Wien (pts008/20.07.2011/09:15) – Die Patientensicherheit bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen wie Schönheitsoperationen ist immer wieder Anlass zur Diskussion. Häufig wird gefordert, der Gesetzgeber möge Schönheitsoperationen nur ganz bestimmten Ärzten erlauben und die Eingriffe sollten zwingend im Spital durchgeführt werden müssen.
Die Fakten sprechen eine deutlich andere Sprache:
Zahlreiche wissenschaftliche Studien und Statistiken belegen, dass ausgerechnet Fachärzte für plastische Chirurgie unter allen Fachgruppen von Schönheitschirurgen die meisten Komplikationen und Todesfälle zu verantworten haben. Die Autoren der Studien führen dies auf ungeeignete Ausbildungsprogramme für Schönheitsoperationen während der Spitalsausbildung und unzureichende Weiterbildung zurück.
Darüber hinaus machen die Studienautoren das stark erhöhte Risiko der Durchführung von Schönheitsoperationen in Vollnarkose für schwerwiegende Operationszwischenfälle verantwortlich.
Zwar sollte man meinen, hochsterile Krankenhaus-OP-Räume würden PatientInnen ein höheres Maß an Sicherheit gewähren. Doch gerade das Gegenteil scheint der Fall zu sein:
Sind Infektionen bei Schönheitsoperationen, die in Arztpraxen durchgeführt werden, relativ selten, kommen, wie das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung mitteilte, nosokomiale Infektionen bei in Krankenhäusern stationär behandelten Personen in ca. 7 % der Fälle (!) – also bei 7 von 100 Personen – vor.
Der Grund: Im Krankenhaus gedeihen durch die intensiven Hygienebemühungen gerade die gefährlichen hochresistenten Hospitalismuskeime, die in einer Arztpraxis von anderen Mikroben in Schach gehalten werden.
Das Resümee ist klar:
Für die Patientensicherheit ist es essentiell, dass Schönheitschirurgie multidisziplinär bleibt. Nur die Zusammenschau der Erfahrungen aller ärztlichen Fächer erlaubt die bestmögliche Versorgung und höchste Sicherheit für PatientInnen.
Ausbildungsprogramme während der öffentlichen Spitalsausbildung sind für die Arbeit als Schönheitschirurg unzureichend. Ausschlaggebend ist für alle Ärzte, die Schönheitsoperationen anbieten, die regelmäßige Weiterbildung nach der Spitalsausbildung.
Schönheitsoperationen sollten, wenn immer möglich, unter reiner örtlicher Betäubung (Tumeszenzanästhesie) in spezialisierten Arztpraxen durchgeführt werden.
Kontakt: Österreichische Plattform für Kosmetische Chirurgie (ÖPKC) schoenheitsmedizin.org, info@schoenheitsmedizin.org
Aussender: Österreichische Plattform für Kosmetische Chirurgie (ÖPKC)
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Website: schoenheitsmedizin.org
Quelle: www.pressetext.com/news/20110720008