Wien/Linz/Zürich (pts006/05.11.2012/09:15) – Um eine größere Zahl von österreichischen Steuerpflichtigen im Sinne des Steuerabkommens in die Steuerehrlichkeit zu begleiten, eröffnet Leitner-Leitner ein Büro in Zürich. In enger Kooperation und unter einem Dach mit Experten aus Deutschland und Liechtenstein können im deutschsprachigen Raum alle entsprechenden Fälle beraten werden.
Fallstricke des Steuerabkommens
Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass sich bei der Anwendung des Steuerabkommens im Einzelfall diffizile Fragestellungen ergeben, gerade dann, wenn Stiftungen, Trusts, Sitzgesellschaften und sogenannte Versicherungsmäntel eingeschaltet worden sind. Zudem ist gerade bei der anonymen Einmalzahlung nicht immer vollständige Strafamnestie für den Kontoinhaber gewährleistet. Der Analyse und Berücksichtigung der besonderen Umstände und Notwendigkeiten des einzelnen Anlegers kommen vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung zu.
Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren für „Abschleicher“
Da es nun kein Referendum in der Schweiz gibt, wird das Steuerabkommen Schweiz-Österreich planmäßig mit 1.1.2013 in Kraft treten. Wer jetzt noch als „Abschleicher“ versucht, gut versteckt ins Ausland abzutauchen, läuft Gefahr, wegen Abgabenbetrug eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren zu erhalten. Werden beispielsweise Stiftungen oder Offshore-Companies nur für Zwecke der Steuerhinterziehung zwischengeschaltet, kann die damit in Österreich bewirkte Steuerverkürzung als Abgabenbetrug geahndet werden. Über diese scharfe Waffe verfügen die Gerichte und Finanzstrafbehörden bereits seit 1.1.2011. Spätestens seit diesem Zeitpunkt gilt Abgabenhinterziehung auch in Österreich nicht mehr als Kavaliersdelikt.
Erhöhtes Aufdeckungsrisiko zu erwarten
Gruppenanfragen verschärfen die Situation und das Aufdeckungsrisiko. Schon jetzt können die US-Steuerbehörden rückwirkend bis zum Steuerjahr 2001 Gruppenanfragen an die Liechtensteiner Behörden richten. In Fällen von Steuerdelikten muss damit nicht mehr die einzelne Person identifiziert werden. Der Verdacht kann auf ein bestimmtes Verhaltensmuster gestützt werden. Eine neue Amtshilfepraxis, die Schule gemacht hat: Gruppenanfragen werden künftig auch im Rahmen der nach dem OEDC-Standard abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen möglich sein und damit grundsätzlich auch Österreich im Verhältnis zur Schweiz offen stehen.
Die Probleme können nur aufgeschoben, nicht aufgehoben werden. Unsicherheiten und Erpressbarkeiten wachsen, auch der Datenhandel ist noch nicht ausgestanden.
Beratung für verunsicherte Anleger
LeitnerLeitner geht es nicht zuletzt um eine neue Art der steuerlichen Beratung für verunsicherte Anleger. Mit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten wird die Mobilität dieses bisher verborgenen Kapitalvermögens zurückgewonnen. Veranlagungen in andere Währungen und Risikostreuungen können wieder in Betracht gezogen werden. Weiters können innovative Nachfolgekonzepte mit ausländischen Stiftungen, Trusts etc. in deutschsprachigen Destinationen auf Basis der sicheren Grundlage der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Mit dem endgültigen Bekenntnis der Schweiz zur Weißgeldstrategie eröffnen sich klare rechtliche Rahmenbedingungen des Private Banking.
Rainer Brandl, Matthias Hofstätter und Yvonne Schuchter stehen im Büro in Zürich, Bahnhofstraße 69a, zur Verfügung: T +41 44 226 36-10.
LeitnerLeitner ist eine der maßgebenden Sozietäten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Zentral- und Osteuropa. Hinter jedem persönlichen Ansprechpartner stehen rund 650 Mitarbeiter und weltweite Kooperationspartner.
Aussender: LeitnerLeitner
Ansprechpartner: Mag Christina Hermann
E-Mail: christina.hermann@leitnerleitner.com
Tel.: +43 1 7189890-409 () +43 6765505145
Website: www.leitnerleitner.com
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