Frankfurt am Main (pts013/11.06.2012/12:00) – Auf der Halbjahrespressekonferenz des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands sprach Verbandspräsident Christian Brand in seinem Statement über aktuelle bankpolitische Entwicklungen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich freue mich, Sie gleich zum Wochenstart zu unserer traditionellen Frühjahrs-Pressekonferenz begrüßen zu können. Schön, dass Sie unserer Einladung wiederum so zahlreich gefolgt sind. Das macht deutlich, dass Bankenthemen, vor allem aus dem Bereich der öffentlichen Banken, auch in diesem Stadium der Krise großes Interesse wecken.
Ich möchte zunächst auf die vier Themenkomplexe „Verschärfung der Staatsschuldenkrise“, „Diskussion über Eurobonds“, „Finanzierung der Energiewende“ und „Neue regulatorische Rahmenbedingungen für Banken“ eingehen. Anschließend stehe ich gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
1. Verschärfung der Staatsschuldenkrise
Meine Damen und Herren, unsere Mitgliedsbanken blicken, wie auch unsere Mitbewerber aus dem privaten und genossenschaftlichen Sektor, erneut auf besonders ereignisreiche Monate zurück. So hat die weitere Zuspitzung der Staatsschuldenkrise im Euroraum trotz der schon durchlaufenen Erfahrungen aus der Finanzkrise in vielerlei Hinsicht auch unsere Vorstellungskraft überstiegen. Wir erleben gegenwärtig eine weitere gefährliche Zuspitzung der südeuropäischen Staatsschuldenkrise, die auch die sehr ordentlichen bis guten Ergebnisse unserer Mitgliedsbanken erheblich unter Druck setzt.Das gilt nicht nur für die Folgen aus dem in Griechenland bereits vollzogenen Schuldenschnitt und die erforderlichen Wertberichtigungen der dortigen Engagements, sondern auch für weitere mögliche Belastungen aus Investitionen in spanischen, portugiesischen und italienischen Staatspapieren.
Mit großer Erleichterung sehen wir daher die am Wochenende angekündigte Entscheidung der spanischen Regierung, nun doch Hilfskredite aus dem europäischen Krisenfonds EFSF zu beantragen. Diese schnelle Maßnahme verspricht, den spanischen Bankensektor und damit die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Wir sehen Spanien nach den bereits ergriffenen strukturellen Reformen auf dem richtigen Weg und gehen, wie auch die Bundesregierung, davon aus, dass die anstehenden Hilfsmaßnahmen für den spanischen Bankensektor einmalig bleiben werden. Die EU-Kommission muss nun besonders darüber wachen, dass alle mit den Hilfsmaßnahmen verbundenen beihilferechtlichen Konsequenzen für den spanischen Bankensektor umgesetzt werden.
Sehr viel kritischer sehe ich die Lage in Griechenland, das bis heute nicht einmal über eine handlungsfähige Regierung verfügt. Die unmittelbare Zukunft des Landes hängt damit wesentlich vom Ausgang der Parlamentswahlen am 17. Juni ab. Ich hoffe, dass die Griechen dabei tatsächlich die Zukunft ihres Landes im Blick haben und nicht mehrheitlich populistischen Parolen hinterher laufen werden. Nach den Wahlen wird klar werden, in welchem Ausmaß die europäische Staatengemeinschaft und der IWF bereit und in der Lage sein werden, Griechenland weitere Hilfen zu gewähren. Ich unterstütze in diesem Zusammenhang die klare Haltung der Bundesregierung, dass es substantielle Nachverhandlungen zu laufenden Rettungspaketen nicht geben kann. Griechenland muss alle gemachten Zusagen ohne Wenn und Aber einhalten und schon im eigenen Interesse die notwendigen Reformen stringent umsetzen. Alles andere wäre ein schlechtes Präjudiz, das letztlich die dringend erforderliche Reformbereitschaft, auch in anderen Euroländern, deutlich schwinden lassen dürfte. Die Eurozone und der Euro würden damit weiter an Glaubwürdigkeit verlieren.
Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass Deutschland mit frühzeitigen, umfassenden Reformen unseres Arbeitsmarktes und der Sozialsysteme sowie mit der grundgesetzlichen Verankerung einer Schuldenbremse Meilensteine gesetzt hat, an denen sich unsere europäischen Partner orientieren sollten. Die Eurozone und die gesamte EU profitieren derzeit ganz besonders davon, dass die deutsche Konjunkturlokomotive gut läuft. Mittel- und langfristig ist entscheidend, dass alle EU-Staaten wieder einen soliden und nachhaltigen Wachstumskurs einschlagen. Nur so kann verhindert werden, dass die EU im internationalen Wettbewerb weiter zurückfällt.
2. Diskussion über Eurobonds
Die bereits länger anhaltende Diskussion über die Einführung von Eurobonds verfolgen wir kritisch. Wir sprechen uns gegen dieses Instrument aus, weil Eurobonds, wenn überhaupt, nur einseitig den schwachen Eurostaaten helfen. Sie würden zu einer Vergemeinschaftung der Schulden schwächerer Eurostaaten führen und könnten deren Reformbereitschaft und Haushaltsdisziplin deutlich verringern. Deutschland würde aufgrund seines Gewichts in der Eurozone bei Eurobonds die mit Abstand größten Risiken tragen und zudem Gefahr laufen, sein gutes Rating aufs Spiel zu setzen. Die klare Haltung der Bundesregierung gegen die Einführung von Eurobonds unterstützen wir daher.
3. Finanzierung der Energiewende
Ein weiteres großes Thema unserer Banken ist die Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das betrifft aus Bankensicht natürlich in erster Linie Finanzierungs- und Beratungsfragen. Wir haben diesem wichtigen Thema den Leitartikel in unserem aktuellen Jahresbericht gewidmet, der Ihnen bereits vor einigen Wochen zugegangen ist. Er liegt Ihren Unterlagen nochmals bei.
Der energiepolitische Kurswechsel der Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 zieht für die Erstellung der neuen Anlagen zur Energieerzeugung und für den Ausbau der Stromnetze bis 2050 ein geschätztes Investitionsvolumen von 550 Milliarden Euro nach sich. Das bedeutet ein durchschnittliches jährliches Volumen in der Größenordnung von rund 15 Milliarden Euro, was wiederum deutlich macht, wie groß die von Politik, Energieversorgern, Banken und Industrie geforderten Anstrengungen sein werden. Die öffentlichen Banken in Deutschland, die Landesbanken und Förderbanken des Bundes und der Länder, werden die Energiewende nicht nur mitgestalten, sondern wesentlicher Bestandteil dieses Mega-Projekts sein. Ohne die öffentlichen Banken, die als Langfristfinanzierer eine besondere Verantwortung für unser Land haben, wird dieses Großprojekt der aktuellen und künftiger Bundesregierungen nicht zu schultern sein.
Zur weiteren Verbesserung des Umweltschutzes gewinnen Energieeinsparung und Energieeffizienz einen immer höheren Stellenwert. Hieraus folgen vielfältige Lösungsansätze zum sparsamen Umgang mit Energie im gewerblichen und privaten Bereich. Auch hier werden, im Übrigen bereits seit vielen Jahren, die Angebote der öffentlichen Banken, insbesondere der Förderbanken des Bundes und der Länder, genutzt, was durch die hohen Abrufraten bei den Förderinstituten deutlich wird, wenn es zum Beispiel um die energetische Gebäudesanierung geht. So verstehe ich verantwortungsvolles Bankgeschäft und so werden die öffentlichen Banken dazu beitragen, die Energiewende in Deutschland zu schaffen!
