Leipzig (pts029/18.04.2012/15:50) – www.hausratversicherungen.com, das Onlineportal, informiert: Um nach einem Wohnungseinbruch den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen, muss so schnell wie möglich eine so genannte „Stehlgutliste“ beim Versicherer und bei der Polizei eingereicht werden. Versicherte, die diese Liste gar nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, laufen Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Bei einer Stehlgutliste handelt es sich um ein Verzeichnis, das die durch den Einbruch abhanden gekommenen Gegenstände so präzise wie möglich dokumentiert. Bei Laptops und ähnlichen Geräten sollte die Seriennummer sowie das Kaufdatum und der Neuwert angegeben werden.
Mit der Einreichung der Liste erfüllt der Versicherungskunde seine in den Vertragsbedingungen geregelte Vertragspflicht. Mit der genauen Angabe der gestohlenen Gegenstände kann die Polizei eine Erfolg versprechende Sachfahndung einleiten, so dass die Chancen für Versicherte steigen, die Beute zurückzuerlangen.
Die Gothaer Versicherung empfiehlt Hausrat-Versicherten, regelmäßig eine Hausrat-Inventur vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sollten Seriennummern notiert und die persönlichen Gegenstände fotografiert werden. Diese Dokumente sollten außerhalb der Wohnung aufbewahrt wird, damit diese im Fall eines Brandes nicht zerstört werden.
Eine reibungslose Regulierung im Schadensfall setzt auch eine ausreichende Deckungssumme voraus. Der Wert des eigenen Hausrats sollte möglichst realistisch eingeschätzt werden. Wie unter www.hausratversicherungen.com nachzulesen ist, wird als Richtwert von den Versicherern eine Versicherungssumme in Höhe von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche empfohlen.
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Fotohinweis: Nach Einbruch: Stehlgutliste für Polizei und Versicherung (Dan Race/Fotolia.com)