Berlin (pts021/02.09.2011/13:45) – Anders als es die Pläne des Bundesverkehrsministeriums vorsehen dürfen überlange Riesen-Lkw nicht ohne Zustimmung des Bundesrates auf Deutschlands Straßen rollen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis unter anderem im Auftrag der Allianz pro Schiene erstellt hat. „Der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf ist klar verfassungswidrig“, sagte Ulrich Battis am Freitag in Berlin. „Eine Neuerung von einer Tragweite, wie es etwa die Testfahrten mit überlangen Lkw sind, kann keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen werden“, sagte Battis. Außerdem fehle für wesentliche Bestimmungen der Ausnahmeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Daher sei zwingend auch der Bundestag zu beteiligen, wie es etwa beim Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ geschehen sei.
„Das Gutachten ist eine doppelte Ohrfeige für Minister Ramsauer“, sagte der Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, Dirk Flege. „Der Bundesverkehrsminister will uns einen Riesen-Lkw-Test präsentieren, indem er gleich zweifach gegen die Verfassung verstößt. Das Rechtsgutachten hat jetzt eindeutig ergeben, dass die Gigaliner nicht am Bundesrat und auch nicht am Bundestag vorbei rollen dürfen.“ Flege appellierte an Ramsauer, seinen verfassungswidrigen Verordnungsentwurf schleunigst zurückzuziehen. Andernfalls müsse der noch für dieses Jahr geplante Gigaliner-Test auf dem Klageweg gestoppt werden. „Mangels Mehrheit hat Ramsauer offensichtlich Angst, sich dem Bundesrat zu stellen“, sagte Flege. Die Bürger hätten für dieses Vorgehen wohl auch kein Verständnis. Eine aktuelle forsa-Umfrage zeige, dass 77 Prozent der Deutschen gegen Riesen-Lkw seien.
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, warnte vor den Folgen für die Beschäftigten im Speditionsgewerbe. „Gigaliner steigern die Arbeitsbelastung der Fahrer, weil sie größer und schwieriger zu beherrschen sind“, kritisierte Kirchner. „Effizienzgewinne werden vor allem auf dem Rücken der Fahrer erwirtschaftet.“ Dass der aktuelle Verordnungsentwurf für die Testfahrten nur besonders ausgebildete Fahrer vorschreibe, habe mit der alltäglichen Realität im Speditionsgewerbe nichts zu tun, sagte der EVG-Vorsitzende. Es sei auch nicht glaubwürdig, da der Verordnungsentwurf bei Verstößen keinen Ausschluss der beteiligten Unternehmen vom Test vorsehe. Die Bundesregierung nehme sehenden Auges in Kauf, „dass auf der Straße überlastete Fahrer unterwegs sind, während hochwertige Arbeitsplätze auf der Schiene nicht mehr konkurrenzfähig wären“.
Nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wirft das Konzept Gigaliner die Bemühungen, den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, um Jahre zurück. „Weil der Straßentransport durch die 25 Meter langen Lkw auf einen Schlag um etwa 30 Prozent billiger wird, könnten mit dem Einzelwagenverkehr ganze Marktsegmente auf der Schiene wegbrechen“, sagte der VDV-Geschäftsführer Eisenbahnverkehr, Dr. Martin Henke. Das Bundesverkehrsministerium habe die Öffentlichkeit bislang im Unklaren gelassen, was der Riesen-Lkw für den Schienengüterverkehr wirklich bedeute. Bereits jetzt sei in einzelnen europäischen Ländern der Einzelwagenverkehr völlig eingestellt worden. In Deutschland macht der Einzelwagenverkehr etwa 50 Prozent des gesamten Schienengüterverkehrs aus.
Das Rechtsgutachten und weitere Informationen zum Download auf www.allianz-pro-schiene.de
Aussender: Allianz pro Schiene e.V.
Ansprechpartner: Dr. Barbara Mauersberg
E-Mail: barbara.mauersberg@allianz-pro-schiene.de
Tel.: +49 (30) 24 62 599-0
Website: www.allianz-pro-schiene.de
Quelle: www.pressetext.com/news/20110902021