4. Regulatorischer Rahmen für Banken
Auf die Banken und ihre Kunden kommt derzeit ein riesiges Regulierungspaket zu. Ich halte es für entscheidend, auch regulatorisch aus den Erfahrungen der Krise Konsequenzen zu ziehen. Dabei sehe ich die Kernaufgabe des Verbandes darin, das Gesamtbild im Blick behalten: Vor allem die kumulativen Auswirkungen der vielen Einzelregelungen werden bei den Banken zu erheblichen, in ihrem Gesamtumfang heute noch nicht vollständig absehbaren Mehrbelastungen führen. Wir werden besonders darauf achten, dass unsere Banken ihre breite Produktpalette im Interesse ihrer Kunden auch in Zukunft anbieten können. Hierzu gehört insbesondere auch die Finanzierung der Unternehmen, vor allem des Mittelstandes, wo wir einen Marktanteil von rund 24 Prozent haben. Hierzu gehört aber auch die Finanzierung der deutschen Kommunen, die für die öffentlichen Banken eine besondere Priorität hat und wo unser Marktanteil bei 47 Prozent liegt.
Lassen Sie mich nun auf die einzelnen Regulierungspakete eingehen:
Europäische Bankenunion
Die Europäische Kommission hat vergangene Woche ihre Absicht zur Schaffung einer Europäischen Bankenunion vorgestellt. Wir sehen dieses als politische Vision für eine verstärkte EU-Integration bezeichnete Projekt im Kontext der aktuellen Krise nicht unkritisch. Es ist verständlich, dass die Kommission längerfristige Perspektiven für die Regulierung des Bankensektors hat. Das erscheint mir als falscher politischer Aktionismus, der nichts zur Lösung der akuten Probleme in Griechenland, Spanien und im Euroraum insgesamt beitragen kann. So fehlen für die Schaffung einer mit umfassenden Eingriffsbefugnissen ausgestatteten Europäischen Aufsicht für systemisch wichtige Banken elementare Grundvoraussetzungen. Ich meine damit unter anderem ein harmonisiertes Verwaltungsrecht, ein einheitliches Insolvenzrecht und die Angleichung der Regelungen zu möglichen Schadensersatzansprüchen. Solange diese Themen ungelöst sind, macht es wenig Sinn, neue Strukturen in die Debatte einzuführen. Zwar halten wir einheitliche Regeln für eine europäische Aufsicht für richtig. Wichtig ist dabei aber, dass die Aufsichtsbefugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden bleiben.
Neue Eigenkapitalvorschriften (Basel III/CRD IV)
Die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften in europäisches Recht geht derzeit in Brüssel auf die Zielgerade. Mit Blick auf das geplante Inkrafttreten des so genannten CRD IV-Maßnahmenpaketes bereits am 1. Januar 2013 fordern wir einen möglichst schnellen Abschluss der Rechtssetzung. Für den Fall, dass dies vor der Sommerpause 2012 nicht mehr möglich ist, muss das Inkrafttreten der neuen Regeln um mindestens sechs Monate verschoben werden.
Der europäische Rechtsetzungsprozess bewegt sich in vielen Detailfragen in die richtige Richtung. Jedoch wird das übergeordnete Ziel der EU-Kommission, ein europaweit einheitliches Regelwerk, also ein level-playing-field, zu schaffen, durch die Möglichkeit der Einzelstaaten torpediert, die vereinbarten Kapitalanforderungen zu verschärfen.
Mit Sorge sehen wir weiterhin die nicht absehbaren kumulierten Auswirkungen aller regulatorischer Einzelmaßnahmen. Basel III bleibt damit ein Paket mit Risiken und möglichen Nebenwirkungen.
Der Kapitalbedarf im Bankensystem wird durch Basel III weiter enorm erhöht. Das ist als eine Lehre aus der Krise sinnvoll. Offen ist aber, ob die Märkte dieses Kapital bereitstellen werden. Wir sehen die Gefahr, dass die neuen Anforderungen letztlich nicht ohne den Abbau von Kreditgeschäft, gerade auch im margenarmen Bereich, eingehalten werden können.
Nachbesserungsbedarf sehen wir in der Abschlussphase des Rechtsetzungsverfahrens u.a. noch bei der Behandlung von Beteiligungen in Finanzverbünden sowie bei den Bestandsschutzregelungen für Eigenkapitalbestandteile. Zudem muss sichergestellt werden, dass der besondere Auftrag und das Hausbankverfahren der Förderbanken ausreichend berücksichtigt werden. Schließlich darf das CRD IV-Paket im internationalen Wettbewerb nicht zu einer Schwächung der europäischen Kreditwirtschaft führen. Die schleppende Umsetzung der neuen Regeln in wichtigen Finanzzentren außerhalb der EU und die aus den USA bekannte Aufsichtsarbitrage sollten durchaus als sehr ernst zu nehmendes Warnzeichen verstanden werden.
