BHSB fordert veränderte Strukturen in der häuslichen Pflege
Berlin (pts025/29.04.2014/11:30) – Der Bundesverband Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. (BHSB) nimmt Stellung zum Urteil des Verfassungsgerichts vom 18.4.2014, wonach pflegende Angehörige keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft haben.
„Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts bestätigt nur die schwierige Realität von inzwischen mehr als vier Millionen Familien in Deutschland, die ihre Angehörigen Zuhause versorgen und damit alleine gelassen werden“, kommentiert BHSB-Vorsitzende Alexandra Herzog das Urteil des Verfassungsgerichts vom 18.4.2014, wonach pflegende Angehörige keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft haben.
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