Aus Liebe: 90.000 Haushalte in Deutschland mit einem Fuß im Knast

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Borchen (pts009/20.04.2011/09:10) – Weil Familien ihre kranken und dementen Väter, Mütter und Großeltern nicht in ein Heim stecken wollen, und aus Geldmangel irreguläre Beschäftigungsverhältnisse mit den meist aus Osteuropa stammenden Betreuungskräften eingehen müssen, stehen 90.000 Familien ständig am Rande der Illegalität und riskieren Haftstrafen. „Der kaltherzige Staat behandelt Familienangehörige, die aus Elternliebe enorme Opfer bringen, wie Verbrecher. Dabei entlasten diese Menschen durch Ihren Einsatz gerade diesen Staat sogar mit vielen Millionen. Ein Skandal, auch von Bundesgesundheitsminister Rösler“, wie Werner Tigges Fachmann für Kranken- und Altenpflege und Initiator des „Pflegemanifest“ (Gratis Download auf www.weti.de) meint.

Etwa 100.000 Haushalte in Deutschland sind bei Betreuung von kranken und alten Familienangehörigen auf 24-Stunden Betreuung angewiesen. Aber nur 5.000 bis 10.000 davon werden auch offiziell angestellt. Entweder direkt von der Familie oder bei 24-Stunden Betreuungen und Vermittlungsagenturen. Aus der Differenz zu 100.000 lässt sich leicht errechnen, dass die große Mehrheit der 24-Stunden Betreuungskräfte in irregulären Beschäftigungsverhältnissen ihre Dienste erbringen. Studien und Berichte aus den verschiedensten Fachgebieten zeigen eindeutig die extrem hohe Belastung, denen pflegende Angehörige von alten, kranken und behinderten Familienangehörigen im Alltag ausgesetzt sind. Der Ausweg sind „leistbare“ Pflegekräfte.

Alle Infos bei Bedarf von „legalen“ Betreuungskräften auf www.24stundenbetreut.com oder über Freecall 24h erreichbar 08000 – 180 100.

Welche Aufgaben übernimmt nun ein Dienstleister in der 24-Stunden-Betreuung
(hier am Beispiel von GKT-Serwis, Polen)

„24-Stunden-Betreuung“ ist eigentlich nur ein verkürzender Arbeitstitel, für eine Dienstleistung, welche treffender mit „Betreuung in der Zeit, in der Angehörige und Pflegedienst nicht anwesend sind“ umschrieben werden müsste.

Dem Dienstleister obliegt die schwierige Aufgabe, den Bedarf einer Familie zu ermitteln und für diesen Bedarf jemanden zu finden, der möglichst genau das erforderliche Profil abdecken kann. Außer der Personalakquise und Auswahl bietet GKT-Serwis (GKT) in Ballungsgebieten in Polen Schulungen an, die das Personal auf den Auslandseinsatz vorbereitet. Erste Versuche für die Weiterqualifizierung im Umgang mit demenziell Erkrankten werden zurzeit gestartet. Als sehr hilfreich erweist sich die Zusammenarbeit mit polnischen Organisationen und Einrichtungen.

Neben den allgemeinen Arbeitgeberpflichten (Arbeitsvertrag, Abführen der Sozialabgaben, Steuern etc.) berät GKT während der gesamten Vertragslaufzeit sowohl die Familien in allen Belangen rund um den Einsatz und oft darüber hinaus (Pflege- und allgem. Sozialberatung). Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Begleitung des Einsatzes statt, so dass die Aufgaben und Dienstleistungen immer weiter fokussiert und nachgebessert werden können. Die Einhaltung der nationalen Gesetze und bilateralen Vereinbarungen gehören ebenso dazu wie ein ausgefeiltes Konfliktmanagement für den Fall, dass irgendetwas in der Zusammenarbeit nicht klappen sollte. Die lückenlose Versorgung der Betreuten bei einem Wechsel ist genauso selbstverständlich wie im Falle eines Ausfalls der BetreuerIn z.B. wegen Krankheit.