Krisenmanagement
Am vergangenen Mittwoch hat die Europäische Kommission nach langer Vorarbeit ihren Richtlinienvorschlag zum Krisenmanagement vorgelegt. Das Ziel, die Geschäftsfortführung und geordnete Abwicklung von Banken zu ermöglichen, geht in die richtige Richtung. Es vollzieht auf europäischer Ebene die bereits seit zwei Jahren in Kraft befindliche deutsche Restrukturierungsgesetzgebung nach. So wird die Richtlinie zur Wiederherstellung eines level-playing-field in der EU beitragen.
Naheliegend und notwendig ist die Ausnahme der Förderbanken vom Anwendungsbereich der Richtlinie. Denn die Anwendung von Sanierungs- oder Abwicklungsregelungen auf Banken mit staatlichen Garantien oder vergleichbaren Haftungsinstrumenten ist weder sachgerecht noch erforderlich.
Wir plädieren zudem für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Eingriffsbefugnisse bei frühzeitigem aufsichtlichen Tätigwerden. In diesem Zusammenhang halten wir ein automatisiertes Eingreifen der Aufsichtsbehörden bei Nichteinhaltung bankaufsichtlicher Regeln für ungeeignet. Hier sollte zumindest noch eine Rücksprache mit der betroffenen Bank erfolgen.
Zudem meinen wir, dass die in dem Richtlinienvorschlag geforderten Sanierungs- und Abwicklungspläne zur Überregulierung tendieren. Wir regen daher an, sie auf einen praxisgerechten Detaillierungsgrad zu beschränken.
Schließlich darf die Einrichtung nationaler Abwicklungsfonds nicht zu Redundanzen mit den bereits bestehenden Einlagensicherungsfonds führen. Daher halten wir es für sachgerecht, dass der Kommissionsvorschlag den Mitgliedstaaten bei der Organisation der Abwicklungsfonds innerhalb oder außerhalb bestehender Einlagensicherungsstrukturen größtmögliche Entscheidungsfreiheit lässt.
Einlagensicherung
Die EU-Kommission hat ihr Projekt, die Sicherheit von Kundeneinlagen in den Mitgliedstaaten weiter zu verbessern, im Juli 2010 mit viel Elan gestartet. Mittlerweile scheint es, als sei das Vorhaben kurz vor dem Ziel wegen unversöhnlicher Positionen von Rat und EU-Parlament gescheitert. Nun ist das Ausbleiben schärferer Regulierung für die betroffenen Banken eigentlich kein Beinbruch. Dennoch hätten wir es gerne gesehen, wenn die Beteiligten einen vernünftigen Kompromiss gefunden hätten. Denn in dem zuletzt in Brüssel diskutierten Entwurf hatten deutsche Positionen weitgehend Berücksichtigung gefunden. Insbesondere erlaubte er, das im Interesse unserer Kunden besonders leistungsfähige System aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung sowie den Haftungsverbünden fortzuführen.
Der Harmonisierungsdruck bei der Einlagensicherung wird weiter bestehen. Insofern werden wir weitere Brüsseler Überlegungen in diesem Kontext sehr genau beobachten. Insbesondere darf europäische Angleichung nicht dazu führen, dass die Einlagen deutscher Bankkunden künftig weniger gut geschützt werden, als dies bereits heute der Fall ist. Das gilt im Übrigen auch für die bereits erwähnten europäischen Überlegungen unter dem Stichwort „Bankenunion“. Es erscheint mir geradezu absurd, dass unsere über viele Jahre aufgebauten, besonders leistungsfähigen Einlagensicherungssysteme für die Absicherung von Spareinlagen in Euro-Krisenstaaten herangezogen werden sollen. Eine solche Sozialisierung von Risiken geht deutlich über den europäischen Solidaritätsgedanken hinaus und ist überdies rechtlich sehr zweifelhaft. Letzten Endes könnte dies zu einer Plünderung unserer Fonds führen mit der Folge, dass unsere Banken diese mit immensem Aufwand wieder auffüllen müssten. Letztlich würde damit auch das Vertrauen unserer Einlagenkunden enttäuscht. Und das kann die Europäische Kommission doch nicht im Ernst beabsichtigen.
