Frankfurt (pts010/11.10.2013/10:30) – Der Bundesrat hat heute auf seiner 915. Sitzung die „Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung (SvEV)“ beschlossen. Zuvor hatten die Bundesregierung, der Nationale Normenkontrollrat und der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik bereits ihre Zustimmung signalisiert. Unternehmen können nach dem aktuellen Entschluss ab 2014 für die Mitarbeiterverpflegung insgesamt 6,10 Euro pro Mitarbeiter und Arbeitstag nutzen.
Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.300 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt
Der vom Bundesrat beschlossene Sachbezugswert entspricht der steuerlichen Bewertung eines Mittagessens. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird.
Auf diese Weise lässt sich der Nettolohn ohne Lohnnebenkosten sehr effizient erhöhen. Ab 2014 nun sogar um bis zu 1.342 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
Sodexo–Info–Hotline informiert
Da die geplanten Änderungen nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant sind, hat Sodexo eine Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und den Auswirkungen der Erhöhung des Sachbezugswerts: 069-73996-6450.
Weitere Informationen und der Sodexo Steuer-Spar-Rechner finden sich unter www.restaurant-pass.de (SX1110SPT).
Aussender: Sodexo Pass GmbH
Ansprechpartner: George Wyrwoll
E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com
Tel.: 069/73996-6211
Website: restaurant-pass.de
Quelle: www.pressetext.com/news/20131011010
Foto, PDF: www.pressetext.com/news/media/20131011010
Fotohinweis: Sachbezugswerte 2014