umständen weiter verfügen.

Während der letzten Jahrzehnte wurden Kinder immer wieder für Humanversuche missbraucht: Tuberkuloseversuche, Rachitisversuche oder Malariaversuche. Heute werden Tausende von Heimkindern mit Psychopharmaka gequält. Besorgten Angehörigen wird per Gerichtsbeschluss die Obsorge entzogen, sie müssen den Missbrauch an ihren Kindern ohnmächtig mitansehen.

Psychiatrie und Jugendamt bilden wie eh und je eine unheilvolle Allianz. Die Kinder werden durch die Zwangsmedikation in die Medikamentenabhängigkeit geführt, enorme Gewinnmargen der Pharmaindustrie winken. Ein Kind, das die Tabletten nicht nehmen wollte, berichtete, dass man ihm sagte: „Wenn du die Tabletten nicht nimmst, darfst du deine Mutter nicht sehen.“ In erschreckender Weise erinnert dies an vergangene Jahrzehnte, in welchen Psychiatrie, Erziehungsheime und Jugendamt Kinder missbraucht haben: Als Arbeitssklaven, Sexsklaven, Geldbeschaffer, Versuchskaninchen. Der Geist von Wilhelminenberg weht immer noch durch Österreich. Auf der Strecke bleiben Kinder, die zeitlebens an schweren Traumen leiden, und Eltern, denen man ihre Elternrechte geraubt hat.

Mara wird vom 6. bis zu ihrem 9. Lebensjahr in immer entferntere Heime verlegt, die Entfremdung zu den Eltern wird systematisch betrieben. Immer wieder fragt Mara ihre Eltern, warum sie ständig eine Therapie machen muss. Diese Frage sei an die zuständigen Stellen hiermit weitergereicht.

Warum wird Mara ständig zu Therapien gezwungen? Ihre einzige „Krankheit“ ist, so schnell wie möglich zurück zu ihren Eltern und Geschwistern zu wollen. Ist ein Kind krank, wenn es Heimweh hat? Gilt der Wunsch eines Kindes nichts?

Warum trennt man sich liebende Familienmitglieder? Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesem Irrsinn und bestimmten Geldflüssen? Das Haus, das Familie S. im Burgenland bewohnte, war vom Schimmel befallen, sodass sich Herr S. gezwungen sah, eine neue Unterkunft zu finden. Er mietet ein schönes Haus in der Steiermark, wo sich seine beiden Buben und ihr neu geborenes Schwesterchen Kristina* sehr wohl fühlen. Im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013 liest sich dies so: „Risikofaktoren sind die Tendenz der Familie zur Diskontinuität (häufiger Wohnortwechsel) …“. Jeder, der die Familie kennt, mag sie. Herr und Frau S. sind liebevolle Eltern, beliebte Nachbarn und Freunde, umgänglich, zuvorkommend und in allen Belangen lebenstüchtig. Durch und durch liebe Menschen. Die drei Kinder sind gut genährt, fröhlich, werden regelmäßig zum Kindergarten gebracht, sie lieben es, mit den Eltern zu zeichnen, zu spielen, Geschichten zu hören oder wegzufahren, um Freunde zu besuchen. Eine starke Familie. Über den Kummer um die deportierte 9-jährige Mara trösten sie sich gegenseitig hinweg und halten vertrauensstark an Hoffnung und Zuversicht fest, dass Maras Wunsch in die Familie zurückkehren zu dürfen, erfüllt wird.

Vage Prognosen wiegen schwerer als Kinderrechte: „… Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung des Bedürfnisses von M[…] nach sicherer Bindung, Beziehung und Zugehörigkeit durch Mutter bzw. Stiefvater besteht. Bei Rückkehr in die elterliche Erziehung muss eine Gefährdung der mj. M[…] durch Loyalitätskonflikte und unangemessene Anforderung für die Zugehörigkeit in der Patchwork-Familie bzw. durch Ausgrenzung und Isolierung innerhalb des Familiensystems angenommen werden. Das Bedürfnis von M[…] nach Anhörung des eigenen Willens ist … prognostisch in hohem Maße gefährdet …“ und weiters „… ist die mütterliche Erziehungsfähigkeit nicht gegeben“ (Beschluss BG 11.1.2013). Es darf hinterfragt werden, warum Frau S. für drei ihrer Kinder erziehungsberechtigt ist, ihr viertes Kind jedoch von ihr ferngehalten werden müsse.

Herr und Frau S. haben den Sachverständigen nie gesehen. Mara klammert sich nach einem Besuch im Auto ihres Stiefvaters fest, wird aber von Heimbetreuern gewaltsam ins Heim zurückgezerrt. Mara wollte unbedingt mit ihren Eltern heimfahren. Seit 2011 ist Mara im Kinderheim Biberbach der Lebensraum Heidlmair GmbH interniert. Die Tabletten, deren Einnahme dem Kind aufgezwungen wird, sind so groß, dass Mara kaum imstande ist sie zu schlucken. Übelkeit, Bauchweh und allgemeines Unwohlsein sind die Folge.