Besteuerung von Finanzgeschäften
Auch die Diskussion über die Einführung einer Steuer auf Finanzgeschäfte geht national und auf der EU-Ebene weiter. Unsere ablehnende Position hierzu ist Ihnen bekannt. Ich möchte daher nur noch einmal betonen, dass eine Abgabe ohne erkennbaren Steuerungszweck nicht sinnvoll ist. Zur Abwendung der Fehlentwicklungen, die letztlich zur Finanzkrise geführt haben, ist sie nicht geeignet. Dass der Finanzminister hiermit eine weitere Einnahmequelle erhält, ist jedenfalls als sachlicher Grund für die neue Steuer nicht ausreichend.
Aufgrund der bisherigen Diskussion gehe ich davon aus, dass einige Mitgliedstaaten ihre strikte Weigerung zur Einführung der neuen Abgabe aufrechterhalten werden. Insellösungen in der EU, die unweigerlich zu Ausweichbewegungen führen, machen allerdings überhaupt keinen Sinn, so dass wir die Politik vor der weiteren Verfolgung dieses Vorhabens warnen.
Bedeutung der EBA
Lassen Sie mich zum Schluss auf die neue Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA in London eingehen. Wie Sie sicher wissen, haben wir uns immer gegen eine Europäisierung der Bankenaufsicht ausgesprochen. Es erscheint mir auch heute noch nicht plausibel, wie eine zentralisierte, aus dem fernen London agierende Behörde zu besseren Erkenntnissen gelangen soll, als eine langjährig etablierte, durch Sachnähe und genaue Kenntnis der Besonderheiten eines Bankenmarktes gekennzeichnete nationale Aufsicht. Dennoch: wir müssen die EBA als Faktum akzeptieren und davon ausgehen, dass sie in Zukunft noch mehr Kompetenzen und Macht erhalten wird. In einigen neuen EU-Richtlinien ist dies bereits deutlich vorgezeichnet. Wir haben daher Ende März als erster deutscher Bankenverband ein Verbindungsbüro in London eröffnet, aus dem heraus wir unter anderem den Dialog mit der EBA führen wollen. Es geht uns dabei vor allem darum, die Besonderheiten des deutschen Bankenmarktes, nicht zuletzt die Tätigkeit der im anglo-amerikanischen Umfeld weithin unbekannten Förderbanken, zu erläutern. Insofern freue ich mich, dass die bei der EBA zuständige Direktorin für Regulierung, Frau Vaillant, am 18. Juni an einer von uns organisierten Podiumsdiskussion zu den ersten Erfahrungen mit der neuen EU-Bankenaufsicht in Brüssel teilnehmen wird, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
Sicher gibt es noch viele weitere Themen, über die wir nun gern gemeinsam sprechen können. Ich freue mich darauf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“
Druckfähiges Portrait von Christian Brand, Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: (http://www.voeb.de/de/pressezentrum/bildarchiv/bild_brand_praesident)
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Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, ist ein Spitzenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Er vertritt die Interessen von 62 Mitgliedern, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Die Mitgliedsinstitute des VÖB repräsentieren mit 2.031,6 Milliarden Euro knapp 24 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankenmarktes (Geschäftsjahr 2010). Mit rund 80.000 Beschäftigten nehmen die öffentlichen Banken ihre Verantwortung für Mittelstand, Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatkunden wahr und sind in allen Teilen Deutschlands fest in ihren Heimatregionen verwurzelt. Mit knapp 47 Prozent sind die VÖB-Mitgliedsbanken Marktführer bei der Kommunalfinanzierung und stellen zudem rund 24 Prozent aller Unternehmenskredite in Deutschland zur Verfügung.
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