Ernstbrunn/Österreich (pts005/22.12.2011/07:00) – Stellungnahme von Willi Luger, CULUMNATURA®-Geschäftsführer, zur neuen EU-Gesetzgebung für Haarfärbeprodukte (CULUMNATURA ist ein Unternehmen, das Naturfrisöre ausbildet, die mit reinen Pflanzenfarben arbeiten):
Es sei dahingestellt, ob ein Kind, eine schwangere oder stillende Frau unbedingt die Haare färben sollte. Ob Sinn oder Unsinn: Haare färben ist mehr als eine Modefrage.
Hier geht es um ein noch brisanteres Thema, das meiner Meinung nach wieder einmal in einer Mogelpackung verkauft wird. Die EU verbietet zwar endlich PPD-haltige Haarfärbemittel, jedoch nur für Menschen unter 16, vergisst dabei schwangere und stillende Frauen und Henna gerät auch in Verruf. Doch reine Pflanzenfarben sind unverändert gut für alle und sogar pflegend für Haut und Haar*.
Eine ganze Reihe gesundheitsgefährdender Haarfärbemittel (mit para-Phenylendiamin [PPD] oder einem seiner nicht minder üblen chemischen Verwandten), die bisher mit „kann eine allergische Reaktion auslösen“ zu kennzeichnen waren, müssen seit 1. November 2011 deutlich umfassender deklariert werden. Folgender Text wird künftig auf dem Etikett zu finden sein:
- Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
- Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
- Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.
- Färben Sie Ihr Haar nicht,
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist.
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben.
wenn eine temporäre Tätowierung mit „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Bewusste Irreführung?
Ist es nicht auffällig? Die Begriffe „Haarfärbemittel“ und „schwarzes Henna“ kommen in diesem Text wiederholt vor. Para-Phenylendiamin bleibt hingegen ungenannt. Nach mehr als 35 Berufsjahren als Friseurmeister ist mir schon lange klar, dass eben dieses PPD, der Schwarzmaler unter den Färbechemikalien, für die unliebsamen bis bedrohlichen Folgen verantwortlich sein kann. So auch bei den sogenannten „Black Henna Tattoos“. Nicht Henna ist schuld, sondern höchstwahrscheinlich das beigemischte PPD um die Farbe Schwarz zu erreichen, denn Henna wird maximal dunkelbraun. Schwere Hautschädigungen und lebenslange Allergien können durch diesen „schwarzen Zusatz“ ausgelöst werden. PPD wird in keiner Weise bei der neuen Deklaration erwähnt, es wird auch nicht davor gewarnt, einfach nur umschrieben und neu gekennzeichnet anstatt generell verboten. Ab 16 und mit Handschuhen darf es weiterhin verwendet werden, anscheinend sind alle anderen Personen nicht schützenswert, schließlich steht PPD immer noch im Verdacht, krebserregend zu sein.
Reine Pflanzenfarbe – einfach gut
100 % natürliche Haarfärbemittel wie Pflanzenfarben auf Hennabasis mit vielen anderen Färbepflanzen sind und bleiben eine gute, gesunde Pflege für Haut und Haar. Sie sind für unter 16-Jährige, Schwangere und alle anderen Altersgruppen anwendbar. Reine Pflanzenfarben sind vielfältig, gibt es doch eine Vielzahl verschiedener Farbtöne. Pflanzenfarben wirken haarkräftigend, das Haar erhält einen natürlichen Glanz und bei mehrmaliger Anwendung kann die Haarqualität verbessert werden. Pflanzenfarbe färbt die Haare und unterstützt die Gesundheit. Eines kann sie mit Sicherheit nicht: schwarz färben.
Mein Tipp: Wenn Sie beim Haare färben oder auch beim Urlaubstattoo „schwarz sehen“: Vorsicht! Inhaltsdeklaration auf para-Phenylendiamin (PPD, PD) kontrollieren.
Willi Luger, CULUMNATURA® Geschäftsführer
* Stellungnahme des BfR vom 18. Juli 2007 zu Henna-Tatoos: „Für Henna selbst ist keine sensibilisierende Wirkung nachgewiesen“ www.bfr.bund.de
Aussender: Wilhelm Luger GmbH
Ansprechpartner: Irmi Langecker
E-Mail: irmi@culumnatura.at
Tel.: 02576 2089
Website: www.culumnatura.com
Quelle: www.pressetext.com/news/20111222005
Foto: www.pressetext.com/news/media/20111222005
Fotohinweis: Haare färben unter 16 verboten