Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?

ANZEIGE: Home » Inhalt » Archivierte Beiträge » Beiträge aus 2012 » Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?

Zeiselmauer/Laaben (pts021/03.08.2012/19:30) – Mit den Worten „Jetzt erst recht“ kommentieren die Betreiber des „Volksbegehrens für den Austritt aus der EU“ die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf Abweisung des am 20.12.2011 mit fast 10.000 Unterstützungserklärungen ordnungsgemäß eingereichten Volksbegehrens. Die hanebüchene Begründung des VfGH gründet sich auf eine Forderung, die im Volksbegehrensgesetz, welches von den Betreibern präzise eingehalten wurde, gar nicht verlangt wird: es müsse nämlich der volle Text des Volksbegehrens nicht nur im „Einleitungsantrag“ (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auch auf der „Unterstützungs-Erklärung“ (wie eben nicht gesetzlich vorgeschrieben) stehen.

Dazu die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: „Dieser an den Haaren herbeigezogene und formal inkorrekte Ablehnungsbescheid des VfGH kann nur politisch motiviert sein, weil dieses Thema kurz vor dem Zusammenbruch des Euro und bei der bekanntlich besonders EU-kritischen österreichischen Bevölkerung am liebsten totgeschwiegen werden soll. Da es in Österreich aber keine rechtliche Instanz mehr gibt, bei der man ein „Erkenntnis“ des VfGH anfechten kann, ist die weitere Vorgangsweise für uns klar: Wir werden das Volksbegehren neu aufrollen, diesmal mit Unterstützungserklärungen, auf denen der volle Wortlaut des Einleitungsantrags abgedruckt ist. Innenministerin und politisch gleichgeschalteter Verfassungsgerichtshof zwingen damit die Bürger, Kleingedrucktes zu unterschreiben.“

Volksbegehren-Sprecherin Rauscher weiter: „Wir sind aber überzeugt, daß mittlerweile viele BürgerInnen quer durch sämtliche Partei-„Lager“ die ausbeuterische und undemokratische EU mit ihrer in den Abgrund führenden Finanzpolitik so satt haben, daß sie das EU-Austritts-Volksbegehren auch dann unterstützen werden, wenn wir auf den Unterstützungs-Erklärungen nicht mehr groß drauf schreiben dürfen, worum es eigentlich geht, nämlich um den AUSTRITT AUS DER EU. Davor haben Marionetten-Politiker und -Richter offenbar die allergrößte Angst! Ob es den Verfassungsrichtern dabei bewußt ist, daß Sie nicht von „Brüssel“ sondern von österreichischen Steuerzahlern bezahlt werden?“

Die Verfassungsrichter bedienen sich in ihrer ablehnenden Begründung nämlich übler Methoden, indem sie wörtlich in ihrem „Erkenntnis“ schreiben: „In diesem Zusammenhang ist daher auch unbeachtlich, ob die Unterstützer im vorliegenden Fall tatsächlich über den Inhalt des Volksbegehrens getäuscht wurden oder allenfalls (!) auch zur Unterstützung des am Einleitungsantrag angeführten Wortlauts bereit gewesen wären.“ D.h. mit anderen Worten, der Kernpunkt des VfGH-„Erkenntnisses“ – ebenso wie jener des diesem zugrunde liegenden Bescheides der Innenministerin – gründet auf reiner Spekulation! Die Realität ist, daß die amtlichen, gemäß Volksbegehrensgesetz notwendigen Formblätter bereits vorgegeben sind. Text und Wortlaut des Volksbegehrens sind demnach – und v.a. auch nach dem Volksbegehrensgesetz – nur im Einleitungsantrag voll auszuführen, während in der Unterstützungs-Erklärung nur die „Angelegenheit“ des Volksbegehrens zu bezeichnen ist, Text oder genauer Wortlaut des Volksbegehrens sind darin nicht verlangt.

Dr. Franz-Joseph Plank, Mit-Initiator der EU-Austritts-Plattform und Obmann von ANIMAL SPIRIT ergänzt: „Bei diesem VfGH-Erkenntnis wird deutlich, wie selbst die „obersten Gesetzeshüter“ unseres Staates sich die nationalen Gesetze so zurechtbiegen, wie es ihnen in ihren politisch gewünschten Kram paßt. Die herrschende politische Kaste will (oder darf) nicht wahrhaben, daß die Bevölkerung mehrheitlich nichts mehr mit dem abstürzenden Euro zu tun haben will, der nur durch immer wahnwitzigere Milliardenbeträge unserer Steuergelder ein paar Monate länger „am Leben erhalten“ wird. Auch der neue ESM, der unser Land für die nächsten Generationen an nicht gewählte und schon gar nicht kontrollierbare Finanzjongleure ausliefern wird, wurde im Eilverfahren von SPÖ, ÖVP und Grünen „durchgewunken“. Die katastrophalen Folgen dieser durch nichts zu rechtfertigenden Entscheidungen „unserer“ Politiker für Mensch, Tier und Umwelt sind noch gar nicht absehbar. Die Menschen spüren das, und deswegen sollen sie möglichst lange un- bzw. desinformiert gehalten werden. Daher ist es umso wichtiger, daß das EU-Austritts-Volksbegehren JETZT ERST RECHT weitergeführt wird.“

Rückfragehinweis:
Inge Rauscher, Tel.: 02242/70516 oder 0664/3840985

 

Aussender: Animal Spirit
Ansprechpartner: Dr. Franz-Joseph Plank
E-Mail: office@animal-spirit.at
Tel.: 0676-7082434
Website: www.animal-spirit.at

Quelle: www.pressetext.com/news/20120803021

Die neuesten Beiträge