Laaben (pts006/03.05.2013/09:50) – Der gemeinnützige Verein ANIMAL SPIRIT fordert für die am 6. Mai statt findende Verfassungsausschußsitzung, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen.
Bereits 1992 haben mehr als 300.000 ÖsterreicherInnen – anläßlich einer von Tierarzt Dr. Plank mithilfe einer Tageszeitung organisierten Bürgerinitiative – für besseren Tierschutz unterschrieben; im Frühjahr 1996 unterstützten dann beim noch erfolgreicheren Tierschutz-Volksbegehren fast 460.000 Personen die Forderungen für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz und Tierschutz als Staatziel in die Bundesverfassung aufzunehmen.
Und am 27. Mai 2004 wurde ein entsprechender Entschließungsantrag im Parlament von allen Parteien einstimmig angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „dafür Sorge zu tragen, daß der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden soll“. Zudem liegen drei parlamentarische Anträge auf, die ebenfalls fordern, daß Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen wird. Auch fordern praktisch alle österreichischen Tierschutz-Organisationen seit Jahrzehnten, den Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern und so mit den Freiheiten von Religion, Kunst und Wissenschaft auf eine rechtliche Stufe zu stellen.
Dazu Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutz-Organisation ANIMAL SPIRIT: „Kommenden Montag soll – angeblich letztmalig vor den Nationalratswahlen – der Verfassungsausschuß tagen, in der diese jahrzehntelange, berechtigte Forderung des Tierschutzes endlich beschlossen und besiegelt werden könnte. Denn obwohl es wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Tiere ein den Menschen gleichartiges körperliches und seelisches Schmerzempfinden besitzen sowie ähnliche Gefühle ausdrücken können, sind diese Erkenntnisse bis heute – im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz – in der österr. Verfassung in keinster Weise berücksichtigt. Zwar gibt es seit 2005 ein Tierschutzgesetz, welches aber leider meist noch immer nur äußerst mangelhaft kontrolliert bzw. vollzogen wird.“
Religionsfreiheit hingegen ist seit jeher in der Verfassung verankert und somit dem (einfachen) Tierschutzgesetz übergeordnet, was z.B. zur Folge hat, daß das betäubungslose, rituelle Schächten der Tiere aus „religiösen Gründen“ (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt ist. Wäre Tierschutz ebenfalls im Verfassungsrang, so stünde der Religionsfreiheit ein gleichwertiger und gleichberechtigter Aspekt gegenüber und diese unbestreitbar extreme Tierquälerei wäre anfechtbar. Ähnliches gilt für die verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten der Kunst und der Wissenschaft. Tierquälerische Auswüchse dieser Freiheiten finden sich in „Kunstwerken“ wie dem „Orgien-Mysterien-Theater“, bei dem Rinder und Schweine zur Volksbelustigung gequält und getötet werden; oder in den jedes Jahr weiter zunehmenden, millionenfachen Tierversuchen für Kosmetik, Medizin und Forschung.
Um derartige – von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte – Zustände zu ändern und den Nicht-Vollzug des Tierschutzgesetzes durch die Behörden auch als Amtsmißbrauch ahnden zu können, ist die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung
zwingend notwendig, wozu folgender Text in die Bundesverfassung einzufügen wäre: „Der Vollzug der Tierschutzgesetze ist ein Grundrecht der Tiere. Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.“ ANIMAL SPIRIT hat daher bereits letztes Jahr die Petition „Tierschutz in der Verfassung verankern – jetzt!“ online gestellt (siehe www.oncharity.at/animal/petition), welche demnächst an das Parlament übergeben werden wird.
Dr. Plank abschließend: „Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Auch im Bundesland Salzburg ist Tierschutz in der Landesverfassung verankert. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, daß es allerhöchste Zeit ist, ihn in die Verfassung aufzunehmen und daß die Regierungsparteien – vor allem die ÖVP – endlich ihre jahrelange Blockadepolitik aufgeben.“
Aussender: Animal Spirit
Ansprechpartner: Dr. Franz-Joseph Plank
E-Mail: office@animal-spirit.at
Tel.: (+43) 02774-29330 / 0676-7082434
Website: www.animal-spirit.at
Quelle: www.pressetext.com/news/20130503006