Schwierigkeiten und Hemmnisse
Da es in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine eindeutige rechtsverbindliche Regelung gibt, wird offiziell lediglich das Haushaltshilfenmodell der Agentur für Arbeit über die ‚Zentrale Auslands- und Fachvermittlung‘ (ZAV) propagiert, welches in der Praxis aber unzureichend ist und niemals eine flächendeckende Versorgung sicherstellen können wird. Darüber hinaus werden oft die aufgrund der Niederlassungsfreiheit tätigen selbstständigen Betreuungskräfte wegen der sog. Scheinselbstständigkeit immer wieder behördlich verfolgt und den Familien Schwierigkeiten gemacht. Neben dem Haushaltshilfenmodell der ZAV ist die Entsendung u. E. das am ehesten geeignete Modell, allen Anforderungen flächendeckend zu genügen – auch im Interesse der Betreuungskräfte, die dabei auch gesetzlich sozialversichert sind.

Wo besteht Handlungsbedarf?
1. Schaffen von unbürokratischen, bezahlbaren und legalen Möglichkeiten für Familien ihre Angehörigen menschenwürdig und zu Hause zu pflegen.
Im Alltag erweist sich die bürokratische Handhabung der Entsendebescheinigung ‚A1‘ als sehr hinderlich, da die Ausstellung des A1 manchmal so lange dauert, dass die Betreuungskraft gar nicht mehr in Deutschland im Einsatz ist. Auch dies fördert Schwarzarbeit. (Insgesamt gesehen sind die Strukturen in der Schwarzarbeitssubkultur gut organisiert und sehr viel flexibler und zudem noch naturgemäß sehr viel billiger als die offiziellen Modelle.) Hier besteht eine eindeutige Forderung an die Politik, Strukturen zu schaffen, die eine legale Beschäftigung breitflächig möglich machen und den Sumpf der Schwarzarbeit trocken legen. Es gibt keinen Politiker, der das nicht zugeben würde – aber ändern tut sich an dieser Front nur sehr zögerlich etwas. Dabei würde ein Blick in die Nachbarländer reichen, um mit ein wenig Fantasie die dort praktizierten Modelle auf Deutschland zu adaptieren. So fördert z. B. Österreich mit seinem „Hausbetreuungsgesetz“ die Beschäftigung ausländischer Betreuerinnen in den Familien nach einer einfachen Anmeldung mit bis zu 1100 Euro und übernimmt auch die Sozialabgaben.

2. Bessere Verzahnung der bestehenden Hilfsangebote
Die spezifischen lokalen Angebote an Hilfen sind durch mehr Kooperation und weniger Konkurrenzdenken unter den Dienstleistern im Interesse der individuell unterschiedlichen Bedürfnisse zu optimieren. So können am besten menschliche und sachgerechte Lösungen realisiert werden.

Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes
Dass die Zeit dafür überreif ist, zeigen die bestens bekannten Zahlen und vor allem die Zukunftsprognosen, welche von einer Verdoppelung der Pflegebedürftigen bis 2060 ausgehen. Deshalb ist ein konsequentes Handeln ganz aktuell gefordert: Hilfe für Familien, die die Hilfe heute benötigen und nicht erst morgen, keine Diskriminierungen der Familien, die osteuropäische Pflegekräfte einsetzen und keine Generaldiskriminierung der osteuropäischen Betreuungspersonen. Dazu gehören auch eine neue Definition des Pflegebegriffes und eine straflose Überführungsmöglichkeit der bisher irregulären Beschäftigungen in legale Vertragsverhältnisse.

Gratis Download des Pflegemanifestes www.weti.de

Pressekontakt: Werner Tigges, info@weti.de, www.weti.de, Telefon: 08000 – 180 100

Aussender: Der Werbetherapeut
Ansprechpartner: Alois Gmeiner
E-Mail: werbetherapeut@chello.at
Tel.: 01/33 20 234
Website: www.werbetherapeut.com

Quelle: www.pressetext.com/news/110420009

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