Despotische Willkürakte statt demokratischer Freiheitsbekenntnisse

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Neuötting (pts005/26.05.2011/09:30) – Die unerträgliche Bevormundung und ständige Gängelung des Bürgers durch die Staatsgewalt nimmt in Deutschland einfach kein Ende. Aktuellstes Beispiel: In unserem Beamtenstaat mit den weltweit meisten Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen fordern profilierungssüchtige Politiker a.D. als Mitglieder des „Ethik-Beirats des Deutschen Lotto- und Totoblocks“, beim gewerblichen Geld-Gewinnspiel angeblich vorhandene „Regelungsdefizite“ zu beheben.

Dabei ist die gewerbliche Unterhaltungsautomatenbranche schon durch die Gewerbeordnung, die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz, das Baugesetzbuch und Sperrzeitenregelungen paragraphenreich überreguliert und wird auch noch durch erhebliche kommunale Einschränkungen, wie Bebauungspläne, eingeengt. Die Spielverordnung wurde erst zum 1.1.2006 streng verschärft. Und nun soll das legale gewerbliche Geld-Gewinnspiel erneut mit massiven Eingriffen in die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht auf so drastische Weise eingeschränkt werden, dass es dafür nur drei Worte gibt:

MOBBING BY LOBBYING

Der „Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ ist kein Vertrag im eigentlichen Sinne, weil er keine Vertragspartner sondern nur die Ministerpräsidenten kennt, die den Vertrag nach Zustimmung der Länderparlamente ratifizieren werden. Die Vertreter des staatlichen Glücksspielmonopols beharren wider aller wirtschaftlichen Vernunft sowie in Ignoranz der weltweiten Glücksspielangebote im Internet auf den vom Staat zu sichernden „Spielerschutz“ (der tatsächlich nur für zirka 0,2 % aller Spieler notwendig ist!) und sorgen sich letztlich ausschließlich um die Sicherung der staatlichen Einnahmen aus dem Glücksspiel.

Die Existenzvernichtung einer traditionellen und gesunden Wirtschaftsbranche mit deutschlandweit rund 6.000 mittelständischen Unternehmen, die über 70.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft sichern, wird dabei billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar bewusst herbeigeführt.

Ein Strafkatalog, anders kann man den Änderungsstaatsvertrag zur geplanten Ausrottung mittelständischer Spielhallenbetreiber nicht bezeichnen, soll die komplette Branche systematisch in den Ruin treiben. Mit neuen Vorschriften, deren Maßstäbe für sämtliche Wettbewerber gelten sollen, nur für einen nicht: den Staat mit seinen Glücksspielangeboten und Spielbanken.

Was unter dem Deckmäntelchen der „Prävention von Spielsucht“ veranstaltet wird, ist einzig und allein auf die gezielte Ausschaltung der gewerblichen Wettbewerber zur Maximierung der staatlichen Gewinne gerichtet. Denn an die meisten gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz des Spielers fühlt sich der Staat in den Automatensälen seiner eigenen Spielbanken selbst nicht gebunden. „Sie predigen öffentlich Wasser und trinken heimlich den Wein“ (Heinrich Heine).

Wir fordern alle demokratischen Kräfte im Lande auf, das parteiische Treiben der Verfechter des Staatsmonopols zu unterbinden, die selbsternannten Fürsorger erwachsener Menschen und staatlich konzessionierte Freizeitplaner in ihre Schranken zu weisen und die unternehmerische Freiheit in Deutschland zu schützen.

Aussender: Bayerischer Automaten Verband e.V.
Ansprechpartner: RA Christian Szegedi
E-Mail: info@bavev.de
Tel.: 08671 – 8865 10
Website: www.bavev.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20110526005

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