Die Eltern stellen fest, dass die psychiatrischen Diagnosen, die Mara erhält, mit der verheerenden Wirkung der Medikamente korrelieren. Durch die Zwangsmedikation wird ein Krankheitsbild künstlich hervorgerufen, verstärkt und aufrechterhalten. Das erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand des Quälens unmündiger Personen. Diese Strategie ist aus der Geschichte Österreichs hinlänglich bekannt. Dass Mara von einem älteren Mädchen immer wieder so stark in den Bauch geschlagen wird, dass sie erbrechen muss, scheint niemanden zu interessieren. Eine ihrer schönsten Jacken verschwindet. Ihre Ohrringe verschwinden. Ihre Uhr wird zerstört. Anstatt die wertvollen Erinnerungsstücke, die das Mädchen an ihre Eltern erinnern, zu finden oder zu ersetzen, wird Mara des Diebstahls bezichtigt. Sie muss um Toilettenpapier bitten, wenn sie dieses braucht.

Den Eltern fällt auf, dass ihre Tochter unter Druck gesetzt wird, ihnen nichts mehr mitzuteilen. Mara wird zwecks Übernachtung in das Haus ihres Betreuers geschickt. Das Mädchen ist 9 Jahre alt…

Im Heim in Biberbach wird nicht verhindert, dass Mara dort sexuell missbraucht wird. Ein Betreuer will mit Mara öfters reden, läuft ihr im Heim über die Treppe nach oben nach, doch Mara flüchtet vor ihm, stürzt dabei auf die gefliesten Stufen, sodass viele blaue Flecken an Knien und Beinen entstehen. Der sexuelle Missbrauch an Mara im Heidlmair-Heim in Biberbach am 3.3.2012 wird vom Landeskriminalamt Niederösterreich untersucht. Von den kriminaltechnischen Ermittlungsergebnissen werden die Eltern Maras nicht informiert. Es ist jedoch bekannt geworden, dass die drei Täter minderjährig sind und zwischenzeitlich das Heim verlassen haben. War das Herauskommen auf diese Weise ihre Absicht gewesen? Dem Opfer droht ein weiterer Heimaufenthalt, eine „Langzeit-Therapie“. So werden Spuren verwischt. Die Untergrabung der Glaubwürdigkeit des minderjährigen Opfers wird fortgesetzt. Eine Betreuerin schleudert dem geschockten Kind ins Gesicht: „Du kommst nie mehr nach Hause, weil dich deine Mutter geschlagen hat“.

Ein 6-jähriges Kind wird also unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verschleppt. Es wird im Heim in mehrfacher Hinsicht schwer missbraucht. Das Kind bleibt gegen seinen Willen im Heim interniert. Eltern und Geschwister erhoffen mit größter Sehnsucht die Rückkehr ihres geliebten, geschundenen Mädchens.

Im Gerichtsbeschluss vom 11.1.2013 steht: „Die gemäß § 105 AußStrG angehörte mj. M[…] S[…] äußerte den Wunsch, ihre Mutter öfters zu sehen und wieder bei ihr wohnen zu können“. Der sehnlichste Wunsch der 9-jährigen Mara, der auch ihr Recht ist, wird von den Behörden nicht erfüllt. Zu den bevorstehenden Osterfeiertagen darf Mara ihre Familie nicht besuchen, obwohl ihre Eltern mehrfach darum gebeten hatten.
Die willkürliche Zerstörung der Familie wird noch weiter betrieben: Herr und Frau S. werden von der Bezirkshauptmannschaft vorgeladen, da die „Jugendwohlfahrt“ den Eltern eine „Unterstützung“ aufdrängt: Sie müssen einen „Vergangenheitsbewältigungskurs“ (Sozialpädagogische Familienbetreuung, kurz SFB) besuchen, um mit der Trennung von ihrer Tochter zurechtkommen zu sollen. Es ist bekannt, dass solche Kurse die Vorbereitung zu weiteren Kindesabnahmen sind.

Müssen denn bis ans Ende der Tage Heime solcherart befüllt werden? Wieviel Zynismus müssen Menschen ertragen? Welche Abartigkeiten sind in Österreich legal? Welche Perversionen werden leidgeprüften Menschen immer und immer wieder zugemutet? Verschont das Kind von sinnlosen Therapien und Psychodrogen! Die einzig heilsame „Therapie“ für das 9-jährige Kind ist die, es endlich bei seiner Familie leben zu lassen! Gebt ihm die geliebte Familie zurück! Erfüllt endlich den einzigen Wunsch des Kindes!

E M R K Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:

Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

  • Abs.1: Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
  • Abs.2: Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.

Frage zu Artikel 8 EMRK: Ist es in Österreich eine Frage der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ruhe und Ordnung, des wirtschaftlichen Wohles des Landes, der Verteidigung der Ordnung und Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer, dass die 9-jährige Mara zwangsweise mit Psychopharmaka gequält und gegen ihren und ihrer Familie Willen in Heimen gefangen gehalten wird?

*Namen geändert. Dokumente liegen vor.

Aussender: Sissi Kammerlander
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander
E-Mail: elisabeth.kammerlander@gmx.at
Tel.: +43(0)676-7807229

Quelle: www.pressetext.com/news/20130328005

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