Berlin/Strzelce Opolskie (pts006/26.03.2012/10:00) – Nach mehrjährigen Planungen soll am kommenden Mittwoch der Referentenentwurf zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz im Bundeskabinett abgesegnet werden. Dieser soll die Zielvorgaben der Neuausrichtung vorgeben, wobei das Kernstück der Pflegereform noch lange nicht erarbeitet ist. Seit März 2012 tagt der Expertenrat in neuer Besetzung für die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, mit einem Ergebnis vor Ende der Legislaturperiode rechnet indes niemand mehr.
Damit der lange und heftig umstrittene Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministeriums unter Federführung des liberalen Ministers Daniel Bahr (FDP) im Bundeskabinett abgesegnet werden kann, bedurfte es einiger Änderungen. Nicht nur Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte einige Änderungen angemahnt. Vielfach hagelte es inhaltliche Kritik. Bereits jetzt lässt sich ablesen, dass zwar die Demenzkranken eine Besserstellung erfahren, ihre pflegenden Angehörigen jedoch nicht. Erhalten Demenzkranke, die sich bisher in keine Pflegestufe einordnen lassen, eine finanzielle Hilfe, so werden die bisher eingeräumten Reha-Hilfen für pflegende Angehörige im überarbeiteten Entwurf gestrichen. Dadurch sollen die durch Besserstellung der Demenzkranken entstehenden Mehrausgaben relativiert werden. Besonders brisant ist die durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes mögliche Schlechterstellung von bereits in eine Pflegestufe eingeordnete Bedürftige.
Für viele pflegende Angehörige, die ihren Pflegebedürftigen eine häusliche Pflege ermöglichen, und große Hoffnungen auf die neue umfassende Pflegereform gesetzt haben, bedeutet diese kaum Besserungen. Zahlreiche Berufstätige werden weiterhin hohe Hürden nehmen müssen, um Pflege, Beruf und Familie vereinbaren zu können. Durch die vorgesehene Streichung der Reha werden sie für ihren Einsatz sogar bestraft. Die finanzielle Besserstellung von Demenzkranken kann hierbei kaum Abhilfe schaffen. Zwar wird die häusliche Pflege auch weiterhin als Pflegeform favorisiert, doch mit einer monatlichen Leistung von 200 Euro wird diese kaum zu bewerkstelligen sein. Verschärft wird dies durch den hohen Mangel an Fachkräften, an denen die neue Reform ebenfalls kaum etwas ändern wird.
Wer als berufstätiger Angehöriger zum Beispiel eine polnische Pflegefachkraft für die Gewährleistung einer 24-Stunden-Betreuung einstellen möchte, hat es weiterhin mit immensen Formalitäten zu tun. Wobei es doch so einfach wäre, mal über den eigenen Schatten zur springen und z.B. die sogenannte 24-Stundenpflege zur ermöglichen, die zurzeit von mindestens 150.000 Menschen in Deutschland illegal in Anspruch genommen wird und ohne die eine häusliche Versorgung längst nicht mehr denkbar ist. Ein Blick in Nachbarländer würde sicherlich helfen. Mit dem aktuellen Entwurf wird kaum eines der hochtrabenden Versprechen der Politik eingelöst. Verlierer bleiben Pflegebedürftige und ihre Angehörige.
Heftig umstritten ist der Vorschlag Bahrs zur Einführung einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung, die durch die steuerliche Abschreibung vom Staat gefördert werden soll. Zweifelsohne profitieren hiervon die ohnehin besonders Gutverdienenden. Pflegebedürftigkeit bleibt jedoch auch in Zukunft kein klassenabhängiges Schicksal. Die Politik täte gut daran, auch dies in ihren nächsten „Reförmchen“ zu berücksichtigen.
Kontakt: CAREWORK/GKT-SERWIS – Familien- und Seniorenberatung, Herr Dipl. Sozialpädagoge Werner Tigges, Tel. 08000 – 180 100 (Deutschland), Ul. 1 Maja 7, 47-100 Strzelce Opolskie, Deutschland/Polen www.24stundenbetreut.com
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