Wien (pts015/27.05.2011/11:15) – Liechtenstein etabliert sich in einem europäischen Umfeld zunehmender Rechtsunsicherheit als Datenstandort. Eine Delegation aus dem Fürstentum war gestern im Wiener e-center zu Gast und präsentierte dieses Konzept.
Die kyberna AG, führender Anbieter innovativer IT-Solutions, agiert technisch und rechtspolitisch als Motor qualifizierter Datensicherheit, einer Thematik mit der sich auch das „europäische zentrum für e-commerce und internetrecht“ (www.e-center.eu) intensiv beschäftigt. Auf Einladung des e-center präsentierten daher Geschäftsführer DI Elmar Hasler und Mag. Christine Wohlwend, Leiterin Business Controlling, vielversprechende Strategien. Begleitet wurden sie vom Datenschutzbeauftragten des Fürstentums, Dr. Philipp Mittelberger sowie von RA Dr. Peter Ritter, Vorsitzender des Verwaltungsrats, und RA Mag. Stefan Ritter, Mitglied des Verwaltungsrats.
„Wir sind klein genug, Kundennähe aufzubauen, aber groß genug, die nötige Infrastruktur und Kompetenz mitzubringen“, so DI Hasler einleitend. „Das Fürstentum Liechtenstein weist eine politische und soziale Stabilität auf und ist stark industrialisiert“, was ebenfalls für den Datenstandort spreche.
„Das Datenschutzkonzept umfasst nicht nur technische Sicherheit, auch loyale Mitarbeiter und eigene Rechenzentren garantieren die Sicherheit der anvertrauten Daten“, betonte Mag. Wohlwend. Aber auch Rechtssicherheit sei ein wichtiges Standbein sicherer Datenspeicherung. „Bei der Schaffung der neuen Datenschutzbestimmungen des Fürstentums war es ein Anliegen der kyberna, auch die wirtschaftsfördernden Komponenten in den Vordergrund zu stellen, um Daten auf höchstem Niveau zu sichern und das geistige Eigentum eines Unternehmens zu schützen. Das Fürstentum Liechtenstein konnte sich damit als „Safe Harbour“ – als zuverlässiger Datenstandort – positionieren. Denn die Privatsphäre ist das höchste Gut des Menschen, jede unverhältnismäßige Nutzung von Daten ist auszuschließen und staatliche Zugriffe müssen berechenbar sein.“ Dem habe die Gesetzgebung Liechtensteins ua dadurch Rechnung getragen, dass Zugriffe auf die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nur auf richterlichen Befehl möglich seien, selbst bei Gefahr im Verzug.
Diese Besonderheit des liechtensteinischen Rechts hob auch Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, Leiter des e-center, hervor. Das e-center habe im Vorfeld der kürzlich erfolgten Novellierung des liechtensteinischen Datenschutzrechts eine Studie verfasst, die einschlägige Schwachstellen aufgezeigt hat. Diese Erkenntnisse seien im Wesentlichen in das neue Kommunikationsgesetz eingeflossen, was dazu geführt habe, „dass sich Liechtenstein als Datenstandort durchaus beachtliche Wettbewerbsvorteile insbesondere im Vergleich zu den Nachbarländern Österreich und Schweiz verschafft hat“.
Aussender: Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht
Ansprechpartner: Stephan Steinhofer
E-Mail: steinhofer@e-center.eu
Tel.: +43/1/535 46 60
Quelle: www.pressetext.com/news/20110527015
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